Aus aktuellem Anlass möchten wir erneut darauf hinweisen, dass nur die in der Textilkennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Faserbezeichnungen bei der Kennzeichnung von Textilien zulässig sind. Gerade die häufig verwendeten Begriffe Lycra und Spandex sind hingegen nicht erlaubt.
Tag: Merkblatt zur Textilkennzeichnung
In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH entscheiden, dass bei einem Werbeprospekt, bei dem keine direkte Bestellmöglichkeit gegeben ist, auch keine Textilkennzeichnung erforderlich ist.