In den letzten Jahren hat das NetzDG für viele Diskussionen gesorgt, insbesondere wenn es um die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für Hasskommentare und strafbare Inhalte geht. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren entschieden, dass das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht auf soziale Netzwerke mit Sitz in EU-Ausland anwendbar ist. Doch was genau bedeutet das für Tech-Giganten wie Meta?