Der Gesetzgeber möchte das private Baurecht reformieren. Nebenbei greift er dabei auch in allgemeine Gewährleistungsregelungen ein, sodass von der Neuregelung auch Händler außerhalb des klassischen Baurechts betroffen sind. Auf Versandhändler, die Waren verkaufen, die zum festen Einbau bestimmt sind (etwa Fliesen, Bodenbeläge, Einbaumöbel), könnten künftig erhebliche Mehrkosten zukommen.