Vor fast zwei Jahren wurden die Informationspflichten für Online-Händler, die Lebensmittel im Sortiment führen, erheblich erweitert. Nun, am 13.12.2016, werden diese Vorgaben um weitere Informationspflichten erweitert. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten sich Händler deshalb entsprechend vorbereiten und ihre Angebote noch vor dem 13.12. anpassen.
Schlagwort: LMIV
Ab dem 13. Dezember 2014 müssen die Vorschriften der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV (EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel) eingehalten werden. Für Online-Händler, die Lebensmittel im Sortiment führen, ergeben sich neue Informationspflichten.
Ziel der LMIV ist es, die Lebensmittelkennzeichnung europaweit zu vereinheitlichen und die Verbraucherinformation zu verbessern. Gegenüber den bisherigen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung sind einige Änderungen bzw. Neuerungen vorgesehen: