Ab dem 03.12.2018 gilt in der EU die sogenannte Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302. Mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Handel zu stärken, verbietet die Verordnung künftig die Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Herkunft. Einige Händler werden in ihren Online-Shops deshalb Anpassungen vornehmen müssen, welche nachstehend kurz erläutert werden sollen.
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In einem aktuellen Urteil bestätigt das OLG Frankfurt a.M. erneut, dass das Werben mit Testergebnissen im Internet an umfangreiche Anforderungen geknüpft ist. Wirbt ein Unternehmer für seine Waren oder Dienstleistungen mit Testergebnissen eines Vergleichsportals, so ist dem Verbraucher der Zugang zu diesem Test unter Angabe von Fundstellen oder Verlinkungen zu eröffnen. Unterlässt der Unternehmer diese Angabe, verletzt er seine Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher.