Der Fall ist denkbar einfach: Ein DSL-Vertragskunde zieht um. Am neuen Wohnort ist die Bereitstellung von DSL nicht möglich. Der Kunde möchte deshalb sein Vertragsverhältnis vorzeitig kündigen.
Hierüber hatte kürzlich der BGH zu entscheiden, ob in einem solchen Fall ein so genannter „wichtiger Grund“ vorliegt, der zur sofortigen Kündigung des Vertrags mit dem DSL-Unternehmen berechtigen würde. Die Vorinstanzen hatten ein Kündigungsrecht abgelehnt. Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.11.2010, Aktenzeichen III ZR 57/10, die Vorinstanzen bestätigt.
Weiterlesen