Wir haben heute einen sehr interessanten Anruf bekommen. Ein Mandant hat eine Abmahnung einer bekannten Abmahnkanzlei im Namen eines Medienunternehmens erhalten wegen angeblichen Angebots von geschützten Werken (Film) über eine Tauschbörse (BitTorrent).
Soweit sogut, nichts ungewöhnliches. Wir stellen dem Mandanten die üblichen Fragen: Anzahl der Anschlussnutzer? Nur einer, der Anschlussinhaber selbst. Haben Sie das Werk über die Tauschbörse genutzt? Nein! Haben Sie das fragliche Werk gesehen? Jetzt kommt die interessante Information. Das fragliche Werk hat der Mandant schon gesehen, sogar im fraglichen Zeitraum. Nur eben nicht über eine Tauschbörse, sondern über das Streaming-Portal kinox.to. Hoppala.