Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Inhalte-Haftung

OLG Hamburg: Aktualitäts- und Vollständigkeitsdisclaimer wettbewerbswidrig

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg (Beschl. v. 10.12.2012, Az. 5 W 118/12) kann die Verwendung eines Disclaimers, welcher die Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit einer Website ausschließen soll, eine wettbewerbswidrige Geschäftshandlung darstellen. Der Verbraucher könne nämlich nicht erkennen, auf welche Inhalte sich dieser Ausschluss konkret beziehen soll.

Mitstörer-Haftung für Inhalte fremder RSS-Feeds

Website-Betreiber, die in ihren Internetauftritt RSS-Feeds Dritter einbinden, machen sich deren Inhalte zu eigen und haften daher als Mitstörer für rechtswidrige Inhalte. So entschied das LG Berlin mit Urteil vom 13.04.2010, Az. 27 O 192/10. Sie können somit auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Ein Haftungsprivileg kommt ihnen regelmäßig nicht zugute.

Im konkreten Fall hatte der Antragsgegner, ein Betreiber eines Social-News-Dienstes, einen RSS-Feed einer Zeitung in seine Seite integriert. Die Informationen aus dem Feed waren in Form eines Teasers auf der Seite des Antragsgegners sichtbar. Unter anderem befanden sich in dem Feed auch Informationen, die das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin verletzen. Diese nahm den Antragsgegner auf Unterlassung in Anspruch, die Berliner Richter gaben ihr Recht.

BGH: Inhalte-Haftung für Internetportale

Mit Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07, hat der BGH entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Koch-Rezepte) einstellen können, für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften haftet, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten anbietet, diese Inhalte kommerziell zu nutzen. (Amtlicher Leitsatz).

Wie auch in einem anderen, dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 09.04.2008, Az: 28 O 690/07, zugrundeliegenden Fall wurde die umfassende Rechtseinräumung an den eingestellten Inhalten dem Portalbetreiber so mit zum Verhängnis.

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