Schlagwort: Informationspflicht
Mit den beschlossenen Neuregelungen sorgen wir zudem für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz im digitalen Geschäftsverkehr. Für Online-Marktplätze führen wir umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten ein. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Produkt-Ranking angezeigt werden, und ob ihr Vertragspartner Unternehmer oder selbst Verbraucher ist. Anbieter müssen klar und deutlich darauf hinweisen, wenn ein Preis personalisiert – also auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten – berechnet wurde.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 26.11.2019, Az.: 4 U 22/19 entschieden, dass Onlinehändler für fehlerhafte bzw. unzureichende Garantieerklärungen des Herstellers haften. Voraussetzung ist, dass das Online-Angebot einen Hinweis auf die Garantieerklärung enthält. Weiter hat das Gericht ausgeführt, welche Anforderungen an den Inhalt einer Garantie zu stellen sind.