Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Informationspflicht

EuGH: Mehr Optionen für den Kaufen-Button

Bisher bestanden große Unsicherheiten bei Onlinehändlern, wenn es um die Frage ging, ob der Bestellbutton auf einer Online-Seite mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet sein muss. Viele befürchteten, dass bei einer alternativen Beschriftung keine wirksamer Vertrag mit dem Kunden zustande kommen würde. Deshalb trauten sie sich nicht, von diesem Wortlaut abzuweichen. In einem aktuellen Urteil hat der EuGH diese Unsicherheiten nun beseitigt. Nun steht fest, dass nicht unbedingt die Angabe „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Schaltfläche stehen muss. Andere Formulierungen sind auch zulässig, solange diese eindeutig und unmissverständlich sind.

Erweiterte Transparenzpflichten für Online-Marktplätze

Mit den beschlossenen Neuregelungen sorgen wir zudem für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz im digitalen Geschäftsverkehr. Für Online-Marktplätze führen wir umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten ein. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Produkt-Ranking angezeigt werden, und ob ihr Vertragspartner Unternehmer oder selbst Verbraucher ist. Anbieter müssen klar und deutlich darauf hinweisen, wenn ein Preis personalisiert – also auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten – berechnet wurde.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

OLG Hamm: Onlinehändler haften für fehlerhafte Garantieerklärung des Herstellers

Das OLG Hamm  hat mit Urteil vom 26.11.2019, Az.: 4 U 22/19 entschieden, dass Onlinehändler für fehlerhafte bzw. unzureichende Garantieerklärungen des Herstellers haften. Voraussetzung ist, dass das Online-Angebot einen Hinweis auf die Garantieerklärung enthält. Weiter hat das Gericht ausgeführt, welche Anforderungen an den Inhalt einer Garantie zu stellen sind.

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