Die rechtlichen Aspekte im Influencer-Marketing, insbesondere die Pflicht zur Kennzeichnung von Posts als Werbung, sind in den vergangenen zwei Jahren zunehmend in den Fokus der gesamten Branche gerückt. Zuletzt hat ein Urteil des KG Berlin für etwas Klarheit gesorgt. Nun hat die Wettbewerbszentrale ihren Leitfaden für Influencer zur rechtskonformen Werbung aktualisiert.
Wann, unter welchen Umständen und wie Influencer ihre Posts, insbesondere bei Instagram, Youtube & Co. als Werbung zu kennzeichnen haben, ist in der jüngsten Vergangenheit regelmäßig heiss diskutiert worden. Hintergrund war, dass zunehmend Abmahnungen gegen Influencer ausgesprochen wurden und die Rechtssprechung die gesetzlichen Grundsätze in einigen Urteilen weiter definiert hat. Zuletzt hat das KG Berlin (Urteil v. 08.01.2019, Az. 5 U 83/18) festgehalten, dass nicht jeder Post eines Influencers gleichzeitig eine Werbung sein muss und in der Folge eine Kennzeichnung als Werbung nicht immer erforderlich ist. Dies gilt insbsondere, wenn ein Post – trotz Verbindung zu einer Marke oder einem Unternehmen – redaktioneller Natur ist.
Im Zuge der weiterentwickelten Rechtsprechung hat nun die Wettbewerbszentrale ihren Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram aktualisiert. Dort finden Influencer, Unternehmen, Agenturen und Juristen eine gute Übersicht über den aktuellen Stand der Kennzeichnungspflicht.