Der Gesetzgeber möchte das private Baurecht reformieren. Nebenbei greift er dabei auch in allgemeine Gewährleistungsregelungen ein, sodass von der Neuregelung auch Händler außerhalb des klassischen Baurechts betroffen sind. Auf Versandhändler, die Waren verkaufen, die zum festen Einbau bestimmt sind (etwa Fliesen, Bodenbeläge, Einbaumöbel), könnten künftig erhebliche Mehrkosten zukommen.
Schlagwort: Haftung
Unser Kollege Peter Müller hat in seinem Blog muepe.de einen Kommentar zu einem aktuellen Urteil des Landgerichts Wiesbaden veröffentlicht:
Im Zusammenhang mit den geltend gemachten Ansprüchen wegen Verletzung der Impressumspflicht gemäß § 5 TMG führte es [das Gericht] aus, dass weder der Inhaber einer Domain noch der administrative Ansprechpartner (Admin-C) zwingend Diensteanbieter i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG seien.
Die Kollegen von Beckmann und Norda weisen auf ein Urteil des OLG Dresden (Az unbekannt) hin:
Interessant hierbei: Das OLG Dresden setzt sich damit in Widerspruch der bisherigen Rechtssprechung anderer Gerichte.
Der gegenteiligen Ansicht des OLG Hamm( Beschluss vom 03.08.2011 – I-3 U 196/10) folgt das Gericht ausdrücklich nicht. Auch das AG München hatte seinerzeit einen Auskunftsanspruch gegen einen Forenbetreiber abgelehnt (AG München, Urteil vom 03.02.2011 -161 C 24062/10)
Rechtssicherheit wird damit nicht erzeugt! Andererseits ist die Ansicht des OLG Dresden auch nicht von der Hand zu weisen. Da jedoch bei die wenigsten Blogs oder Foren über die richtigen Daten Ihrer Nutzer verfügen, wird sich der Anspruch in der Praxis als wenig hilfreich erweisen. Leider weiss ich nicht, ob im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens auch nach der IP-Adresse gefragt wurde und ob ggfs. diese vom Urteil ebenfalls erfasst war.
Der Kollege Ferner weist auf ein wichtiges Urteil des OLG München zur Haftung von Google für Suchergebnisse hin. Demnach hat das OLG München (29 U 1747/11) entschieden, dass Google auch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für die Suchergebnisse bzw. für die im Rahmen der Suchtreffer generierten Textfragmente haftet. Zuvor hatte bereits das OLG Hamburg (3 U 67/11) in einer vielbeachteten Entscheidung festgestellt, dass Google auch nicht für ehrverletzende Äusserungen (Persönlichkeitsrechtsverletzungen) hafte.