Ein aktuelles Urteil des LG Hamburg betont erneut, dass im Rahmen von Onlinespielen unterschieden werden muss zwischen AGBs auf der einen Seite und Spielregeln, welche keiner rechtlichen AGB-Kontrolle unterliegen, auf der anderen. Bereits vor einigen Jahren war das AG Regensburg mit anderer Begründung zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.

In dem aktuellen Fall hatte der Anbieter des Online-Games „World of Warcraft“ gegen den Hersteller eines sogenannten Bots geklagt, welcher für den Spieler selbständig Aufgaben erledigt, Punkte sammelt und dem Spieler so einen Aufstieg in höhere Levels ohne eigenes Zutun ermöglicht. Der Einsatz solcher Bots war nach den Spielregeln des Onlinespiels jedoch verboten.

An der Wirksamkeit dieser Spielregel ließ das Gericht keinen Zweifel. Insbesondere unterliege diese nicht einer rechtlichen Kontrolle wie AGBs.