Ab dem 03.12.2018 gilt in der EU die sogenannte Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302. Mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Handel zu stärken, verbietet die Verordnung künftig die Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer Herkunft. Einige Händler werden in ihren Online-Shops deshalb Anpassungen vornehmen müssen, welche nachstehend kurz erläutert werden sollen.
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Bereits im Jahr 2014 hat der EuGH (Az.: C-131/12) entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet sind, Löschungsanträge von Privatpersonen anzunehmen, zu überprüfen und bei Bedarf die betroffenen Links aus dem Suchindex zu entfernen.
Online-Händler müssen bei ihren Angeboten bereits im Voraus die Kosten für den Versand sowohl nach Deutschland, als auch ins EU-Ausland angeben. Der Hinweis „Versandkosten werden auf Anfrage mitgeteilt“ reicht nicht aus.