(Größere) Online-Händler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, kleinere Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, selbst wenn der Verbraucher kein neues Gerät kauft. Diese Rücknahmepflicht hat der Gesetzgeber nun konkretisiert und nebenbei den Bußgeldkatalog des ElektroG erweitert.
Schlagwort: Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) trat am 24.10.2015 in Kraft. Die Verpflichtung zur Altgeräterücknahme findet jedoch erst nach einer neunmonatigen Übergangsfrist, welche am 24.07.2016 ausgelaufen ist, Anwendung. Betroffen sind lediglich große Versandhändler, diese müssen aber mit weitreichenden Auflagen rechnen.