Das OLG Karlsruhe hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass die Beschränkung der Anreden auf „Frau“ oder „Herr“ in Online-Shops diskriminierend ist. Personen nicht binären Geschlechts werden dadurch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benachteiligt und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Urteil vom 14.12.2021, Az.: 24 U 19/21