Leseempfehlung:
Ein Beitrag meines Kollegen Felix Gebhard zu den verschärften Regeln für Nudging bei Consent Tools!
https://www.datenschutzerklaerung.info/cookie-consent-tools-lg-rostock/
Leseempfehlung:
Ein Beitrag meines Kollegen Felix Gebhard zu den verschärften Regeln für Nudging bei Consent Tools!
https://www.datenschutzerklaerung.info/cookie-consent-tools-lg-rostock/
Entgegen anderslautender Stimmen, etwa des Bundesdatenschutzbeauftragten, ist die sog. „EU Cookie Richtlinie“ nicht mit Ablauf der Umsetzungsfrist am 26.05.2012 zu unmittelbar anwendbarem Recht geworden.
Hierzu der Kollege Ferner wörtlich
Dass EU-Richtlinien keine unmittelbare Wirkung entfalten, ist allgemeine Rechtsauffassung. Sofern sich der Bundesdatenschutzbeauftragte anders geäußert hat, kann man dies im höflichsten Fall als “vollkommen abwegig” bezeichnen.
Voraussetzung für die unmittelbare Anwendung von EU-Richtlinien ist neben dem Verstreichen der Umsetzungsfrist, dass die Richtlinie „hinreichend bestimmt formuliert“ ist und keine unmittelbare Verpflichtung für eine Privatperson enthält. Jedenfalls an Letzterem scheitert die unmittelbare Anwendung der „Cookie Richtlinie“, da Anbieter als privatrechtliche Personen (im Gegensatz zu Personen des öffentlichen Rechts) in die Pflicht genommen würden.
Der Gesetzentwurf zur EU-Cookie-Richtlinie wurde im Bundestag vorgelegt. Ein Kommentar des Kollegen Ferner
IT-Recht: Cookie-Richtlinie: Gesetzentwurf im Bundestag via Rechtsanwalt Ferner
Passend auch das Fazit des Kollegen:
Die rechtlichen Regelungen zum Datenschutz sind alltagsuntauglicher Murks. Bestenfalls. Das herumgemurkse des Gesetzgebers an diesem Murks wird es unter keinen Umständen besser machen.
Heise Online berichtet am am 16.12.2011 über eine Stellungnahme der „Artikel 29“-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten zum rechtskonformen Einsatz von Cookies
heise online – Datenschützer erläutern rechtskonformen Cookie-Einsatz.
Über die neue sogenannte EU-Cookie-Richtlinie hatten wir Mitte des Jahres bereits berichtet und ebenso über die bevorstehende Änderung in nationales Recht und die damit verbundenen Schwierigkeiten.
Nun erläutern die europäischen Datenschützer, wie die tatsächliche Umsetzung der neuen Vorgaben für Webseitenbetreiber aussehen könnte:
Was die Internetwirtschaft schon länger befürchtet, steht wohl unmittelbar vor der Umsetzung. Am 15.07.2011 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um die sog. Cookie-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG, ergänzt durch die Richtlinie 2009/136/EG) umzusetzen, allerdings mit einiger Verzögerung. Denn eigentlich hätte die Umsetzung bis zum 25.05.2011 erfolgen müssen.
Nach der neuen Fassung des § 13 Absatz 8 des Telemediengesetzes sollen Cookies, aber auch sonstige Daten grundsätzlich nur noch auf dem Computer des Nutzers (oder auf sonstigen Endgeräten) gespeichert werden dürfen, wenn der Nutzer zum einen entsprechend § 13 Absatz 1 (neu) TMG belehrt wurde, und zum anderen seine Einwilligung zur Speicherung der Daten erteilt hat.
Mit einer neuen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) will die EU für mehr Sicherheit und Transparenz bei der Datenkommunikation sorgen. Von der Datenschutz-Änderung sind auch Cookies betroffen. Diese sollen zukünftig nicht mehr ohne Wissen und Willen des Nutzers auf dessen Rechner gespeichert werden können.
Cookies sind vor allem für den Online-Handel und für die Online-Werbung von erheblicher Bedeutung. Nicht nur, dass der Seitenbetreiber seine Nutzer so wieder identifizieren kann. Er kann noch viele nützliche weitere Informationen in den Cookies speichern und herauslesen, die ihm helfen die „richtige“ Werbung zu platzieren oder Produkte zu verkaufen. Cookies sind aber vor allem für die Affiliate-Publisher von existentieller Bedeutung, weil die Zuordnung einer erfolgreichen Vermittlung (Click, Lead, Sale) beim Merchant oftmals nur über Cookies erfolgen kann.
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