Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Plattformen wie Kununu im Zweifelsfall dazu verpflichtet sind, die Klarnamen von anonymen Bewertungsschreibern herauszugeben oder die Bewertungen zu löschen. Die Entscheidung kam in einem Fall zustande, in dem eine Arbeitgeberin negative Bewertungen über ihr Unternehmen auf Kununu anzweifelte und deren Löschung forderte.
Schlagwort: Bewertungsportal
Der BGH hat dem EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens (Rechtssache C-460/20) zwei zu klärende Rechtsfragen vorgelegt, die jeweils die Prüfpflichten von Suchmaschinenbetreibern bei Anträgen zur Entfernung von Inhalten betreffen.
Um sich von Mitbewerbern abzuheben bzw. um neue Kunden zu gewinnen, sind gute Bewertungen im Internet heute unerlässlich. Negative Rezensionen bringen die Gefahr, dass sich potentielle Interessenten für einen anderen Vertragspartner entscheiden.
Die Gesamtbwertung im Internet gibt aber nicht immer ein zutreffendes Bild vom Unternehmen. Zu oft werden negative Rezensionen anonym von Konkurrenten verfasst, um dem Unternehmen zu schaden. Enttäuschte Kunden geben negative Bewertungen ab, obwohl der Unternehmer die Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. weil der Artikel nicht gefällt oder nicht passt). Immer wieder werden falsche Behauptungen aufgestellt oder Beleidigungen ausgesprochen.
In einem neuen Beitrag wollen wir einen ausführlichen Überblick darüber geben, wann ein Vorgehen gegen negative Bewertungen Aussicht auf Erfolg hat.
Das LG Köln hat mit einer einstweiligen Verfügung vom 18.08.2020 die Rechtsprechung zu Löschungsansprüchen gegenüber Bewertungsplattformen erweitert. Besonders bemerkenswert ist dabei die Einbeziehung der Covid-19-Krise, welche nach Auffassung des Gerichts Plattformbetreiber nicht aus der Pflicht nimmt, innerhalb von 14 Tagen auf Beschwerden zu reagieren.