Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Bewertungsportal

Kununu: Klarnamenpflicht für Kritiker

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Plattformen wie Kununu im Zweifelsfall dazu verpflichtet sind, die Klarnamen von anonymen Bewertungsschreibern herauszugeben oder die Bewertungen zu löschen. Die Entscheidung kam in einem Fall zustande, in dem eine Arbeitgeberin negative Bewertungen über ihr Unternehmen auf Kununu anzweifelte und deren Löschung forderte.

Erweitert der EuGH Prüfpflichten für Google?

Der BGH hat dem EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens (Rechtssache C-460/20) zwei zu klärende Rechtsfragen vorgelegt, die jeweils die Prüfpflichten von Suchmaschinenbetreibern bei Anträgen zur Entfernung von Inhalten betreffen.

Negative Google Bewertung

Negative Google-Bewertungen löschen lassen

Um sich von Mitbewerbern abzuheben bzw. um neue Kunden zu gewinnen, sind gute Bewertungen im Internet heute unerlässlich. Negative Rezensionen bringen die Gefahr, dass sich potentielle Interessenten für einen anderen Vertragspartner entscheiden. 

Negative Google Bewertung

Negative Bewertung bei Google

Die Gesamtbwertung im Internet gibt aber nicht immer ein zutreffendes Bild vom Unternehmen. Zu oft werden negative Rezensionen anonym von Konkurrenten verfasst, um dem Unternehmen zu schaden. Enttäuschte Kunden geben negative Bewertungen ab, obwohl der Unternehmer die Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. weil der Artikel nicht gefällt oder nicht passt). Immer wieder werden falsche Behauptungen aufgestellt oder Beleidigungen ausgesprochen.

In einem neuen Beitrag wollen wir einen ausführlichen Überblick darüber geben, wann ein Vorgehen gegen negative Bewertungen Aussicht auf Erfolg hat.

LG Köln: Beschwerden gegen Google-Bewertungen müssen – auch in Zeiten von Corona – zügiger bearbeitet werden

Das LG Köln hat mit einer einstweiligen Verfügung vom 18.08.2020 die Rechtsprechung zu Löschungsansprüchen gegenüber Bewertungsplattformen erweitert. Besonders bemerkenswert ist dabei die Einbeziehung der Covid-19-Krise, welche nach Auffassung des Gerichts Plattformbetreiber nicht aus der Pflicht nimmt, innerhalb von 14 Tagen auf Beschwerden zu reagieren.

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