Die nicht mehr weg zu denkende Globalisierung des Handels trägt zu oft die Kehrseite mit sich, dass im Rahmen der Produktion von Waren in Billiglohnländern regelmäßig Menschenrechtsverletzungen sowie nicht unerhebliche Umweltschädigungen begangen werden. Um solchen Verletzungen entgegenzuwirken, wurde das sogenannte Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) beschlossen. Das Gesetz wird zum 01.01.2023 in Kraft treten. Nachfolgend soll ein Überblick über den Inhalt des Gesetzes und die damit einhergehenden Pflichten für die betroffenen Unternehmen gegeben werden.