Wer eine Webseite erstellen oder erneuern will, bedient sich dabei häufig der Hilfe eines Webdesigners. Bindet dieser, in urheberrechtswidriger Weise, Bilder in die Kundenwebsite ein, so haftet der Webdesigner seinem Kunden auf Schadensersatz. Bislang nichts Neues. Eher unbekannt hingegen ist, dass der Webdesigner seinem Kunden gegenüber nur in Grenzen haftet. Dies hat unlängst das LG Bochum in seinem Urteil vom 16.08.2016 (Az. 9 S 17/16) entschieden.