Immer wieder werde ich in meiner Eigenschaft als „jung-dynamischer Internetanwalt“ 😉 von meinen Bekannten auf das vermeintlich fehlende Datenschutzschutzbewusstsein der jungen Leute beim Umgang mit Facebook & Co angesprochen. Diese Bekannten sind meistens ältere Kollegen, denen die neuen Technologien naturgemäß bereits deshalb suspekt sind, weil es sich um etwas Neues handelt. Ich sehe mich dann immer veranlasst, für die jungen Leute (und das junge Medium) eine Lanze zu brechen und eine Erklärung zu liefern. Meistens fehlen mir aber die richtigen Worte. Ich beginne zu stammeln und verwende Begriffe wie „neue Kategorie von Privatsphäre“ und „bewusste informationelle Selbstbestimmung“. Ich fasele etwas von Paradigmenwechsel und neue soziale und private Dimensionen. Meine älteren Kollegen lächeln dann immer höflich. Insgeheim denken sie aber, dass ich Schwachsinn rede. Sie denken, es gibt nur eine Privatsphäre und sie denken, wozu sind sie denn in den 80’er Jahren gegen die Volkszählung auf die Strasse gegangen. Am Ende gebe ich auf und behaupte, es hätte irgendetwas mit Philosohpie zu tun. Nach solchen Diskussionen frage ich mich immer, ob ich eigentlich mit meiner Meinung alleine stehe.
Kategorie: Netzpolitik
Facebook gilt bekanntlich nicht gerade als Vorzeigebeispiel in puncto Datenschutz. Zu viele Datenschutzeskapaden aus der Vergangenheit zeugen von einer bedenklich laxen Handhabung des Schutzes personenbezogener Daten beim Social Network Nr. 1 – erinnert sei nur beispielhaft an das Sammeln von E-Mail-Adressen nicht registrierter Personen mittels des so genannten „Freundefinders“. Auch die mangelnde Transparenz steht in der Kritik: Die Datenschutzhinweise seien nur schwer verständlich und die Privatsphäre-Einstellungen zu weit verstreut, so die Argumente der Datenschützer, die bereits seit einiger Zeit besser verständliche Datenschutzrichtlinien einfordern.
Diese Kritik greift Facebook nun auf, indem es an einer vereinfachten Datenschutzerklärung arbeitet. Ein erster Entwurf ist bereits online. Sämtliche datenschutzrelevanten Informationen werden fortan auf einer einzigen Seite gebündelt. Die neuen Richtlinien sollen einfach verständlich sowie „optisch ansprechend und interaktiv“ sein, so Facebook.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte einjährige Aussetzungsfrist für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist am 28.02.2011 ausgelaufen. Anlass genug für den einen oder anderen Hardliner, sich mit der Forderung nach Internetsperren zurückzumelden. Bemerkenswert sind jedoch die überraschend kritischen Töne aus den eigenen Reihen: Während der Innenminister den Vorstoß umgehend zurückweist, distanziert sich twitternd Dorothee Bär, ihres Zeichens Vorsitzende des CSU-Netzrats. Deutliche Worte findet Union-Fraktionsvize Michael Kretschmer, der den Netzsperren-Befürwortern gar „viel Unkenntnis“ attestiert. Anzeichen eines Umdenkens innerhalb der Union?
Es bedurfte keines Blickes in die Kristallkugel, dass gewisse Kräfte nach Ablauf der Aussetzungsfrist lautstark – und vor allem publikumswirksam – erneut die Einführung von Internetsperren fordern würden – lieber gestern als heute. Es überrascht auch nicht, dass der angeblich mangelnde Erfolg des Grundsatzes „Löschen statt Sperren“ zur Begründung vorgeschoben wird.
Endlich ist es soweit: die öffentlich-rechtlichen Datenschützer haben verstanden, dass IP-Adressen von Website-Besuchern nicht nur bei den „Datenkraken“ Facebook und Google landen können, sondern auch von vielen anderen, v. a. Werbeanbietern fleissig genutzt werden (siehe Beitrag in heise online: Datenschutz im Internet: Harte Linie gegen Website-Betreiber). Leider haben die Datensheriffs nicht verstanden, dass das heutige Internet ohne den Austausch von IP-Adressen und ohne die Inanspruchnahme von Service und Hosting Providern nicht funktionieren kann. Entsprechend skurril muten nun auch die vermeintlichen Datenschutzmassnahmen an.
Löschen vor sperren – so könnte bald europaweit die Devise lauten. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments beschloss am 14.02.2011 eine Empfehlung, nach der das Löschen problematischer Seiten Priorität vor einer Sperre haben soll. Ein durchaus bemerkenswerter Zwischenschritt auf dem Weg zur geplanten Kinderschutz-Richtlinie, denn im Gegensatz zu den Abgeordneten des EP hatte sich die EU-Innenkommissarin zuvor lautstark und vehement für Netzsperren ausgesprochen. Da sie dies auch weiterhin zu tun gedenkt, bleibt die Debatte spannend.
Obligatorische Netzsperren für die EU-Mitgliedstaaten, wie zunächst angedacht, sind damit vorerst vom Tisch. Oberstes Ziel muss nach Ansicht der Abgeordneten die vollständige Entfernung des problematischen Materials direkt an der Quelle sein. Ein generelles Verbot von Netzsperren wollen die Parlamentarier indes nicht bewirken.
Nun ist es offiziell: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird definitiv nicht in Kraft treten. Überraschend hat die Landesregierung von NRW das Projekt zu Fall gebracht. Damit bleibt es vorerst beim alten JMStV. Zuvor liefen Webseitenbetreiber, allen voran Blogger, gegen die geplante Novellierung Sturm. Der Internetrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren lieferte eine geradezu vernichtende Kritik. Einige Blogs kapitulierten bereits im Vorfeld vor der drohenden Rechtsunsicherheit und stellten ihre Tätigkeit ein.
Telemedicus setzt sich in einem aktuellen Beitrag mit den Folgen des Scheiterns auseinander und erklärt, warum der Verzicht auf den neuen JMStV möglicherweise weitaus weniger vorteilhaft ist als angenommen.