Die Debatte um den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewinnt im Kontext des geplanten Sicherheitspakets zunehmend an Brisanz. Während die Befürworter argumentieren, dass solche Technologien die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr effizienter machen könnten, mahnen Datenschützer zur Vorsicht.
Worum geht es?
Aktuell plant die Bundesregierung ein neues Sicherheitspaket, welches die Möglichkeit eröffnen soll, biometrische Daten von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Informationen abzugleichen. Neben der Überwachung des öffentlichen Raums mittels KI soll auch ein biometrischer Abgleich des gesamten Internets mit Bildern und Stimmen von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen erfolgen. Diese Informationen sollen allesamt in einer Datenbank erfasst werden, auf die sowohl das Bundeskriminalamt wie auch die Bundespolizei Zugriff haben sollen. Problematisch ist dabei, dass auch Daten Unverdächtiger erfasst werden. Noch im Jahr 2023 hatte die Bundesregierung solche Verfahren wegen der Gefahr von Eingriffen in die Rechte Unbeteiligter streng reglementiert.
Neben Organisationen wie Amnesty International und Seawatch, sprechen sich auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sowie der Landesdatenschutzbeauftragte von Hessen, Alexander Roßnagel gegen dieses Paket aus.
Grundrechtliche Probleme:
Automatisierte Gesichtserkennungssysteme greifen tief in die Privatsphäre und andere Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Dies ist besonders relevant, wenn Videobilder im öffentlichen Raum mit Datenbanken potenzieller Straftäter abgeglichen werden. Dabei werden zwangsläufig auch Personen erfasst, die keinerlei Bezug zu strafrechtlich relevanten Vorfällen haben. Dieses „Scannen“ rechtschaffener Bürger stellt einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, die als Grundrecht in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert ist.
Roßnagel und andere Datenschützer betonen, dass der Einsatz solcher Technologien nur unter strengsten gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein sollte. Der bloße Verdacht oder die allgemeine Annahme, dass „etwas passieren könnte“, reicht nicht aus, um die massive Erfassung biometrischer Daten zu rechtfertigen. Konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Gefahr oder einen schweren Straftatbestand, wie etwa einem Mord, müssen vorliegen.
Datenschutzrechtliche Probleme:
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Gesichtserkennung ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene problematisch. So verbietet die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz, die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum grundsätzlich. Nur eng gefasste Ausnahmen, erlauben den Einsatz dieser Technologien. Das Ziel dieser strengen Regelung ist es, den Datenschutz und die Grundrechte der Bürger in einer immer digitaler werdenden Welt zu wahren.
Derzeit gibt es keine rechtlichen Grundlagen die einen solchen Ausnahmefall begründen würden. Insbesondere bietet die StPO in ihrer derzeitigen Fassung nach Ansicht der Datenschützer keine ausreichende rechtliche Grundlage für den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Bestehende Regelungen sind zu unspezifisch und genügen den Anforderungen an den Schutz der Freiheitsrechte nicht.
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