Nachdem ChatGPT Anfang dieses Jahres große Wellen geschlagen hatte, scheint die Begeisterung nun etwas abgeklungen zu sein. Das könne zum einen an der bisher hohen Fehlerquote insbesondere im Rahmen von rechtlichen Fragestellungen liegen. Zum anderen haben viele Nutzer aber auch Bedenken bezüglich der Risiken. Welche das sind und worauf man bei dem Einsatz von ChatGPT achten sollte, um mögliche Haftungsfälle zu vermeiden, wird im Folgenden erläutert.

Urheberrechte

Gemäß § 2 Abs. 2 UrhG liegt ein Werk im Sinne des Urheberrechts vor, wenn es von einem Menschen geschaffen wurde. Folglich können die von der KI generierten Texte schon gar kein Werk darstellen. Somit existieren auch keine Nutzungs- und Verwertungsrechte seitens OpenAI die durch eine Verwertung verletzt werden könnten.

Fraglich ist jedoch, wie die Verletzung der Urheberrechte Dritter vermieden werden kann. Die von ChatGPT generierten Antworten enthalten keinerlei Quellenangaben, sodass es unmöglich nachzuvollziehen ist, ob der Bot den Text selbst generiert hat oder den unter Umständen urheberrechtlich geschützten Input eines anderen Nutzers übernommen hat.

Wem die Rechte an dem Output zustehen ist bisher ungeklärt. Die einfach Eingabe eines Befehls in den Chat reicht jedenfalls nicht aus, um an dem durch ChatGPT generierten Text die Urheberrechte zu erlangen. Es fehlt dabei an der Individualität im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG.

Der Nutzer kann den von ChatGPT generierten Text jedoch durch eigene Gedanken oder Formulierungen ergänzen. Dadurch könnte er einerseits, bei hinreichender Individualität, ein eigenes Urheberrecht an dem Text begründen. Andererseits wird dadurch vermeiden, dass Texte, die möglicherweise einem fremden Urheberrecht unterliegen, übernommen werden.

Datenschutz

ChatGPT verarbeitet die von den Nutzern eingegebenen Informationen, um das Sprachmodell weiterzuentwickeln. Werden dabei personenbezogene Daten offengelegt, so besteht die Gefahr, dass ChatGPT diese Daten speichert und verwertet. Diese Daten könnte der Bot später einem anderen Nutzer im Rahmen einer generierten Antwort zur Verfügung stellen, was ein datenschutzrechtliches Risiko darstellt. Insbesondere bei der Verwendung der KI im geschäftlichen Verkehr sollte also streng darauf geachtet werden, dass keine persönlichen Daten zum Beispiel von Mitarbeitern oder Kunden eingegeben werden. Darüber hinaus sollte auch in Hinblick auf den Geheimnisschutz vermieden werden, dass Angaben zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen gemacht werden.

Im geschäftlichen Verkehr könnte ChatGPT außerdem im Rahmen eines Bewerbungsprozesses oder zur Erstellung von Zeugnissen angewendet werden. Jedoch sollte die KI in diesen sensiblen Bereichen mit besonderer Vorsicht angewendet werden. Gemäß Art. 22 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, nicht einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung erfolgt ist und für sie rechtliche Folgen nach sich zieht.

Daneben ist zu beachten, dass OpenAI ein US-amerikanisches Unternehmen ist. Folglich besteht die Möglichkeit, dass Daten in die USA übermittelt werden. Die USA werden derzeit jedoch nicht als sicheres Drittland für einen Datentransfer anerkannt (wir hatten berichtet).

Fazit:
Derzeit fällt eine konkrete Beurteilung des Umgangs mit künstlicher Intelligenz schwer, da es keine hinreichend konkreten Normen gibt. Zwar arbeitet der EU-Gesetzgeber derzeit an einem Entwurf zur Anpassung der Haftungsrichtlinie und hat bereits einen Vorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz veröffentlicht. Auch fehlt es an einer stetigen Rechtsprechung, die Anhaltspunkte zum Umgang mit rechtlichen Fragestellungen in Hinblick auf ChatGPT und KI im Allgemeinen liefern würde. Daher sollte besonders in sensiblen Bereichen auf den verantwortungsvolle Handhabung von ChatGPT geachtet werden sollte.

 

 

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