(Der folgende Gastbeitrag wurde von unserer Praktikantin Marie-Sophie Kosok verfasst, welche ab Oktober Rechtswissenschaften studieren möchte.)

Ein israelisches Gericht hat eine Frau zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.000,00 Euro verurteilt. Ein Vermieter hatte aufgrund ihrer Textnachricht samt interesseweckenden Emojis die Erwartung, dass bereits ein Mietvertrag besteht. Nachdem er seine Wohnungsannonce bereits gelöscht hatte, erteilte ihm die Frau jedoch eine Absage. Daraufhin verklagte er sie und gewann den Rechtsstreit. Wenn Missverständnisse bei Emojis entstehen, könnte es in auch Deutschland durch das Einsetzen der Culpa in Contrahendo (lat. = Verschulden bei Vertragsschluss) zu ähnlichen Folgen kommen.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist es jederzeit möglich über verschiedene Kommunikationsplattformen wie Whatsapp oder Facebook Informationen auszutauschen. Jedoch ist bei der nonverbalen Kommunikation weder die Körpersprache, Mimik und Gestik erkennbar, noch kann man seine Gefühle ausdrücken. Daher werden als Ersatz oft Emojis verwendet. Allerdings hat eine Studie ergeben, dass Menschen Emojis verschieden interpretieren, wodurch eine Nachricht schnell missverstanden werden kann.
Dieses Problem trat ebenfalls auf, als eine Frau in Israel in einer Textnachricht zustimmend auf eine Wohnungsannonce reagierte. Hierbei verwendete sie ein Emoji, welches tanzt, sowie eine korkenknallende Sektflasche.

rechtliche Folgen unbedachter Emojis

Dadurch entsand bei Vermieter der Eindruck, es bestünde verbindliches Interesse seitens der Frau. Der Vermieter wurde allerdings durch eine kurz darauffolgende Absage enttäuscht und verklagte die Frau vor einem israelischen Gericht auf Schadensersatz, da aus seiner Sicht durch die Textnachricht bereits ein Vertrag zustande gekommen war und er die Anzeige für die Wohnung zuvor gelöscht hatte. Tatsächlich wurde die Frau zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von EUR 2.000,00 Euro verurteilt. Nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 3, 241 Abs. 2, 280 BGB), das Verschulden bei Vertragsschluss, könnte es auch in Deutschland zu ähnlichen Konsequenzen kommen. Dieser Grundsatz steht für die Haftung bei der schuldhaften Verletzung einer Pflicht, die schon bei Eintritt in Vertragsverhandlungen durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis entsteht. Das vorvertragliche Schuldverhältnis entsteht durch die Aufnahme von Vertragshandlungen, was bereits bei der ersten Kontaktaufnahme beginnt. Dies setzt keinen persönlichen Kontakt voraus, was bedeutet, dass dies auch wie im oben genannten Beispiel über Whatsapp möglich ist. Ebenso verpflichtet die schuldhafte Verletzung von vertraglichen Pflichten gemäß §280 I BGB zum Schadensersatz. Diese Pflicht wird aus der Sicht des Vermieters verletzt, da bereits ein Vertrag zustande kam.

Im Widerspruch dazu steht jedoch, dass man nicht dazu verpflichtet ist, Vertragsverhandlungen stets durch einen Vertragsschluss zu beenden, da ein derartiger Kontrahierungszwang dem Grundsatz der Privatautonomie wiedersprechen würde. Dadurch hat man die Freiheit, Verhandlungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen zu dürfen. Zudem muss kein Schadensersatz geleistet werden, auch wenn man weiß, dass die Gegenseite auf den Vertragsschluss vertraut und bereits viel Zeit und Geld in die Vertragshandlungen investiert hat. Die Frau hat aus ihrer Sicht Anspruch auf dieses Recht, weil noch kein Vertrag zustande kam.
Es stellt sich also heraus, dass die Mitwirkenden beide mit deren eigener Sicht Recht haben, weshalb der Fall schwer zu beurteilen ist. Die Erwartung in der digitalen Kommunikation ist, dass die Nachricht so ankommt, wie man sie verschickt. Hierbei kann jedoch schnell ein Missverständnis entstehen, da jeder Mensch Emojis für sich selbst anders interpretiert. Beispielweise hat der rot gefärbte Emoji für Asiaten ein komplett anderen Sinn als für Europäer. Hiermit stellt sich heraus, dass es besonders zwischen verschiedenen Kulturen schnell zu Kommunikationsschwierigkeiten führen kann. Mittlerweile kann ein Missverständnis jedoch wie im oben behandelten Beispiel juristische Folgen haben, wodurch eine belanglose Nachricht schnell in einem Rechtsstreit enden kann. Ein weiteres Problem bei der Interpretation der Emojis ist, dass das Emoji-Aussehen bei verschiedenen Betriebssystemen variiert. Durch den internationalen Unicode sind nur die Beschreibung und der Code des Emojis festgelegt. Dies erschwert die digitale Kommunikation erneut.
Lernen kann man daraus, dass man wichtige Angelegenheiten wie Verträge klar und deutlich klären sollte und eventuell zu anderen Kommunikationswegen als Whatsapp greifen sollte. Zudem sollte man beim täglichen Gebrauch der Emojis in Zukunft achtsamer sein, damit es zu solch einem schwerwiegenden Missverständnis nicht erneut kommt.