Zum 20.12.2010 werden europaweit neue Label zur Kennzeichnung der Energieeffizienz eingeführt. Die alten bleiben jedoch vorerst gültig, verpflichtend wird die neue Kennzeichnung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die neuen Label gelten für die Produktgruppen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen. Zusätzlich werden erstmals auch Fernsehgeräte von der Kennzeichnungspflicht umfasst. Die Kennzeichnungspflicht für weitere Produktgruppen ist in Planung.

Die Änderung wurde erforderlich, da die Einteilung der Energieeffizienzklassen der fortgeschrittenen Entwicklung der Technik längst nicht mehr entspricht. Aus diesem Grund wurde für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen die neue Energieeffizienzklasse A+++ eingeführt. Sie kennzeichnet besonders energieeffiziente Geräte. Für Fernseher ist die vorläufig höchste Effizienzklasse die Klasse A. Ebenfalls neu sind produktspezifische Icons in Form kleiner Piktogramme am unteren Rand des Labels. Sie kennzeichnen beispielsweise das Volumen oder die maximale Geräuschentwicklung eines Geräts. Unverändert bleibt die bewährte Farbskala von rot bis grün.

Die neuen Label dürfen ab dem 20.12.2010 verwendet werden. Knapp ein Jahr später dürfen dann nur noch Geräte mit der neuen Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Wann die neuen Label verbindlich werden, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab: Hersteller von Kühl- und Gefriergeräten sowie von Fernsehern müssen das Label ab dem 30.11.2011 verwenden, Onlinehändler erst ab dem 30.03.2012. Das Label für Waschmaschinen und Geschirrspüler gilt für Hersteller ab dem 20.12.2011. Onlinehändler haben auch hier wiederum etwas mehr Zeit: Sie müssen das Label erst ab dem 20.04.2012 verwenden.

Auch wenn ein sofortiger Austausch der Etiketten angesichts der großzügigen Übergangsfristen nicht erforderlich ist, sollten Onlinehändler die Stichtage im Auge behalten, da nicht ordnungsgemäße Kennzeichnungen abgemahnt werden können. Auch diejenigen Onlinehändler, die mit anderen Elektrogeräten als den aufgeführten handeln, sollten geplante Neuerungen verfolgen, da eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf andere Produktgruppen jederzeit möglich erscheint. Beispielsweise sind entsprechende Label für Staubsauger und Warmwasserbereiter in Vorbereitung.

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