Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.09.2010, Az. 308 O 27/09, entschieden, dass die Online-Plattform Youtube für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftet. Youtube ist wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials unterlassungspflichtig und schuldet grundsätzlich auch Schadensersatz.

Youtube-Nutzer hatten Videos hochgeladen, die Aufnahmen der Sängerin Sarah Brightman zeigten, ohne dass ihnen hierzu die erforderlichen Rechte eingeräumt worden waren. Der Rechteinhaber begehrte aus diesem Grund von der Youtube LLC sowie deren Eigentümerin, der Google Inc., Unterlassung sowie Auskunft, um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Das Gericht gab der Klage statt.

Zur Begründung führte das Gericht aus, Youtube habe sich die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht. Dies habe erhöhte Prüfungspflichten an diesen Inhalten zur Folge, denen Youtube nicht nachgekommen ist. Insbesondere genüge eine formularmäßige Versicherung, der Nutzer habe alle erforderlichen Rechte an dem Video, diesen Anforderungen nicht. Vielmehr müsse Youtube sich im Einzelfall versichern lassen, dass der Nutzer tatsächlich Rechteinhaber ist. Vor dem Hintergrund, dass User das Portal anonym nutzen können, müsse dies umso mehr gelten.

Quelle: Pressemitteilung des LG Hamburg