Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

LG München I: Direct-Sports.de muss in die Löschung der Marke „Hawk“ einwilligen

Mit Urteil vom 13.04.2010 hat das Landgericht München I (Az. 9HK O 23557/09) die Direct-Sports.de GmbH, Ruhstorf, zur unwiderruflichen Einwilligung in die Löschung der Marke „Hawk“ (DPMA-Registernummer: 30706867) verurteilt.

Die Direct-Sports.de GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Oliver Diwok,  ist ebenso wie die Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH durch Abmahnungen gegenüber Händlern in Erscheinung getreten.

Die Unternehmen bzw. Sandro Oliver Diwok persönlich persönlich haben dabei eine unbekannte Anzahl von Abmahnungen für verschiedene Produkte unter den Marken „Stealth“, „MC“ oder „Hawk“ gegenüber verschiedensten Händlern ausgesprochen bzw. einstweilige Verfügungen erwirkt.

Das Landgericht München ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Anmeldung der Marke „Hawk“ durch den Sandro Oliver Diwok in bösgläubiger Behinderungsabsicht und ohne ernsthaften Benutzungswillen erfolgte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim OLG München anhängig.

Aktualisierung am 13.05.2011:

Über die Berufung wurde mittlerweile durch das OLG München rechtskräftig entschieden. Nähere Informationen finden Sie in meinem neuen Beitrag.

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  1. Semper Vigilis

    Bitte mal unter Insolvenzbekanntmachungen ,Bayern,Passau,Direct Sport mal nachschauen.(letzte 24 Monate,Deatailsuche)

  2. D - HAWK

    Wie ich schon sagte, das Urteil des LG München 1 wird keinen Bestand haben. Manche Gerichte haben offensichtlich ein Problem mit der Neutralität und dem Markengesetz wenn sie so ein offensichtlich falsches Urteil wie dem des LG München 1, KFH 09 zum Vorbild nehmen.

    Grundsätze im Markenrecht:
    1.)
    Urteile wie jenes der KFH des LG München 1 nicht veröffentlichen oder zitieren bis sie OLG bestätigt sind – es könnte sonst hochblamabel werden –

    2.)
    Wenn man keinen Vergleich sucht, eine KFH von vornherein meiden.

    Berücksichtigt man diese beiden Grundsätze, muss man vor anderen Gerichten nicht zurückrudern – und sich nicht das schallende Lachen des Gegners anhören.

    Jungs, Legt Euch in die Riemen. Viel Spass beim Zurückrudern.

  3. SSmith

    Ich denke die Abmahnwelle des Herrn ist eine von der deutschlandweit einzigartigen Sorte.

    Zum Glück wachen immer mehr Gerichte auf und bereiten diesem Treiben möglichst schnell ein Ende, damit das sinnlose Beschäftigen der Gerichte, Anwälte und Opfer aufhört und der enorme finanzielle Schaden aller Beteiligten nicht noch größer wird.

  4. User

    Das wurde auch höchste Zeit!

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