Bei Rechtsverletzungen im Internet sind die Kosten für ein so genanntes „notice and take down“-Schreiben als Schadensersatz erstattungsfähig. So entschied das OLG Hamm in seinem Urteil vom 28.01.2010.
In einem „notice and take down“-Schreiben wird eine Online-Plattform wie eBay oder Amazon über eine Rechtsverletzung durch eines ihrer Mitglieder in Kenntnis gesetzt, z.B. eine unberechtigte Bildverwendung oder ein beleidigender Forenbeitrag. Gleichzeitig wird zur Löschung des Verstoßes aufgefordert. Beispielsweise wurde bei eBay zu diesem Zwecke eigens das VeRI-Programm eingerichtet. Verursacht ein solches Schreiben Kosten wie etwa Anwaltsgebühren, so hat der Verletzer auch diese Kosten zu tragen.
Mehr zur aktuellen Entscheidung finden Sie auf der Seite des Kollegen Dr. Bahr aus Hamburg.
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