Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung findet am 2. März statt

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung steht kurz bevor. Der mit der Sache befasste Erste Senat wird am Dienstag, 2. März 2010, um 10:00 Uhr das Urteil verkünden.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung basiert auf der Richtlinie 2006/24/EG. Es sieht vor, dass Provider Telekommunikations-Verbindungsdaten über einen Zeitraum von sechs Monaten verdachtsunabhängig speichern müssen. Im Januar 2008 wurde eine von fast 35.000 Bürgern unterzeichnete Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese wurde am 15. Dezember 2009 verhandelt. Zwischenzeitlich erließ das BVerfG eine einstweilige Anordnung, die die Vorratsdatenspeicherung nicht aufhob, den Zugriff auf die Daten aber auf schwere Straftaten beschränkte. Am 2. März wird dann aller Voraussicht nach feststehen, ob die Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß ist.

Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, beachte die Pressemitteilung des BVerfG.

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  1. Lauter Spannende Entscheidungen des BVerfG in 2010. Ich hoffe dass nach der Hartz IV Entscheidung die Möglichkeiten des BVerfG, den Gesetzgeber in die Schranken zu verweisen, nicht aufgebraucht sind. Ich glaube, der Gesetzgeber verträgt noch so einiges…

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