Die Unterlassungsklage des weltweit populärsten Social Networks Facebook gegen seinen deutschen Konkurrenten StudiVZ ist gescheitert. Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte StudiVZ vorgeworfen, deren Website vollständig kopiert zu haben und dabei sogar Original-PHP-Quellcodes verwendet zu haben. Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des LG Köln wies die Klage am 16. Juni dieses Jahres zurück.

Das LG Köln konnte „trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten“ keine unlautere Nachahmung erkennen. Dafür fehle es an der erforderlichen Herkunftstäuschung. Mit anderen Worten: StudiVZ verucht nicht den Nutzern vorzugaukeln, sie befänden sich bei Facebook. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Facebook bei Markteinführung von StudiVZ im November 2005 im deutschsprachigen Raum noch weitgehend unbekannt war. Auch der Vorwurf, StudiVZ habe sich unredlich Zugang zu den Quellcodes verschafft, schlug nicht durch. Dieser Vorwurf gründet nach Ansicht der Kammer lediglich auf Vermutungen.

Dennoch dürfte das Urteil aus Köln noch lange nicht das letzte Wort im Streit zwischen den beiden Netzwerkplattformen sein. Facebook kündigte an, in Berufung zu gehen. Darüber hinaus sind auch ein Prozess in den USA sowie eine Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart anhängig. Ob das Kölner Urteil sich auf diese Verfahren auswirken wird, ist angesichts der unterschiedlichen Schwerpunkte beider Klagen fraglich.