Endlich wurde sie beschlossen, die lange erwartete Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ob sich das lange Warten jedoch gelohnt hat, sollte durchaus kritisch hinterfragt werden. Von den viel diskutierten Verschärfungen ist am Ende nur noch wenig übrig geblieben.

In der Sprache derer, die personenbezogene Daten gewerblich nutzen heisst das:

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) „begrüßt, dass der Bundestag bei den Beratungen der Datenschutznovelle um einen auch für die Wirtschaft akzeptablen Kompromiss gerungen hat“.

Quelle: SPON

Dementsprechend enttäuscht sind auch die Befürworter eines strengeren Datenschutzes:

Auch aus Sicht der Grünen hat die Koalition den „ambitionierten“ Vorstoß der Regierung derart „verwässert“, dass der Datenschutz darin nur noch in „homöopathischer Dosierung“ erkennbar sei.

Quelle: heise.de

Was ist dann aber beschlossen worden? Zunächst einmal ist das viel diskutierte Opt-In-Verfahren nicht beschlossen worden. Das eigentlich anachronistische und deshalb dem Untergang geweihte Listenprivileg hat (mal wieder) überlebt. Der Datenschutzaudit ist zum Pilotprojekt verkümmert. Ansonsten viele unbestimmte Absichtsbekundungen und unbestimmte Rechtsbegriffe.

Zu den einzelnen (Nicht-)Änderungen werde ich sicherlich noch den einen oder anderen Kommentar verfassen.  Im Ergebnis steht jedoch fest, dass die jetzige Änderung nicht der von vielen Datenschützern lange geforderten Grundreform des Datenschutzes in Deutschland entspricht. Ein Jahr nach den großen Datenskandalen (Bahn, Lidl, Telekom etc.) ist in der Hochphase des Wahlkampfes kein Platz für ehrgeizige Vorhaben. Zu wichtig sind Wählerstimmen und Wirtschaftsinteressen gleichermassen.