Der lange erwartete (gefürchtete) Entwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist da. Mit den geplanten Änderungen soll eine Verbesserung des Datenschutzes erreicht werden. Damit reagiert die Bundesregierung vor allem auf die in letzter Zeit häufigen Datenskandale und die höhere Sensibiliserung der Bundesbürger beim Thema Datenschutz.

Die wichtigsten Neuregelungen bzw. Änderungen sind die Einführung eines sogenannten Datenschutz-Audits (DASG) und die Einführung des für Online-Dienste ohnehin bereits existierende Koppelungsverbots. Weiter soll das sogenannte Listenprivileg gestrichen werden.

Durch das Listenprivileg dürfen bestimmte personenbezogene Daten, wenn sie listenmäßig oder sonst zusammengefasst sind, ohne Einwilligung des Betroffenen zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung übermittelt und genutzt werden. Dieser Erlaubnistatbestand hat sich jedoch nach Ansicht der Regierung in der Praxis als besonders nachteilig erwiesen:

„Die praktische Anwendung  dieser Vorschrift hat dazu geführt, dass personenenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger weitläufig zum Erwerb oder zur Nutzung angeboten werden, (…) Personenbezogene Daten werden ohne Beachtung der Zweckbindung verarbeitet und mit weiteren Daten verknüpft und weiter übermittelt.“

Weiterhin zulässig soll hingegen die Verwendung listenmäßig zusammengefasster Daten zu eigenen Werbezwecken oder zur eigenen Markt- oder Meinungsforschung bleiben, wenn die Daten vom Werbenden selbst im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden.

Quelle: Shopbetreiber-Blog

Das für Onlinedienste bereits seit langem geltende Koppelungsverbot soll nun auch auf „marktbeherrschende Unternehmen“ ausgeweitet werden. Nicht nachvollziehbar ist zunächst, weshalb lediglich marktbeherrschende Unternehmen vom Koppelungsverbot erfasst werden sollen, während im Internet  jeder noch so kleine Online-Dienst die Erbringung seiner Dienste nicht von der Erfassung von Kunden-Daten zu Werbezwecken abhängig machen darf.

Entsprechend ist der Entwurf auch bereits vom Bunderat kritisiert worden, der der Änderung schliesslich zustimmen muss. Welche der geplanten Änderungen letztlich in welcher Form umgesetzt werden, bleibt demnach abzuwarten.

Bereits jetzt stehen die geplanten Änderungen in der Kritik. So fordern die großen Verlegerverbände, das Listenprivileg beizubehalten:

„Die Wirtschaft braucht den Weg zum Verbraucher. Das geplante Bundesdatenschutzgesetz unterbindet jedoch mögliche Schritte zum potenziellen neuen Leser und Abonnenten“, erklär­ten dazu die Verle­ger. Hier werde das operative Geschäft per Gesetz ge­blockt. Konjunktur­programme würden auf diese Weise konterkariert.