Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die bisher bestehenden Schwachstellen im eCommerce-Recht beseitigen (wir berichteten). So soll das Widerrufsrecht nun auch für eBay-Händler 14 Tage betragen, ebenso sollen eBay-Händler Wertersatz und ein Rückgaberecht vereinbaren. Die Widerrufsbelehrung soll Gesetzesrang erhalten. Am 23. März fand zu dem Gesetzesvorhaben die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags statt.
Die angestrebten Änderungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Insbesondere die Gleichstellung von eBay-Händlern mit Shopbetreibern verspricht ein größeres Maß an Rechtssicherheit und Verständlichkeit. Einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes stünde jedoch entgegen, dass derzeit noch relevante Entscheidungen des EuGH ausstehen, die die Rechtslage in Deutschland maßgeblich beeinflussen können. Dies betrifft die Frage der Hinsendekosten sowie das Thema Wertersatz bei Widerruf. Im ungünstigsten Fall könnten die Entscheidungen sogar dazu führen, dass das neue Gesetz bereits vor Inkrafttreten erneut anpassungsbedürftig wäre.
Ein dringender Bedarf für die Änderungen besteht nicht, da die neue Muster-Widerrufsbelehrung bislang nicht erfolgreich abgemahnt wurde. Experten fordern daher, die Entscheidungen des EuGH abzuwarten.
paloubis
Die EUGH-Vorlage betrifft den Wertersatz im Falle des Widerrufs. Hier soll auch keine Panik verbreitet werden. Wir haben lediglich darüber informiert, dass hierzu in der nächsten Zeit eine EUGH-Entscheidung bevor steht, die dann wiederum Auswirkungen auf die deutschen Bestimmungen zum Thema Wertersatz hätte.
rmb
Hallo ??
Gehts noch ?
Das Urteil handelt von Wertersatz bei mangelhafter Ware.
Da ist es doch schlicht so, das getauscht, gewandelt oder gemindert wird.
Wertersatz bei einwandfreier Ware und Widerruf, nur weil der Kunde irgendeinen andern Grund anführt ist doch trozdem noch möglich.
Also zunächst mal lesen und keine Panik verbreiten.