Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Rechte der Betroffenen im Datenschutz künftig deutlich erweitert werden. Auf Händler im elektronischen Geschäftsverkehr sollen künftig mehr Verpflichtungen zukommen, insbesondere im Scoringverfahren.

Beim Scoring handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit von Kunden. Anhand verschiedener Kriterien (Beruf, Wohnort etc.) werden Punkte vergeben, die über die Kreditwürdigkeit des Kunden entscheiden. Dieses für den Verbraucher oft undurchsichtige Verfahren soll nun durch Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte für den Verbraucher transparenter gestaltet werden. Beispielsweise soll der Kunde künftig nachvollziehen können, aufgrund welcher Daten der Scorewert ermittelt wurde, sodass er etwaigen Missverständnissen künftig besser begegnen kann. Der Bundesrat verlangt zudem, dass Kreditgeschäfte im Internet transparenter gestaltet werden. Beispielsweise sollen Kreditinstitute künftig Gründe angeben, wenn sie Interessenten schlechtere Konditionen anbieten, nachdem sie das Scoring durchlaufen haben.

Sollte die Gesetzesänderung wie dargestellt in Kraft treten, wäre damit erstmals ein klarer rechtlicher Rahmen für das Scoring und damit mehr Rechtssicherheit geschaffen.