Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: verbraucher

Abmahnung wegen fehlendem Kündigungsbutton

Vier Monate nach der gesetzlichen Einführung des Kündigungsbuttons (§ 312k BGB) scheinen immer noch viele Unternehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Nun prüft die Verbraucherzentrale verstärkt Internetseiten auf solche Mängel und mahnt diese ab.

Zusätzliche Pflichten für Unternehmer durch Gesetz für faire Verbraucherverträge

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge führt zu zahlreichen Gesetzesänderungen, die im Jahr 2022 in drei Schritten erfolgen. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmern zu stärken. Neue Regelungen gibt es insbesondere zu Laufzeitverträgen, die sich automatisch verlängern (wie z.B. bei Fitness-Studios üblich), sowie zur Kündigung online abgeschlossener Verträge. Welche Änderungen das Gesetz konkret mit sich bringt und wie sich diese auf die Pflichten von Unternehmern auswirken, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.

Neuer UWG-Schadenersatzanspruch für Verbraucher

Im Rahmen der Umsetzung des Art. 3 Ziff. 5 der Richtlinie (EU) 2019/2161 in Art. 11a der Richtlinie (EG) 2005/29 soll ein neuer individueller Schadensersatzanspruch für durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigte Verbraucher in das UWG eingeführt werden. Nachfolgend sollen die in diesem Zusammenhang momentan geltende Rechtslage, die Voraussetzungen des neuen Schadensersatzanspruchs sowie mögliche, durch den neuen Anspruch eintretende Folgen beleuchtet werden.

 

Ausschluss des Widerrufsrechts aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes

Grundsätzlich steht jedem Verbraucher nach dem Willen des Gesetzgebers ein Widerrufsrecht zu, wenn ein Kaufvertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes – also beispielsweise über das Internet – geschlossen wurde. Jedoch sieht das Gesetz auch ein paar Ausnahmen vor, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Einer dieser Ausnahmefälle liegt nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB vor, wenn versiegelte Waren geliefert werden, die aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nach Entfernung der Versiegelung nicht mehr zur Rückgabe geeignet sind. Die unpräzise Formulierung des gesetzlichen Wortlauts bringt jedoch sowohl für Händler als auch für Verbraucher erhebliche Unsicherheiten mit sich, auf die im folgenden Beitrag eingegangen wird.

Widerrufsrecht bei individuell hergestellten Waren (II)

Grundsätzlich besteht für jeden Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses gilt auch für online, telefonisch oder an der Wohnungstür geschlossene Verträge (Fernabsatzverträge). Der Gesetzgeber hat nach § 312 Abs.2 Nr. 1 BGB hierfür spezielle Ausnahmen vorgesehen, wie beispielsweise nach Kundenspezifikation angefertigte und speziell auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene, sogenannte personalisierte Waren. Der europäische Gerichtshof (EuGH) konkretisierte diese Ausnahme, indem er nun entschied, dass das Widerrufsrecht auch dann nicht bestehe, wenn der Unternehmer noch nicht mit der Herstellung der Ware begonnen hat.

Nachdem bereits in den letzten Jahren mehrfach über Verträge bezüglich derartiger Waren entschieden worden ist, setzte sich nun auch der EuGH am 21.10. 2020 mit der Frage auseinander, inwiefern ein Fernabsatzvertrag widerrufen werden kann, wenn dieser über personalisierte Waren abgeschlossen wurde.

LG München: Keine Zusatzgebühren bei Bezahlung mit PayPal und Sofortüberweisung

Das LG München I hat mit Urteil vom 13.12.2018 (Az.: 17 HK O 7439/18) die Frage beantwortet, ob die Bezahlmethoden PayPal und Sofortüberweisung in den Anwendungsbereich des § 270a BGB fallen und somit Rechtssicherheit geschaffen.

Seit Inkrafttreten des § 270a BGB am 13.01.2018 war unklar, ob die  Bezahlmethoden PayPal und Sofortüberweisung unter das Verbot des sogenannten „Surchargings“ fallen. Diese sind nicht vom Wortlaut der Norm umfasst. Hierzu haben wir ausführlich berichtet. In seiner Entscheidung hat das LG München diese Frage bejaht.

Hinsichtlich der Bezahlmethode Sofortüberweisung hat das Gericht seine Auffassung damit begründet, dass die Einschaltung eines Dritten (der Sofort GmbH) unerheblich ist, auch wenn dieser die Überweisung auslöst. Letztendlich erfolge die Bezahlung mittels SEPA-Überweisung durch den Kunden, sodass der Anwendungsbereich des § 270a BGB eröffnet ist. Auch erfolge die von der Sofort GmbH durchgeführte Bonitätsprüfung in der Regel ausschließlich im Interesse des Händlers, sodass kein Grund ersichtlich ist, die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden aufzuerlegen.

Eine Bezahlung mittels PayPal fällt nach Ansicht des Gerichts ebenfalls in den Anwendungsbereich des Surchargings, da in den meisten Fällen den Transaktionen über PayPal entweder eine SEPA-Lastschrift bzw. eine SEPA-Überweisung oder eine Bezahlung über Kreditkarte zugrunde liegt, die allesamt von § 270a BGB erfasst werden.

 

Neue Payment-Richtlinie: Keine Zusatzkosten mehr für die meisten Zahlungsarten

Durch die Umsetzung der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie ergeben sich wesentliche Änderungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Insbesondere der Internethandel wird mit neuen Verpflichtungen belegt.

Zur Umsetzung der Richtlinie EU 2015/2366 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) am 13.01.2018 in Deutschland in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den europäischen Binnenmarkt bezüglich bargeldlosen Zahlungen zu harmonisieren. In diesem Rahmen wurde unter anderem der § 270a BGB in das Gesetz aufgenommen. Dieser tritt neben dem bereits bestehenden § 312a Abs.4 BGB. Hiernach ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die auf Zahlung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels gerichtet ist, unwirksam. Das Verbot des § 312a Abs. 4 BGB gilt nicht, wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung stellt oder wenn das vereinbarte Entgelt nicht über die dem Unternehmer entstandenen Kosten hinausgeht.

Neuregelung zur Rücknahme von Elektro-Geräten: Neue Bußgelder drohen

(Größere) Online-Händler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, kleinere Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, selbst wenn der Verbraucher kein neues Gerät kauft. Diese Rücknahmepflicht hat der Gesetzgeber nun konkretisiert und nebenbei den Bußgeldkatalog des ElektroG erweitert.

OLG Hamm: Werbung mit Garantien bringt umfangreiche Informationspflichten vor und nach Vertragsschluss mit sich

Die Frage, wie mit Garantien geworben werden darf, wird immer wieder in der Rechtsprechung diskutiert und stellt einen absoluten Dauerbrenner dar. Unlängst hat sich erneut das OLG Hamm mit der Thematik befasst und aufgezeigt, dass die Werbung mit Garantien sowohl vor als auch nach Vertragsschluss umfangreiche Informationspflichten mit sich bringt.

Neue Informationspflichten zur Streitschlichtung für alle Online-Händler ab dem 1. Februar

Ab dem 01.02.2017 treten zwei neue Normen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Diese bringen neue Informationspflichten für Online-Händler mit sich. Denn ab dem 1. Februar müssen Händler in ihren Shops angeben, ob sie an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren teilnehmen wollen oder nicht. Darüber hinaus müssen Händler im Fall einer Streitigkeit mit einem Verbraucher, diesen über die neuen Regelungen informieren.

BGH: Warenprüfung durch Ingebrauchnahme kann Wertersatz begründen

Wer als Verbraucher Waren online bestellt, hat grundsätzlich das Recht, diese Waren ohne Begründung an den Verkäufer zurückzusenden. Im Gegenzug hat der Verkäufer, unter bestimmten Umständen, Anspruch auf einen angemessenen Wertersatz. Diese Thematik wurde bereits häufig von der Rechtsprechung thematisiert. Unlängst hat sich nun auch der BGH in einem Einzelfall mit der Frage, wann Wertersatz zu leisten ist, befasst.

OLG Frankfurt a. M.: Sofortüberweisung als einziges kostenloses Zahlungsmittel zulässig

Online-Händler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden mindestens ein kostenloses Zahlungsmittel anzubieten. Welche dieser Zahlungsmittel den rechtlichen Ansprüchen genügen, ist jedoch teilweiße umstritten. So untersagte das LG Frankfurt am Main zunächst die Nutzung von Sofortüberweisung als einzige kostenlose Zahlungsart. Dieses Urteil hat das OLG Frankfurt am Main nun aufgehoben und Sofortüberweisung als gängiges und zumutbares Zahlungsmittel zugelassen.

OLG Frankfurt a. M.: „Spaßbieter“-Klausel auf eBay unzulässig

Vielen eBay-Verkäufern sind sie ein Dorn im Auge: Scheinbar interessierte Käufer die Gebote abgeben, obwohl sie eigentlich gar kein Interesse am Abschluss eines Kaufvertrages haben. Um sich gegen solche Bieter zu wehren, nehmen viele Verkäufer Klauseln in ihre Angebote auf, mit denen solchen Spaßbietern Strafgebühren auferlegt werden sollen. Fraglich ist jedoch, ob solche Klauseln überhaupt zulässig sind. 

Strengere Form als Textform in AGB-Klauseln fortan unwirksam

In Zukunft sind AGB-Klauseln, die eine strengere Form als die Textform vorschreiben, unwirksam. Dies beruht auf einer Änderung des § 309 Nr. 13 BGB mit Wirkung zum 01.10.2016. Bisher galt diese Folge lediglich für ein in AGB vorgeschriebenes Schriftformerfordernis.

OLG Frankfurt a. M. zur Werbung mit Testergebnissen im Internet

In einem aktuellen Urteil bestätigt das OLG Frankfurt a.M. erneut, dass das Werben mit Testergebnissen im Internet an umfangreiche Anforderungen geknüpft ist. Wirbt ein Unternehmer für seine Waren oder Dienstleistungen mit Testergebnissen eines Vergleichsportals, so ist dem Verbraucher der Zugang zu diesem Test unter Angabe von Fundstellen oder Verlinkungen zu eröffnen. Unterlässt der Unternehmer diese Angabe, verletzt er seine Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher.

BGH: Widerruf eines Verbrauchers kann missbräuchlich sein

Dass dem Verbraucher bei Verträgen im Internet ein Widerrufsrecht ohne Beschränkung zusteht, ist allgemein bekannt. Dennoch hat der BGH nun in einer Entscheidung anerkannt, dass in Ausnahmefällen ein Rechtsmissbrauch vorliegen kann, der zu einem Ausschluss des Widerrufsrechts eines Verbrauchers führen könnte.

OLG Köln: Amazon-Klausel gegen Viel-Retournierer ungültig

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon für unzulässig erklärt. Mit dieser behielt sich Amazon das Recht vor, die Vertragsverhältnisse mit Hochretournierern zu kündigen und ihnen den Zugang zu ihren Kundenkonten zu sperren.

OLG Dresden: Online-Preisangaben sind irreführend, wenn Zusatzkosten nur über „versteckten“ Link erreichbar sind

Online-Händler sind dazu verpflichtet, Verbrauchern den Gesamtpreis eines Produkts offen anzugeben. Auch alle Preisbestandteile müssen dabei angezeigt werden. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Preisbestandteile auf einer zusätzlichen Seite anzugeben, die nur über einen versteckten Link zugänglich ist, reicht jedoch laut OLG Dresden nicht aus.

LG Hamburg: Kostenpflichtige Telefonnummern in Widerrufsbelehrungen können rechtswidrig sein

Seit Mitte des Jahres 2014 ist es möglich, einen Widerruf auch telefonisch zu erklären. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, in welcher Höhe dem Verbraucher dabei Kosten anfallen dürfen. Trotz dieser eigentlich eindeutigen Regelung, erweist sich die Frage, welche kostenpflichtigen Telefonnummern verwendet werden dürfen, als sehr schwierig.

BGH: Werbung in automatisierten Empfangsbestätigungen kann unzulässig sein

Es dürfte allgemein bekannt sein und entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass das Versenden von E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Empfängers (Double-Opt-In) unzulässig ist. Dabei lässt die Gesetzeslage lediglich wenige Ausnahmen zu. Unlängst hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine automatisierte Empfangsbestätigung, die teilweise aus erlaubten (informativen) und teilweise aus werblichen Inhalten besteht, unzulässig sein kann. 

KG Berlin: Versandkosten in das EU-Ausland müssen angeben werden

Online-Händler müssen bei ihren Angeboten bereits im Voraus die Kosten für den Versand sowohl nach Deutschland, als auch ins EU-Ausland angeben. Der Hinweis „Versandkosten werden auf Anfrage mitgeteilt“ reicht nicht aus.

OLG Hamburg: Aktualitäts- und Vollständigkeitsdisclaimer wettbewerbswidrig

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg (Beschl. v. 10.12.2012, Az. 5 W 118/12) kann die Verwendung eines Disclaimers, welcher die Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit einer Website ausschließen soll, eine wettbewerbswidrige Geschäftshandlung darstellen. Der Verbraucher könne nämlich nicht erkennen, auf welche Inhalte sich dieser Ausschluss konkret beziehen soll.

Rückzahlungsanspruch für Verbraucher bei Abo-Fallen

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mannheim  (Az. 9 C 508/10 vom 27.05.2011), stärkt die Rechte von Verbrauchern, die im Internet in sogenannte „Abo-Fallen“ oder „Vertragsfallen“ geraten sind.

Der Sachverhalt ist bekannt: Verbraucher haben sich auf Websites registriert, die vermeintlich kostenlose Software zur Verfügung stellten. Das böse Erwachen folgte nach der vermeintlich kostenlosen Registrierung, als den Nutzern eine Rechnung für den Abschluss eines Zweijahres-Vertrags zugeschickt wurde (wir berichteten).

Auch in dem nun entschiedenen Fall hatte der Kläger seine Kontaktdaten auf einer Webseite eingeben, auf der Software vermeintlich kostenlos heruntergeladen werden konnte. Dafür wurden ihm EUR  96,00 pro Jahr in Rechnung gestellt. Den Vertrag hatte der Verbraucher zwar fristgemäß widerrufen allerdings auch die vermeintliche Jahresgebühr bezahlt.

BGH entscheidet zur Verbrauchereigenschaft bei Internetkäufen

Die Abgrenzung zwischen Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB) ist nicht immer eindeutig. Gerade im eCommerce-Recht kommt ihr aber eine erhebliche Bedeutung zu. Ist der Kunde nämlich Verbraucher, so greifen zahlreiche Vorschriften zu seinen Gunsten ein, allen voran das Widerrufsrecht. Der BGH hat nun die Verbrauchereigenschaft von natürlichen Personen geklärt, die sowohl als Verbraucher als auch als Selbstständige auftreten.

Im dem Urteil zugrunde liegenden Fall bestellte die Klägerin, eine Rechtsanwältin, online Waren. Dabei gab sie ihren Namen ohne Berufsbezeichnung sowie ihre Kanzleianschrift an. Im Anschluss widerrief sie ihre Vertragserklärung und machte geltend, dass die Waren für private Zwecke bestimmt seien und ihr das Widerrufsrecht aus diesem Grund zustehe. Das Amtsgericht gab der Klage mit der Begründung statt, es sei unerheblich, wohin die Ware geliefert werde. Das Landgericht als Berufungsinstanz hob das Urteil jedoch auf und verwies darauf, dass die Anwältin aus der Perspektive des Verkäufers nicht erkennbar als Verbraucherin gehandelt habe.

Die Entscheidung des BGH fiel zugunsten der Verbraucher aus. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Personen, die sowohl als Verbraucher als auch Unternehmer auftreten,

im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Dies soll nur dann der Fall sein, wenn das Geschäft in Ausübung der selbstständigen Tätigkeit i.S.v. § 14 BGB abgeschlossen wird und darüber hinaus nur dann, wenn sie dies ihrem Vertragspartner durch ihr Verhalten zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat. Dabei kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.

Im Ausgangsfall fehlte es an solchen Umständen, aus denen man zweifelsfrei hätte schließen müssen, dass der Kauf der freiberuflichen Sphäre der Anwältin zuzurechnen sei. Insbesondere könne aus der Angabe der Kanzleianschrift kein freiberufliches Handeln geschlossen werden, da bereits unklar sei, ob die Klägerin Anwältin sei oder möglicherweise Kanzleiangestellte.

Dieses Urteil hat zur Folge, dass Onlinehändler sich nicht mehr allein darauf berufen können, dass der Kunde eine gewerbliche Adresse angegeben habe. Im Zweifel wird der Kunde zukünftig als Verbraucher einzustufen sein, sofern sich nicht aus den Umständen nicht ergibt, dass das Geschäft eindeutig der unternehmerischen Sphäre des Kunden zuzuordnen ist.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

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