Tag Archive for 'Online Werbung'

Portakabin-Urteil: EuGH entscheidet erneut zu Keyword Advertising

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 08.07.2010 ein weiteres Urteil zum Themenkreis Keyword Advertising und Google Adwords gefällt. Gemäß dem Urteil kann ein Markeninhaber einem Werbenden, der dieselben Waren oder Dienstleistungen anbietet, die Benutzung der Marke verbieten, wenn aus der Werbung nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber oder von einem Dritten stammen.

Während dieser Grundsatz bereits aus den EuGH-Entscheidungen „Louis Vuitton“ und „bananabay“ bekannt ist (siehe auch hier), konkretisiert der EuGH nun seine Rechtsprechung, indem er klarstellt, dass das Hinzufügen von Wörtern wie „Gebraucht-“ oder „aus zweiter Hand“ nicht für eine relevante Markenrechtsverletzung genügen soll. Ein Verbot soll in solchen Fällen allenfalls dann möglich sein, wenn wichtige Gründe dafür sprechen, wenn also beispielsweise der Werbende den Eindruck erweckt, er stünde in einer wirtschaftlichen Verbindung mit dem Markeninhaber, oder wenn er den Ruf der Marke erheblich schädigt.

Vorliegend verwendete das beklagte Unternehmen Primakabin BV im Rahmen einer Google-Adwords-Kampagne die Marke „Portakabin“ sowie einige Abwandlungen davon, etwa „Portacabin“, „Portokabin“ oder „Portocabin“. Das Unternehmen Portakabin BV, das auch Inhaberin der Marke „Portakabin“ ist, sah darin eine Markenrechtsverletzung und klagte auf Unterlassung. Das Berufungsgericht in Amsterdam gab der Klägerin Recht. Auf die Revision hin legte der Hoge Raad der Nederlanden das Verfahren dem EuGH vor, der die Rechtsauffassung der Klägerin nun bestätigt hat.

Cookies bald vor dem Aus? Welche Änderungen bringt die neue Datenschutzrichtlinie der EU?

Mit einer neuen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) will die EU für mehr Sicherheit und Transparenz bei der Datenkommunikation sorgen. Von der Datenschutz-Änderung sind auch Cookies betroffen. Diese sollen zukünftig nicht mehr ohne Wissen und Willen des Nutzers auf dessen Rechner gespeichert werden können.

Cookies sind vor allem für den Online-Handel und für die Online-Werbung von erheblicher Bedeutung. Nicht nur, dass der Seitenbetreiber seine Nutzer so wieder identifizieren kann. Er kann noch viele nützliche weitere Informationen in den Cookies speichern und herauslesen, die ihm helfen die “richtige” Werbung zu platzieren oder Produkte zu verkaufen. Cookies sind aber vor allem für die Affiliate-Publisher von existentieller Bedeutung, weil die Zuordnung einer erfolgreichen Vermittlung (Click, Lead, Sale) beim Merchant oftmals nur über Cookies erfolgen kann.

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EuGH: Google Adwords verstößt nicht gegen Markenrecht

Das Keyword-Advertising-System Google Adwords verstößt nicht gegen Markenrecht. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung (Rs. C-236/08 bis C-238/08). Markeninhaber können ihre Ansprüche jedoch gegen den Werbenden richten, wenn aus dessen Anzeigen nicht klar hervorgeht, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.

Die markenrechtliche Verantwortlichkeit setzt eine Benutzung zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen voraus. Demnach kommt es darauf an, wer die Schlüsselwörter (Keywords) tatsächlich benutzt. Google Adwords ermöglicht zwar, dass dessen Kunden, d.h. die Werbenden, Zeichen benutzen, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, jedoch liegt darin nach Ansicht des EuGH keine tatsächliche Benutzung. Eine Verantwortlichkeit von Google scheidet aus diesem Grund aus. Weiterlesen: ‘EuGH: Google Adwords verstößt nicht gegen Markenrecht’

Hinweis: SPON-Artikel Warum Online-Werbung wichtig fürs Web ist

Es scheint, dass Spiegel Online derzeit das einzige Medium ist, welches sich differenziert und sachlich mit dem Dilemma der etablierten Medien auseinandersetzt. In einem lesenswerten Artikel beschreibt der Autor Frank Patalong, weshalb die etablierten Offline-Medien auch bei der Refinazierung ihrer Online-Angebote durch Werbung Schwierigkeiten haben.

Stellt man Internet-Nutzer vor die Wahl, ob sie Anzeigen akzeptieren oder für Informationen zahlen wollen, ziehen sie Werbung vor. Immer mehr User verweigern allerdings beides – und gefährden damit den Fortbestand kostenloser Angebote im Netz.

Hier gehts zum vollständigen Artikel.

LG Berlin: Affiliate trägt Beweislast bei Missbrauch

Gerät ein Affiliate unter den Verdacht des Provisions-Missbrauchs, so muss er nach einer Entscheidung des LG Berlin vom 15.10.2009 (Az. 28 O 321/08) beweisen, dass er sich nicht rechtsmissbräuchlich verhalten hat. Eine solche Beweislastregel darf der Merchant bzw. das Affiliate-Netzwerk auch vertraglich festschreiben.

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Keine Haftung von Bannerkunden für rechtswidrige Inhalte der Website

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht München entschieden, dass Bannerkunden nicht als (Mit-)Störer haften, wenn auf der Website, auf der die Bannerwerbung platziert ist, rechtswidrige Inhalte (hier Urheberrechtsverletzungen) angeboten werden.


Es sei nicht ersichtlich, dass das verklagte Unternehmen eine irgendwie geartete Einwirkungsmöglichkeit auf die Webseite habe. Zwar fördere es mit seiner Werbeplatzierung das Handeln des illegalen Portal-Betreibers.  Es jedoch weltfremd anzunehmen, dass die Plattform maßgeblich auf Werbegelder aus Deutschland angewiesen sei. Die Androhung eines Boykotts hätte daher keinerlei Wirkung erzielt. Insofern fehle an der realen Einwirkungsmöglichkeit des Beklagten.

(LG München: Beschl. v. 31.03.2009 – Az.: 21 O 5012/09), ausführlich hierzu Online-und-Recht.de

Das Urteil mag im vorliegenden Fall noch zutreffend davon ausgegehen, dass Werbekunden nur eingeschränkte bzw. gar keine Einflussmöglichkeiten auf die Webseiten haben, auf denen die jeweiligen Werbemittel (z.B. Banner) geschaltet werden. In der Konsequenz hiesse dies aber, dass illegale Seiten sich weiter mit legaler Werbung finanzieren können. Ob dieses Ergebnis so von den Münchner Richtern gewollt war?

Ist der Affiliate ein Handelsvertreter?

In einem lesenswerten Aufsatz der Rechtsanwälte Dr. Martin Bahr und Thomas Schroeter aus Hamburg wird die Frage aufgeworfen, ob Affiliates als Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB zu qualifizieren sind. Bejaht man diese Frage, hätte dies eine umfassende Ausweitung von Rechten und Pflichten für die Beteiligten zur Folge, insbesondere für den Merchant (Stichwort: Handelsvertreterausgleich), aber auch für den Affiliate selbst.

Die Autoren differenzieren dabei zwischen den verschiedenen Modellen „Pay per Click“, „Pay per Sale“ und „Pay per Lead“. Ausgehend von der gesetzlichen Definition des Handelsvertreters kommen sie dabei zu dem Schluss, dass der Affiliate bei den Verfahren „Pay per Click“ und „Pay per Sale“ nie Handelsvertreter ist. Wie die Rechtslage bei „Pay per Lead“ und anderen Sonderformen zu beurteilen ist, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen.

Wäre ein Affiliate im Einzelfall als Handelsvertreter einzuordnen, ist der Merchant möglicherweise verpflichtet, dem Affiliate nach Kündigung einen Ausgleich in Höhe von bis zu einer Jahresprovision zu zahlen. In einem zweiten Aufsatz setzen sich die Autoren mit den Voraussetzungen, der Bemessung der Höhe und den Folgen eines solchen Ausgleichsanspruchs auseinander.

Links:
Aufsatz 1
Aufsatz 2

Speicherung von IP-Adressen könnte bald zulässig sein

Betreibern von Internetseiten soll nach einer geplanten Änderung des Telemediengesetzes (TMG) künftig erlaubt sein, die IP-Adressen der Seitenbesucher zu speichern. Nachdem verschiedene Gerichte die Frage nach der Zulässigkeit solcher Maßnahmen in der Vergangenheit unterschiedlich beantworteten (wir berichteten), soll die Gesetzesänderung nun für Klarheit sorgen.

Bereits heute speichern viele Webseitenbetreiber die IP-Adressen ihrer Besucher, hauptsächlich um ihre Seite vor Manipulationen wie beispielsweise Hackerangriffen zu schützen. Darüber hinaus werden die IP-Adressen an so genannte Adserver weitergeleitet, mit deren Hilfe auf der jeweiligen Website Werbung eingeblendet wird. Über diese Werbung finanzieren sich die meisten Online-Dienste. Datenschützer hingegen befürchten eine ausufernde Überwachung des Surfverhaltens sowie eine Zweckentfremdung duch Sicherheitsbehörden (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung). Hierzu führt die taz Folgendes aus:

Unter dem Vorwand, dass Störungen abgewehrt werden sollen, könnten Firmen wie Google und Amazon das Surfverhalten auf ihren Seiten dauerhaft speichern. Außerdem könnten Sicherheitsbehörden auf diesen Datenfundus zugreifen. “Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen.” Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kritisieren den “weit auslegbaren” Gesetzentwurf ebenfalls.

Quelle: taz

Ein Kompromiss könnte, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, getroffen werden, indem eine Zweckbindung sowie die Pflicht zur unverzüglichen Löschung der gespeicherten Daten im Gesetz festgeschrieben wird.

Fazit: Das neue Gesetz soll die IP-Adressspeicherung legalisieren, nicht jedoch dazu verpflichten. Damit kommt der Gesetzgeber den Webseitenbetreibern zweifelsfrei einen großen Schritt entgegen. Die Kunst wird darin bestehen, das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und den Interessen der Onlinewirtschaft aufzulösen.