Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: EU-Recht

OLG Düsseldorf: Bestätigungs-E-Mail im Double-Opt-In-Verfahren ist keine unzulässige Werbung

Grundsätzlich stellt  das Double-Opt-In-Verfahren laut BGH keine unzulässige Belästigung dar. Unsicherheit bezüglich dieses Verfahrens schaffte vor einigen Jahren jedoch ein Urteil des OLG München, wonach eine E-Mail, mit der zur Bestätigung der Einwilligung im Double-opt-in-Verfahren aufgefordert wird, als unzulässige Belästigung eingestuft werden kann. Mit diesem Urteil stellte das OLG München auch das Double-Opt-In-Verfahren selbst in Frage. Unlängst hat nun das OLG Düsseldorf diesem Urteil widersprochen und die Rechtsprechung des BGH wiederhergestellt.

Verstoßen Webseiten mit Adblocker-Erkennung gegen EU-Recht?

Um der Fülle an Online-Werbung aus dem Weg zu gehen, bedienen sich Internetnutzer häufig eines Adblockers. Wird daraufhin keine Werbung mehr beim Nutzer angezeigt, führt dies zu Einnahmeverlusten für die Betreiber der Webseiten. Aus diesem Grund setzen diese neuerdings vermehrt Anti-Adblocker ein, um Usern, die einen Adblocker aktiviert haben, den Zugang zu ihrer Webseite zu verwehren. Ob dieses Verhalten einen Eingriff in die Privatsphäre von Internet-Nutzern darstellt ist stark umstritten.

Anonyme Bezahldienste in der EU vor dem Aus?

Bereits im Februar hatte die EU-Kommission einen Entwurf der sog. EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt, welche den Geldverkehr im Internet neu regeln soll. Wie heise online nun berichtet, könnte dies weitreichendere Folgen haben, als zunächst angenommen.

Bisher gilt in Deutschland eine 100-Euro-Grenze, wonach bei der Bezahlung kleinerer Beträge die Benutzung anonymer Dienste wie Prepaid-Kreditkarten zulässig ist. Im europäischen Ausland liegt diese Grenze vereinzelt sogar höher. Diese Möglichkeit könnte mit Umsetzung des Entwurfs in Zukunft komplett wegfallen. Ziel der geplanten Regelung ist, zur Bekämpfung der Geldwäsche beizutragen und das Einschleusen von Geld aus illegalen Geschäften in den Wirtschaftskreislauf zu erschweren.

Widerrufsrecht: Jede fünfte Retoure missbräuchlich?

Das shopbetreiber-blog berichtet über die Ergebnisse des Forschungsprojekts retourenforschung.de der Universität Bamberg. Demnach sei jede fünfte Retoure missbräuchlich.

Als missbräuchlich definieren die Wissenschaftler Retouren, die mit dem Vorsatz bestellt wurden sie innerhalb der Widerrufsfrist zu nutzen und dann an den Händler zurückzuschicken. Aus juristischer Sicht gibt es beim Widerrufsrecht keinen Missbrauch, da der Verbraucher laut Gesetz 14 Tage nach Erhalt der Bestellung Zeit hat, die Ware entsprechend seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu prüfen und ggfs. ohne Angaben von Gründen an den Händler zurückzuschicken.

EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 2)

Teil 2: Widerrufsrecht des Verbrauchers

Nachdem wir im ersten Teil des Beitrags auf die Neuerungen durch die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Bezug auf Bestellung, Lieferung, sowie auf Informationspflichten der Shop-Betreiber eingegangen sind, soll im zweiten Teil erläutert werden, was sich im Bereich des Widerrufsrechts für Onlinehändler ändern wird.

  1. Ausnahmen vom Widerrufsrecht, Art. 16
  2. Widerrufsfrist von 14 Tagen, Art. 9 Abs. 2; Verlängerung um 12 Monate, Art. 10
  3. Neue Musterwiderrufsbelehrung, Anhang I Teil A
  4. Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher, Art. 11 Abs. 1, Anhang I Teil B
  5. Rechte und Pflichten im Widerrufsfall, Art. 13, 14
  6. Tragung der Hinsendekosten, nicht für Expressversand Art. 13 Abs. 2
  7. Rücksendekosten, Wegfall der 40 Euro Klausel, Praxis, Art. 14 Abs. 1

 

EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 1)

Nach langer Diskussion hat die EU 2011 die neue Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen, die von den nationalen Gesetzgebern bis zum 13.12.2013 umzusetzen ist (wir berichteten). Die neue Richtlinie bringt einige Änderungen für Online-Händler, vor allem das Rückgabe-/ Widerrufsrecht der Verbraucher und die Informationspflichten des Händlers erfahren signifikante Änderungen. Auch wenn Händler vereinzelt stärker in die Pflicht genommen werden, dürfte die Vollharmonisierung im Ergebnis doch zu positiven Effekten für den grenzüberschreitenden, innereuropäischen Versandhandel führen, Stichwort Cross-Border-Commerce.

In einem zweiteiligen Beitrag unseres Rechtsreferendars Felix Gebhard soll genauer beleuchtet werden, was sich im Einzelnen für die deutschen Shopbetreiber ändern wird. Im ersten Teil werden Änderungen betrachtet, die im Zusammenhang mit Bestellung, Lieferung sowie mit Informationspflichten der Händler stehen. Im zweiten Teil werden vor allem solche Neuerungen unter die Lupe genommen, die mit dem Widerrufsrecht der Bestellers in Zusammenhang stehen.

EU-Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt das Textilkennzeichnungsgesetz

Internethändler, die Textilprodukte anbieten, sind verpflichtet, bereits im Internetangebot über die Rohstoffzusammensetzung der Textilien zu informieren. Bisher ergab sich diese Informationspflicht aus dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG). Ab dem 08.05.2012 wird das Textilkennzeichnungsgesetz jedoch von der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) abgelöst werden, die am 07.11.2011 in Kraft getreten ist.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén