Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Amazon-Händler

EuGH: Online-Händler sind nicht immer zur Angabe der Telefonnummer verpflichtet

In einem Verfahren musste sich der EuGH mit der Frage befassen, ob Online-Händler ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme immer angeben müssen (Az. C-649/17, Urteil vom 10.07.2019). Der deutsche Gesetzgeber setzt die Angabe zwingend voraus, um vorvertraglichen Informationspflichten zu genügen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob dies im Einklang mit der  Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) steht.

OLG Köln: Amazon-Händler sollten ihre Angebote täglich auf Rechtsverletzungen überprüfen

Nach der Rechtsprechung des BGH sind Amazon-Händler dazu verpflichtet, ihre Angebote regelmäßig auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Nun hat sich das OLG Köln mit der Frage beschäftigt, wie intensiv diese Prüfpflicht sein soll. Das Ergebnis trifft Amazon-Händler hart: Denn, um auf der sicheren Seite zu sein, sollten diese ab jetzt ihre Angebote an jedem Werktag überprüfen.

LG Köln: Amazon-Händler haftet für urheberrechtswidrige Amazon-Produktfotos

Das LG Köln hat mit Urteil vom 16.06.2016 (Az.: 14 O 355/14) entschieden, dass Amazon-Marketplace-Händler für Urheberrechtsverletzungen haften, die dadurch entstehen, dass Amazon den Angeboten der Händler selbstständig Produktfotos hinzufügt.

BGH: Köln gewinnt gegen Arnsberg – Marketplace-Händler haften für Amazon-Rechtsverletzungen

Vor nicht ganz zwei Jahren berichteten wir über die sich widersprechenden Urteile des OLG Köln (Az.: 6 U 115/14) und des LG Arnsberg (Az.: I-8 O 121/14). Nun hat sich der BGH mit Urteil vom 03.03.2016 (Az.: I ZR 110/15) für die Rechtsauffassung des OLG Köln und damit auch für eine Haftung von Amazon-Marketplace-Händlern für von Amazon begangene Rechtsverletzungen entschieden.

Amazon-Marketplace: Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen durch Produktfotos?

Wollen Händler ihre Produkte über den Amazon-Marketplace anbieten, können/müssen sie sich an bereits bestehende Produktseiten und damit an zur Verfügung stehende Produktbilder anhängen. Dass die, sich anhängenden, Händler nicht haften, wenn die Produktseite urheberrechtswidrige Bilder enthält, bestätigte kürzlich erneut das OLG München. Die Frage, wer stattdessen für urheberrechtswidrige Bilder im Marketplace von Amazon verantwortlich ist, hatte das LG Berlin zu klären.

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