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	<title>Kommentare für Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</title>
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	<description>Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Apr 2012 11:20:22 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden von Widerrufsbelehrung: Uneinheitlichkeit bei der 40 Euro Klausel besteht weiter &#124; onlinemarktplatz.de - e-commerce FIRST!</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2012/03/olg-muenchen-40-euro-klausel-muss-nicht-doppelt-in-agb-verwendet-werden/comment-page-1/#comment-22375</link>
		<dc:creator>Widerrufsbelehrung: Uneinheitlichkeit bei der 40 Euro Klausel besteht weiter &#124; onlinemarktplatz.de - e-commerce FIRST!</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 11:20:22 +0000</pubDate>
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		<description>[...] ist für die Händler trotzdem geboten: Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist immer noch  uneinheitlich. Durch die Gültigkeit [...]</description>
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		<title>Kommentar zu OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden von OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht doppelt verwendet werden » shopbetreiber-blog.de</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2012/03/olg-muenchen-40-euro-klausel-muss-nicht-doppelt-in-agb-verwendet-werden/comment-page-1/#comment-22339</link>
		<dc:creator>OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht doppelt verwendet werden » shopbetreiber-blog.de</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 14:46:15 +0000</pubDate>
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		<description>[...] AGB aufführen. (mr)Herzlichen Dank für den Hinweis auf und die Übersendung der Entscheidungen an RA Christos Paloubis aus München.Lesen Sie mehr dazu:OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werdenVerbraucherschutz [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] AGB aufführen. (mr)Herzlichen Dank für den Hinweis auf und die Übersendung der Entscheidungen an RA Christos Paloubis aus München.Lesen Sie mehr dazu:OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werdenVerbraucherschutz [...]</p>
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		<title>Kommentar zu OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden von LG Cottbus: Verweis auf BGB-InfoV in der Widerrufsbelehrung unzulässig » shopbetreiber-blog.de</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2012/03/olg-muenchen-40-euro-klausel-muss-nicht-doppelt-in-agb-verwendet-werden/comment-page-1/#comment-22338</link>
		<dc:creator>LG Cottbus: Verweis auf BGB-InfoV in der Widerrufsbelehrung unzulässig » shopbetreiber-blog.de</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 12:14:39 +0000</pubDate>
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		<description>[...] verlangen ebenfalls die &#8220;doppelte 40-Euro-Klausel&#8220;.Hiervon macht lediglich das OLG München bisher eine Ausnahme, wie RA Paloubis berichtet.Rügefristen unzulässigIn den AGB befand sich darüber hinaus folgende [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] verlangen ebenfalls die &#8220;doppelte 40-Euro-Klausel&#8220;.Hiervon macht lediglich das OLG München bisher eine Ausnahme, wie RA Paloubis berichtet.Rügefristen unzulässigIn den AGB befand sich darüber hinaus folgende [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss nun doch doppelt verwendet werden von OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2010/03/olg-hamburg-40-euro-klausel-doppelt/comment-page-1/#comment-22332</link>
		<dc:creator>OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Mar 2012 11:06:09 +0000</pubDate>
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		<description>[...] OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden     Seit einiger Zeit wird vor den Gerichten über die Frage gestritten, ob es ausreicht, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist. Einige Oberlandesgerichte entschieden insoweit bereits zu Lasten der Händler: Die bloße Wiedergabe der Belehrung in den AGB genüge nicht, die Klausel müsse ein zweites Mal – mithin “doppelt” – in den AGB aufgeführt werden (so z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10). Wir berichteten. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden     Seit einiger Zeit wird vor den Gerichten über die Frage gestritten, ob es ausreicht, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist. Einige Oberlandesgerichte entschieden insoweit bereits zu Lasten der Händler: Die bloße Wiedergabe der Belehrung in den AGB genüge nicht, die Klausel müsse ein zweites Mal – mithin “doppelt” – in den AGB aufgeführt werden (so z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10). Wir berichteten. [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Post Privacy: Das Datenschutzmodell der Generation Facebook von Informationelle Selbstbestimmung: Das Recht auf Vergessen und die Netzfreiheit - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2011/03/post-privacy-datenschutzmodell-generation-facebook/comment-page-1/#comment-22122</link>
		<dc:creator>Informationelle Selbstbestimmung: Das Recht auf Vergessen und die Netzfreiheit - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2012 07:59:23 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Bundesinnenminister Friedrich zur informationellen Selbstbestimmung: Das &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; und die Netzfreiheit via SPIEGEL ONLINE     In einem Gastbeitrag auf Spiegel online plädiert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich für das Post Privacy Modell. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Bundesinnenminister Friedrich zur informationellen Selbstbestimmung: Das &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; und die Netzfreiheit via SPIEGEL ONLINE     In einem Gastbeitrag auf Spiegel online plädiert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich für das Post Privacy Modell. [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Einige Gedanken zu Megaupload aus der Sicht eines Künstlers via Jonathan Coulton von Christos Paloubis</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2012/01/urheberrecht-megaupload-jonathan-coulton/comment-page-1/#comment-21956</link>
		<dc:creator>Christos Paloubis</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:51:47 +0000</pubDate>
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		<description>;-) sehr gerne</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p> <img src='http://www.paloubis.com/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  sehr gerne</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Einige Gedanken zu Megaupload aus der Sicht eines Künstlers via Jonathan Coulton von AbdelKarim AlKabli</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2012/01/urheberrecht-megaupload-jonathan-coulton/comment-page-1/#comment-21946</link>
		<dc:creator>AbdelKarim AlKabli</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 09:11:13 +0000</pubDate>
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		<description>Bin sudanesischer Musiker, brauche Rat. Lunch?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bin sudanesischer Musiker, brauche Rat. Lunch?</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Einige Gedanken zu Megaupload aus der Sicht eines Künstlers via Jonathan Coulton von Christos Paloubis</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2012/01/urheberrecht-megaupload-jonathan-coulton/comment-page-1/#comment-21898</link>
		<dc:creator>Christos Paloubis</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 12:17:34 +0000</pubDate>
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		<description>;-) 
Das ist eine durchaus berechtigte Frage, aber auch eine gemeine Frage. Gemein allein deshalb, weil die Frage mit einem Satz gestellt werden kann, aber sicher nicht in einem Satz zu beantworten ist. Allerdings freue ich mich riesig, dass man meine Beiträge liest und man sich mit meiner Meinung offensichtlich auseinandersetzt. Deshalb will ich versuchen, in der gebotenen Kürze eine Antwort zu geben.

1. Aus verschiedenen Gründen vertrete ich weder Mandanten aus der Musik- oder Filmindustrie noch vermeintliche Tauschbörsenbetreiber oder Filesharer. Auch dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass Musik- oder Filmproduzenten bzw. Verlage unbedingt mich zukünftig mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, aufgrund meiner Beiträge stark gegen null tendieren. Insofern stecke ich tatsächlich nicht in dem Dilemma und werde auch wohl auch nicht in dieses Dilemma geraten. Das dürfte aber nicht die Antwort sein, die Sie sich erhofft haben.

2. Unterstellen wir also, dass die von Ihnen beschriebene Situation doch eintreten könnte (beispielsweise, weil ein sudanesischer Musiker, der meine Beiträge nicht kennt bzw. nicht verstehen kann, mich mit der Wahrnehmung seiner Rechte gegen Filesharer in Deutschland beauftragen wollte). Würde ich dann mit der Übernahme in ein Dilemma geraten? Nein!

3. Bitte verstehen Sie meine Beiträge nicht als versuchte Anstiftung zum politischen Ungehorsam. Meine Beiträge geben ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder und sollen ein winzig kleiner Beitrag zu einer global zu führenden Diskussion sein.

4. Ich akzeptiere und respektiere die bestehende Rechtsordnung, weil ich denke, dass wir trotz aller Kritik in einer Gesellschaft leben, in der wir den Zielvorstellungen von Demokratie und Gerechtigkeit weitaus näher kommen als in den meisten anderen Ländern dieser Welt.

5. Das heisst aber nicht, dass wir nicht versuchen müssen, den Zielvorstellungen noch näher zu kommen. Wenn wir also der Meinung sind, Fehler im System entdeckt zu haben, müssen wir auch versuchen, diese Fehler durch Einsatz der verfassungsrechtlich zulässigen Mittel zu beseitigen. Hierzu gehört auch das Recht auf freie Meinungsäusserung, um Menschen zu überzeugen.

6. Als Organ der Rechtspflege werde ich trotzdem meinen Mandanten helfen, ihre nach der Rechtsordnung zugestandenen Rechten durchzusetzen. Auch wenn deren Ziele nicht mit meiner persönlichen Meinung übereinstimmen sollten. 

7. Für die Bereiche Geistiges Eigentum, Information und Datenschutz, in denen ich berate, gerate ich jedenfalls noch lange in kein persönliches oder gar moralisches Dilemma, wenn ich gefragt werde, im Rahmen der Rechtsordnung zu vertreten. Ich glaube ein solches Dilemma ist in anderen Bereichen eher denkbar, beispielsweise im Strafrecht. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie erwarten, dass ein Verteidiger die Taten seiner Klienten gutheissen muss, um diese angemessen zu verteidigen. Ich bin auch kein Politiker, der in dem Konflikt zwischen persönlicher Meinung und Parteiinteressen steckt.

8. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Aber gehen Sie bitte davon aus, dass der Markt selbst dafür sorgt, dass ich in ein solches hypothetisches Dilemma nicht geraten werde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p> <img src='http://www.paloubis.com/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /><br />
Das ist eine durchaus berechtigte Frage, aber auch eine gemeine Frage. Gemein allein deshalb, weil die Frage mit einem Satz gestellt werden kann, aber sicher nicht in einem Satz zu beantworten ist. Allerdings freue ich mich riesig, dass man meine Beiträge liest und man sich mit meiner Meinung offensichtlich auseinandersetzt. Deshalb will ich versuchen, in der gebotenen Kürze eine Antwort zu geben.</p>
<p>1. Aus verschiedenen Gründen vertrete ich weder Mandanten aus der Musik- oder Filmindustrie noch vermeintliche Tauschbörsenbetreiber oder Filesharer. Auch dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass Musik- oder Filmproduzenten bzw. Verlage unbedingt mich zukünftig mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen, aufgrund meiner Beiträge stark gegen null tendieren. Insofern stecke ich tatsächlich nicht in dem Dilemma und werde auch wohl auch nicht in dieses Dilemma geraten. Das dürfte aber nicht die Antwort sein, die Sie sich erhofft haben.</p>
<p>2. Unterstellen wir also, dass die von Ihnen beschriebene Situation doch eintreten könnte (beispielsweise, weil ein sudanesischer Musiker, der meine Beiträge nicht kennt bzw. nicht verstehen kann, mich mit der Wahrnehmung seiner Rechte gegen Filesharer in Deutschland beauftragen wollte). Würde ich dann mit der Übernahme in ein Dilemma geraten? Nein!</p>
<p>3. Bitte verstehen Sie meine Beiträge nicht als versuchte Anstiftung zum politischen Ungehorsam. Meine Beiträge geben ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder und sollen ein winzig kleiner Beitrag zu einer global zu führenden Diskussion sein.</p>
<p>4. Ich akzeptiere und respektiere die bestehende Rechtsordnung, weil ich denke, dass wir trotz aller Kritik in einer Gesellschaft leben, in der wir den Zielvorstellungen von Demokratie und Gerechtigkeit weitaus näher kommen als in den meisten anderen Ländern dieser Welt.</p>
<p>5. Das heisst aber nicht, dass wir nicht versuchen müssen, den Zielvorstellungen noch näher zu kommen. Wenn wir also der Meinung sind, Fehler im System entdeckt zu haben, müssen wir auch versuchen, diese Fehler durch Einsatz der verfassungsrechtlich zulässigen Mittel zu beseitigen. Hierzu gehört auch das Recht auf freie Meinungsäusserung, um Menschen zu überzeugen.</p>
<p>6. Als Organ der Rechtspflege werde ich trotzdem meinen Mandanten helfen, ihre nach der Rechtsordnung zugestandenen Rechten durchzusetzen. Auch wenn deren Ziele nicht mit meiner persönlichen Meinung übereinstimmen sollten. </p>
<p>7. Für die Bereiche Geistiges Eigentum, Information und Datenschutz, in denen ich berate, gerate ich jedenfalls noch lange in kein persönliches oder gar moralisches Dilemma, wenn ich gefragt werde, im Rahmen der Rechtsordnung zu vertreten. Ich glaube ein solches Dilemma ist in anderen Bereichen eher denkbar, beispielsweise im Strafrecht. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie erwarten, dass ein Verteidiger die Taten seiner Klienten gutheissen muss, um diese angemessen zu verteidigen. Ich bin auch kein Politiker, der in dem Konflikt zwischen persönlicher Meinung und Parteiinteressen steckt.</p>
<p>8. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Aber gehen Sie bitte davon aus, dass der Markt selbst dafür sorgt, dass ich in ein solches hypothetisches Dilemma nicht geraten werde.</p>
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		<title>Kommentar zu Einige Gedanken zu Megaupload aus der Sicht eines Künstlers via Jonathan Coulton von Frage</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2012/01/urheberrecht-megaupload-jonathan-coulton/comment-page-1/#comment-21836</link>
		<dc:creator>Frage</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 23:10:48 +0000</pubDate>
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		<description>Sagen Sie das dann auch einem Mandanten, wenn der Musiker ist und sich um seine Tantiemen geprellt sieht, oder dreht sich dann das Fähnlein geschwind im Wind?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sagen Sie das dann auch einem Mandanten, wenn der Musiker ist und sich um seine Tantiemen geprellt sieht, oder dreht sich dann das Fähnlein geschwind im Wind?</p>
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		<title>Kommentar zu Das Urheberrecht passt nicht mehr von Spende von Urheberrechten zugunsten der Allgemeinheit - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2010/11/urheberrecht-passt-nicht-mehr/comment-page-1/#comment-21508</link>
		<dc:creator>Spende von Urheberrechten zugunsten der Allgemeinheit - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 11:03:14 +0000</pubDate>
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		<description>[...] des Urheberrechts an. Ich persönlich vertrete ja die Auffassung, dass das derzeit geltende Urheberrecht nicht zur modernen Informationsgesellschaft passt und hatte auch gelegentlich auf die global geführte Diskussion [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] des Urheberrechts an. Ich persönlich vertrete ja die Auffassung, dass das derzeit geltende Urheberrecht nicht zur modernen Informationsgesellschaft passt und hatte auch gelegentlich auf die global geführte Diskussion [...]</p>
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