Archive for the 'Wettbewerbsrecht' Category

Datenschutzbehörden nehmen Stellung zu Social Plugins

Der ”Düsseldorfer Kreis”, ein informeller Zusammenschluss der obersten Datenschutzbehörden der Länder, hat in einem aktuellen Beschluss vom 08.12.2011 Stellung bezogen zum Thema Datenschutz in sozialen Netzwerken einschließlich Verwendung von Social Plugins. Weiterlesen: ‘Datenschutzbehörden nehmen Stellung zu Social Plugins’

OLG München: Google haftet nicht für Suchergebnisse

Der Kollege Ferner weist auf ein wichtiges Urteil des OLG München zur Haftung von Google für Suchergebnisse hin. Demnach hat das OLG München (29 U 1747/11) entschieden, dass Google auch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für die Suchergebnisse bzw. für die im Rahmen der Suchtreffer generierten Textfragmente haftet. Zuvor hatte bereits das OLG Hamburg (3 U 67/11) in einer vielbeachteten Entscheidung festgestellt, dass Google auch nicht für ehrverletzende Äusserungen (Persönlichkeitsrechtsverletzungen) hafte. Weiterlesen: ‘OLG München: Google haftet nicht für Suchergebnisse’

BGH: Werbung bei AdWords mit Angabe zur Lieferung “innerhalb 24 Stunden“ trotz Einschränkungen zulässig

Mit Urteil vom 12.05.2011, Az. I ZR 119/10, hat der BGH entschieden, dass die schlagwortartige Lieferangabe „innerhalb 24 Stunden“ in einer AdWords Anzeige auch dann zulässig sein kann, wenn diese Lieferzeit an Bedingungen geknüpft ist, die sich erst bei einem Klick auf das Angebot ergeben. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Einschränkungen im Rahmen dessen halten, womit der durchschnittliche Verbraucher rechnet. Weiterlesen: ‘BGH: Werbung bei AdWords mit Angabe zur Lieferung “innerhalb 24 Stunden“ trotz Einschränkungen zulässig’

LG Hamburg: Grundpreise sind bei eBay-Angeboten bereits in der Angebotsübersicht anzugeben

In einer Entscheidung vom 24.11.2011, Az. 327 O 196/11, bestätigt das LG Hamburg die Rechtssprechung des BGH (I ZR 163/06), wonach Grundpreise bei Internetangeboten stets auf einen Blick mit dem Endpreis anzugeben sind. Für eBay-Angebote bedeutet dies nach dem Urteil des LG Hamburg, dass die Grundpreise bereits in der Angebotsübersicht darzustellen ist.

Die Pflicht ergibt sich grundsätzlich aus § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV). Hiernach haben Anbieter,

die Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben hat. Weiterlesen: ‘LG Hamburg: Grundpreise sind bei eBay-Angeboten bereits in der Angebotsübersicht anzugeben’

EU-Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt das Textilkennzeichnungsgesetz

Internethändler, die Textilprodukte anbieten, sind verpflichtet, bereits im Internetangebot über die Rohstoffzusammensetzung der Textilien zu informieren. Bisher ergab sich diese Informationspflicht aus dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG). Ab dem 08.05.2012 wird das Textilkennzeichnungsgesetz jedoch von der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) abgelöst werden, die am 07.11.2011 in Kraft getreten ist. Weiterlesen: ‘EU-Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt das Textilkennzeichnungsgesetz’

OLG Hamburg: Plattformbetreiber trifft erhöhte Prüfpflicht bei Werbung für Kundeninserate

Unterstützt der Betreiber eines Internetauktionshauses die Angebote seiner Teilnehmer gezielt mit eigenen Werbemaßnahmen, wie z.B. durch so genannte AdWords-Anzeigen, ist er verpflichtet, die Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen hin zu prüfen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem gegen die Betreiberin der Internethandelsplattform eBay geführten Rechtsstreit am 04.11.2011 entschieden, Az. 5 U 45/07. Weiterlesen: ‘OLG Hamburg: Plattformbetreiber trifft erhöhte Prüfpflicht bei Werbung für Kundeninserate’

Cross-Border-Vertrieb: Informationspflichten bei grenzüberschreitendem Onlinehandel

Viele deutsche Online-Händler verkaufen gezielt auch ins Ausland. Häufig wird dabei verkannt, dass insoweit nicht nur deutsche Gesetze zu beachten sind, sondern auch die Gesetze derjenigen Länder eine Rolle spielen können, auf die das Angebot mit ausgerichtet ist. Schnell kann es dabei passieren, dass Informationspflichten, denen die Händler in diesen Ländern unterliegen, nicht eingehalten sind. Die Sanktionen bei Verstößen können schwerwiegend sein. Weiterlesen: ‘Cross-Border-Vertrieb: Informationspflichten bei grenzüberschreitendem Onlinehandel’

LG Aschaffenburg: Impressumspflicht bei Facebook

Facebook User, die Ihr Profil zumindest teilweise auch geschäftsmässig (z.B. für Marketing) nutzen, sind verpflichtet ein Impressum im Sinne des § 5 Telemediengesetz (TMG) vorzuhalten. So hat  das LG Aschaffenburg in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az: 2 HK O 54/11) entschieden.

Auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Aktz.: 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Aktz.: I-20 U 17/07). Weiterlesen: ‘LG Aschaffenburg: Impressumspflicht bei Facebook’

Textklau: OLG Köln zum Urheberrechtsschutz von Werbetexten und Produktbeschreibungen

 

via Medien Internet und Recht

OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011 – 6 U 82/11 – Urheberrechtsschutz von Werbetexten und Produktbeschreibungen – Produktbeschreibungen, die einen einheitlichen Aufbau zeigen und in einem das betreffende Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sind, können urheberrechtlich geschützt sein. MIR 2011, Dok. 080 MEDIEN INTERNET und RECHT.

Leitsätze

1. Bei Werbetexten (hier: Produktbeschreibungen von Markenschuhen) ist die sogenannte “kleine Münze” zwar grundsätzlich nicht geschützt und es ist ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung erforderlich (Schöpfungshöhe), damit bei derartigen Texten eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG angenommen werden kann. Je länger einer solcher Texte ist, desto größer sind jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden kann.

2. Produktbeschreibungen, die einen einheitlichen Aufbau zeigen und in einem das betreffende Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sind, können – in ihrer Gesamtheit – eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG darstellen und urheberrechtlich geschützt sein.

Fazit: Auch nach dieser Entscheidung bleibt unklar, wo genau die Grenze zwischen einfacher – nicht geschützter – Produktbeschreibung und “eigenschöpferisch geprägten” Texten gezogen werden kann. Im Zweifel wird es sich auch in Zukunft um Einzelfallentscheidungen handeln, siehe auch unser Beitrag zu einer vergleichbaren Entscheidung des OLG Rostock zu suchmaschinen-optimierten Web-Content . Allerdings wird klar, dass die erfoderliche Schöpfungshöhe eher erreicht wird, wenn die Werbetexte und Produktbeschreibungen individuell und ausführlich sind. Interessant bleibt die Frage, ob möglicherweise noch wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch dort greift, wo zwar Texte (noch) keinen urheberrechtlichen Schutz geniessen aber aus SEO-Gesichtspunkten bereits hinreichen werbliche Eigenart aufweisen.

 

Bitte um Rücksendung in Originalverpackung

Wird bei Rücksendung von Waren die Originalverpackung nicht mit gesandt, erschwert dies dem Händler den Wiederverkauf. Häufig sind daher Formulierungen in AGB oder Kundeninformationen zu finden, in denen um Rücksendung der Ware in Originalverpackung gebeten wird. Das LG Hamburg entschied nunmehr, dass eine solche Bitte zulässig ist (Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10). Weiterlesen: ‘Bitte um Rücksendung in Originalverpackung’

Groupon & Co.: Wettbewerbszentrale mahnt Gutscheinwerbung ab

Die Wettbewerbszentrale geht derzeit im Wege der Abmahnung gegen unlautere Werbung bei Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen vor. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 05.09.2011 hervor. Weiterlesen: ‘Groupon & Co.: Wettbewerbszentrale mahnt Gutscheinwerbung ab’

Neues Widerrufsrecht 2011 tritt in Kraft

Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten morgen, am 04.08.2011, die Änderungen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht in Kraft. Weiterlesen: ‘Neues Widerrufsrecht 2011 tritt in Kraft’

BGH entscheidet zu Google AdWords (Keyword Advertising Bananabay II)

Aus aktuellem Anlass verweise ich auf das Blog meines Kollegen Peter Müller www.muepe.de, das umfassend zum Thema Adwords / Keyword Advertising bei Google und Co. berichtet. Der BGH hat jüngst auch den zweiten Fall Bananabay entschieden und mittlerweile liegen auch die Entscheidungsgründe vor.

Die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer fremden Marke im als Keyword im Rahmen des AdWords-Programm von Google ist beendet.

und

Danach ist eine Nutzung einer fremden Marke zulässig, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält und der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Harkunft hinweist.

Nach meiner Auffassung profitiert von dieser Rechtssprechung in erster Linie Google, da nun die SEM Aktivitäten vieler Werbekunden um ein Vielfaches ausgeweitet werden können. In zweiter Linie proftiert die deutsche Anwaltschaft, da neue Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich des Brandbidding entstehen werden. Andererseits ist diese Rechtssprechung meiner Auffassung nach richtig. Ich zitiere hier regelmässig den Vergleich eines McDonald-Werbeplakats in direkter Nähe zu einem Burger King Restaurant. Auch hier kommt keiner auf die Idee der Irreführung, da der (aufgeklärte) Verbraucher durchaus in der Lage ist, ein Werbeplakat von einem Restaurant zu unterscheiden.

LG Nürnberg-Fürth: Amazon hat kein Recht zur Nutzung von Inhalten (Bilder und Texte) der Amazon Marketplace Händler

Ein wichtiges Urteil für alle Amazon Marketplace Händler hat das LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 04.02.2011, Az: 4 HK O 9301/10) im Februar diesen Jahres erlassen. Demnach darf Amazon die von den Marketplace-Händlern eingestellten Produktbilder und – texte nicht selbst verweden und auch nicht anderen Marketplace-Teilnehmern zur Verfügung stellen. Folgerichtig dürfen auch die angeschlossenen Marketplace-Händler die von Amazon bereitgestellten Bilder und Texte anderer Händler nicht verwenden.

Die Begründung des Gerichts ist relativ einfach (und plausibel). Die entsprechende Marketplace AGB Klausel:

„5. Lizenz für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen. … Hiermit gewähren Sie A., seinen verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern die weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen.“

ist überraschend und deshalb gemäß §§ 305c Abs. 1, 307 BGB unwirksam.

Also ist Vorsicht für alle Marketplace Händler angebracht. Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen, wenn die von Amazon bereitgestellten Inhalte (anderer Anbieter) genutzt werden. Eine aktuelle Stellungnahme von Amazon zu diesem Therma ist mir noch nicht bekannt. Ich hatte Amazon bereits vor meheren Jahren auf die meiner Ansicht nach unwirksame AGB-Regelung hingewiesen. Diesen Vorwurf hat Amazon damals noch zurück gewiesen.

Achtung: Neue Widerrufsbelehrung 2011

Am 26.05.2011 wurde im Bundestag das bereits erwartete Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge beschlossen (siehe Gesetzes-Historie beim Deutschen Bundestag). Dieses Gesetz bringt erneut eine Änderung der Widerrufsbelehrung (bzw. Rückgabebelehrung) mit sich. Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen ist ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2009, demzufolge die deutschen Regelungen zum Wertersatz teilweise gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Weiterlesen: ‘Achtung: Neue Widerrufsbelehrung 2011′

Neue EU-Richtlinie: Verbraucher trägt Rücksendekosten

Am 23.06.2011 hat das Europäische Parlament eine neue Verbraucherschutzrichtlinie verabschiedet, die zu einer Vollharmonisierung der Regelungen im Fernabsatz für alle Mitgliedstaaten führt. Zahlreiche rechtliche Hürden, die bislang mit einem grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU verbunden waren, werden durch die Neuerungen beseitigt und der europaweite Onlinehandel somit gestärkt. Der Gesetzgeber hat nunmehr zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Weiterlesen: ‘Neue EU-Richtlinie: Verbraucher trägt Rücksendekosten’

Urheberrechtsschutz von suchmaschinen-optimiertem Web-Content

Bereits mit Urteil vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07, hat das OLG Rostock entschieden, dass der urheberrechtliche Schutz einer Webseite sich im Einzelfall auch aus der zielführenden Verwendung der Sprache zum Zwecke der Suchmaschinen-Optimierung ergeben kann, insbesondere wenn hierdurch die Webseite bei einer Suchmaschinenanfrage unter den ersten Suchergebnissen erscheint.

Wie die Kollegen Dr. Damm & Partner berichten, hat nunmehr das LG Köln unter Bezugnahme auf diese Entscheidung gleichermaßen für Produktbeschreibungen entschieden, dass diese insbesondere dann urheberrechtlich geschützt sein können, wenn aufgrund sprachlicher Optimierung die Webseite bei einer Suchanfrage unter den ersten Suchergebnissen gelistet wird (LG Köln, Urteil vom 06.04.2011, Az. 28 O 900/10). Mit Beschluss vom 02.05.2011, Az. 33 O 267/11, hat das LG Köln diese Rechtssprechung fortgesetzt. Weiterlesen: ‘Urheberrechtsschutz von suchmaschinen-optimiertem Web-Content’

Leihhaus Internet – Bundestag beschliesst Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf

Nun ist es offiziell – der Anspruch eines Unternehmers auf Nutzungswertersatz bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren wird eingeschränkt  (wir berichteten). Der Bundestag hat am 26. Mai 2011 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen (Ds. 17/5097) in der Fassung Ds. 17/5819 zugestimmt .

Der Verbraucher muss zukünftig bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren Wertersatz für Nutzungen nur leisten, wenn er die Ware „in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht“ und „wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat“, § 312 c BGB (neue Fassung).

Weiterlesen: ‘Leihhaus Internet – Bundestag beschliesst Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf’

LG Hamburg: Affiliate-Haftung auch für Amazon Marketplace Teilnehmer

In einem aktuellen Urteil betont das LG Hamburg ( Urt. v. 10.02.2011 – Az.: 315 O 356/10), dass Online-Händler, die bei Amazon Marketplace teilnehmen,  für Wettbewerbsverstöße der Amazon-Werbepartner ebenso haften, wie für Verstösse eigener Affiliates (siehe hierzu unsere Beiträge zur Affiliate – Haftung).

Das Urteil setzt konsequent für die bisher geltende Rechtsprechung um, wonach Online-Händler auch für Verstöße ihrer Werbepartner haften.

Interessant ist am vorliegenden Fall, dass das LG Hamburg keinen Unterschied zu erkennen vermag, zwischen vom Seiten-Betreiber selbst eingesetzten (und damit kontrollierbaren) Werbepartnern und indirekt über die Marketplace-Plattform tätige Affiliates. Bei Letzteren besteht das Problem, dass der Händler auf diese in der Regel keinerlei Einfluss hat. Es ist allerdings nicht ersichtlich, inwieweit das LG Hamburg diesen  Gesichtspunkt in seine Beurteilung einfließen lassen. Weiterlesen: ‘LG Hamburg: Affiliate-Haftung auch für Amazon Marketplace Teilnehmer’

BGH: Opt-In auch bei Telefonwerbung

Der BGH hat mit Beschluss vom 14.04.2011, Az. 1 ZR 38/10, entschieden, dass – ebenso wie die Werbung per Email und SMS – auch die telefonische Werbung nach § 7 Abs. 2 UWG einer gesonderten, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogenen Zustimmungserklärung des Betroffenen bedarf (sog. Opt-In-Erklärung). Weiterlesen: ‘BGH: Opt-In auch bei Telefonwerbung’

OLG München zur Löschung der Marke “Hawk”

Mit Urteil vom 27.01.2011 hat das OLG München (Az.: 29 U 2676/10) entschieden, dass die direct-sports.de GmbH verurteilt wird, unwiderruflich in die Löschung der am 13.03.2007 eingetragenen Wortmarke “Hawk” (Register-Nr.: 30706867) gegenüber dem Deutschen Patentamt- und Markenamt einzuwilligen, soweit die Marke eingetragen ist für folgende Waren der Klasse 25:

Bekleidung für Autofahrer, Trikotbekleidung, Überzieher, Unterbekleidungsstücke (schweißaufsaugend), Unterhosen, Unterwäsche, Wäsche (Bekleidungsstücke), Wirkwaren, Absätze (für Schuhe), Hausschuhe, Holzschuhe, Schnürstiefel, Schuhbeschläge, Schuhbeschichtungen, Schuhsohlen, Schuhvorderblätter, Schuhvorderkappen, Stoffschuhe, Kopftücher (Bandanas), Stirnbänder- und Schweißbänder.

Damit weicht das OLG München von der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts München I (Az.: 9 HK O 23557/09) (wir berichteten) insoweit ab Weiterlesen: ‘OLG München zur Löschung der Marke “Hawk”’

OLG Hamm: „Auslandsversandkosten auf Anfrage“ wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10, entschieden, dass Onlineshops gemäß § 1 Abs. 2 PAngV vor Einleitung des Bestellvorganges auch zwingend angeben müssen, in welcher konkreten Höhe Liefer- und Versandkosten für einen Versand auf deutsche Inseln oder in das Ausland anfallen. Weiterlesen: ‘OLG Hamm: „Auslandsversandkosten auf Anfrage“ wettbewerbswidrig’

Pflicht zur Verbraucherunterrichtung auch auf bloßer Informationsseite?

Das LG München hat mit Urteil vom 15.04.2009, Az. 1 HK O 2632/09, entschieden, dass auch der Betreiber einer bloßen “Informationsseite” gemäß § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 BGB-lnfoV (nunmehr geregelt in Art. 246 § 1 Abs. 1 EGBGB) zur Bereithaltung der vorvertraglichen Informationen z.B. über das Widerrufsrecht verpflichtet ist, wenn er Fernabsatzverträge anbietet. Weiterlesen: ‘Pflicht zur Verbraucherunterrichtung auch auf bloßer Informationsseite?’

Anmeldung mit Name und Anschrift bei Gewinnspiel ist kein Beweis für Einwilligung in Werbeanruf

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 11.11.2010, Az. 2 U 29/10 entschieden, dass die Anmeldung mit Name, Anschrift und Telefonnummer bei einem Gewinnspiel im Internet nicht zwingend eine Einwilligung in Werbeanrufe darstellt, auch dann nicht wenn der Anmeldende zur Erteilung der Einwilligung ein Häkchen setzen muss (Opt-In). Weiterlesen: ‘Anmeldung mit Name und Anschrift bei Gewinnspiel ist kein Beweis für Einwilligung in Werbeanruf’

Kein Wettbewerbsverstoß durch Facebook „Gefällt-mir-Button“

Die erste Entscheidung zur Verwendung des Facebook Like-Buttons liegt nun vor. Das Landgericht Berlin (Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11) hatte sich kürzlich sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Einsatz des Facebook Gefällt-mir-Buttons einen Wettbewerbsverstoß darstellen und somit Abmahnungen von Mitbewerbern nach sich ziehen kann. Im konkreten Fall hatte ein Händler einen entsprechenden Button in seinem Onlineshop eingebunden, jedoch nicht über die hiermit verbundene Datenerhebung auf seiner Seite informiert. Weiterlesen: ‘Kein Wettbewerbsverstoß durch Facebook „Gefällt-mir-Button“’

BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis bei Eröffnungsangebot nur mit Erklärungen zulässig

Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene Preise gegenübergestellt sind, ist nur dann zulässig, wenn sie mit zusätzlichen Erklärungen versehen ist. Dies hat der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH entschieden (Urteil vom 07.03.2011, Az. I ZR 81/09 – Original Kanchipur). Insbesondere muss sich aus der Werbung ergeben, wie lange die Eröffnungspreise gelten und ab wann die höheren (durchgestrichenen) Preise verlangt werden.

Gegenstand des vom BGH entschiedenen Falls war die Werbemaßnahme eines Teppichhändlers. Dieser bewarb eine Teppichkollektion in einem Werbeprospekt mit Einführungspreisen, denen er höhere durchgestrichene Preise gegenüberstellte. Da es sich um eine Weltneuheit handle, könne er als Hersteller deutliche Rabatte gewähren. Dagegen wehrte sich ein Mitbewerber, der in dieser Werbung seines Konkurrenten eine Irreführung sowie einen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot sah. Der BGH bestätigte diese Auffassung. Weiterlesen: ‘BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis bei Eröffnungsangebot nur mit Erklärungen zulässig’

Social Media – Stolperfalle Schleichwerbung

Viele Unternehmer haben für sich die Werbung in Social Media Plattformen, wie beispielsweise auf Facebook oder Twitter, entdeckt. Diese Art des viralen Marketing hat sich in einigen Unternehmensbereichen als äußerst effektiv erwiesen. Vielen der Unternehmer ist hierbei jedoch nicht bewusst, dass Social Media Werbung als sogenannte Schleichwerbung schnell unzulässig sein kann. Weiterlesen: ‘Social Media – Stolperfalle Schleichwerbung’

BGH: Strenge Anforderungen für Zulässigkeit von Werbeanrufen – Double Opt-in unzureichend

Unaufgeforderte Werbeanrufe stellen nach deutschem Recht stets eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb wettbewerbswidrig (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Voraussetzung für die Zulässigkeit ist deshalb stets eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers im Vorfeld – soweit nichts Neues. Laut BGH sind diese hohen Hürden auch mit EU-Recht vereinbar (Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09 – bislang nicht im Volltext verfügbar). Bemerkenswert ist an dieser Entscheidung, dass der BGH das weit verbreitete elektronische Double-Opt-in-Verfahren für die Einholung der erforderlichen Einwilligung als von vornherein ungeeignet ansieht.

Beim Double-Opt-in-Verfahren erhält der Verbraucher nach Eingabe seiner Daten im Internet eine Bestätigungsmail, in der er durch Anklicken eines dort enthaltenen Links bestätigen muss, dass er künftig E-Mails enthalten will. Auch im vom BGH entschiedenen Fall hatte die Beklagte bei der Durchführung eines Online-Gewinnspiels dieses Verfahren angewendet. Weiterlesen: ‘BGH: Strenge Anforderungen für Zulässigkeit von Werbeanrufen – Double Opt-in unzureichend’

Abmahnung wegen Facebook-”Like”-Plug-in – Handlungsbedarf für Onlinehändler?

Datenschützer äußern seit einiger Zeit erhebliche Bedenken gegen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Implementierung des “Like”-Buttons (bzw. “Gefällt mir”-Buttons) in die eigene Website (siehe auch hier). Nun ist offenbar eingetreten, was viele befürchtet hatten: Die erste Abmahnung gegen einen Onlinehändler wegen Verwendung des Like-Buttons wurde ausgesprochen. Obwohl es sich, entgegen den sich geradezu überschlagenden Meldungen der letzten Tage, offenbar um eine Einzelabmahnung handelt und wohl gerade keine neue Abmahnwelle anläuft, ist dieser Vorgang durchaus ernst zu nehmen. Weiterlesen: ‘Abmahnung wegen Facebook-”Like”-Plug-in – Handlungsbedarf für Onlinehändler?’

BGH: Produktbilder im Onlinehandel sind verbindlich

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2011, Az. VIII ZR 346/09, sind Produktbilder im Onlinehandel für den Kaufvertrag ebenso bindend, wie eine Produktbeschreibung.
Weiterlesen: ‘BGH: Produktbilder im Onlinehandel sind verbindlich’

BGH: Widerrufsbelehrung ohne Überschriften unwirksam

Der BGH hat mit Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10, entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, auch wenn sie inhaltlich weitgehend dem gesetzlichen Muster entspricht, bereits dann unwirksam sein kann, wenn die im Muster vorgesehenen (Zwischen-) Überschriften fehlen. Weiterlesen: ‘BGH: Widerrufsbelehrung ohne Überschriften unwirksam’

LG Düsseldorf: Kein Impressum für Baustellenseite erforderlich

Auf ein sehr interessantes Urteil aus Düsseldorf weisen die Kollegen von Damm und Partner hin. Demnach ist für eine sogenannte Under Construction Site (Baustelleneseite) kein Impressum gemäß § 5 TMG erfoderlich.

Mit Urteil vom 15.12.2010 (Az. 12 O 312/10) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass in dem dort vorliegenden Fall für eine einfache Under Construction Site, die keine konkreten Angaben zum Leistungsangebot des Anbieters enthält, eine Anbieterkennzeichnung mit den Pflichtangaben des § 5 TMG nicht erforderlich ist. Die Begründung ist richtig und denkbar einleuchtend:

Damit hatte der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen, denn die Beklagte hat keine konkreten Leistungen beworben, auch die Angabe “alles für die Marke …” stellt sich dem Besucher als bloßer Slogan dar, vermittelt ihm aber keine Informationen zu ihrem tatsächlichen Tätigkeitsfeld.


AGB: Zahlung vor Vertragsschluss?

Viele Händler sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass der Vertrag erst mit gesonderter Annahmeerklärung (z.B. Versandbestätigung) bzw. Lieferung der Ware zustande kommen soll. Die meisten dieser Händler möchten jedoch gleichzeitig die Möglichkeit der Vorkasse nutzen. Hierbei wird häufig übersehen, Weiterlesen: ‘AGB: Zahlung vor Vertragsschluss?’

Neue EU-Label zur Energieeffizienz-Kennzeichnung ab 20.12.2010 – Kennzeichnungspflicht jetzt auch für Fernseher

Zum 20.12.2010 werden europaweit neue Label zur Kennzeichnung der Energieeffizienz eingeführt. Die alten bleiben jedoch vorerst gültig, verpflichtend wird die neue Kennzeichnung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die neuen Label gelten für die Produktgruppen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen. Zusätzlich werden erstmals auch Fernsehgeräte von der Kennzeichnungspflicht umfasst. Die Kennzeichnungspflicht für weitere Produktgruppen ist in Planung.

Die Änderung wurde erforderlich, da die Einteilung der Energieeffizienzklassen der fortgeschrittenen Entwicklung der Technik längst nicht mehr entspricht. Aus diesem Grund wurde für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen die neue Energieeffizienzklasse A+++ eingeführt. Sie kennzeichnet besonders energieeffiziente Geräte. Für Fernseher ist die vorläufig höchste Effizienzklasse die Klasse A. Ebenfalls neu sind produktspezifische Icons in Form kleiner Piktogramme am unteren Rand des Labels. Sie kennzeichnen beispielsweise das Volumen oder die maximale Geräuschentwicklung eines Geräts. Unverändert bleibt die bewährte Farbskala von rot bis grün. Weiterlesen: ‘Neue EU-Label zur Energieeffizienz-Kennzeichnung ab 20.12.2010 – Kennzeichnungspflicht jetzt auch für Fernseher’

Button-Lösung ein Fehlgriff?

Sehr deutliche Worte zum Thema Button-Lösung-Gesetzentwurf (wir berichteten) finde Telemedicus in einem aktuellen Beitrag:

In Anbetracht der letztlich geringen Bedeutung der Abofallenproblematik und der schon ausreichenden bisherigen Rechtslage ist das Gesetz überflüssig. Wie gezeigt verursacht es zusätzlich noch Kosten für rechtstreue Unternehmen und schafft Rechtsunsicherheit und im Einzelfall sogar Nachteile und Risiken für den Verbraucher. Man kann den Gesetzesentwurf insofern als Fehlgriff bezeichnen.

Fazit: Gut gemeint, aber leider schlecht getroffen

LG Hamburg: Kopplung von Newsletter-Einwilligung und Gewinnspielteilnahme ist unzulässig

Gewinnspiele sind im Onlinehandel ein beliebtes Mittel, um das Interesse potenzieller Kunden auf das eigene Webangebot zu lenken. Nicht selten wird dabei die Teilnahme an einem Gewinnspiel an die Einwilligung zum Empfang eines Newsletters geknüpft. Diese Praxis ist jedoch nach einem Urteil des LG Hamburg vom 10.08.2010 (Az. 312 O 25/10) unzulässig.

Die Beklagte betrieb auf ihrer Website ein Gewinnspiel, das den Teilnehmern die Möglichkeit, hochwertige Preise zu gewinnen, in Aussicht stellte. Um daran teilnehmen zu können, mussten die Benutzer mittels eines Häkchens zusammen mit den Teilnahmebedingungen gleichzeitig einen „Hinweis zur Datennutzung“ akzeptieren. Dieser Hinweis war nur per Link erreichbar und klärte den Benutzer darüber auf, dass sowohl sein Name als auch seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer auch zu Werbezwecken genutzt werden sollen. Eine Möglichkeit, in die Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen losgelöst vom Hinweis zur Datennutzung einzuwilligen, bestand nicht. Weiterlesen: ‘LG Hamburg: Kopplung von Newsletter-Einwilligung und Gewinnspielteilnahme ist unzulässig’

Hinweis „Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht“ wettbewerbswidrig?

Onlinehändler stellen ihren Widerrufsbelehrungen häufig einleitende Sätze voran, um klarzustellen, dass nur Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Mittels eines solchen Satzes soll vermieden werden, dass Unternehmern überobligatorisch ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wird. Über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorspanns besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch Uneinigkeit. Eine Entscheidung des BGH könnte Klarheit verschaffen.

Einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg zufolge (Urteil v. 03.06.2010, Az: 3 U 125/09) ist die Formulierung „Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht“ wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Im zugrunde liegenden Fall vertrat der Abmahner die Auffassung, der Verbraucher sei auf Grund des vorgeschalteten Satzes im Unklaren darüber, ob er selbst Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sei. Deshalb liege keine klare und unmissverständliche Widerrufsbelehrung vor, wie sie § 355 BGB ausdrücklich fordert. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des OLG Stuttgart vom 11.12.2008 (Az: 2 U 57/08). Der Einleitungssatz sei zudem überflüssig, da ein Unternehmer ohnehin wisse, dass ihm kein Widerrufsrecht zustehe. Weiterlesen: ‘Hinweis „Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht“ wettbewerbswidrig?’

BGH: Fehlerhafte AGB sind abmahnfähig

Können unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch Mitbewerber abgemahnt werden? In der Rechtsprechung war dies bis zuletzt höchst umstritten, die Gerichte entschieden sowohl in die eine oder andere Richtung. Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige erste Zivilsenat des BGH hat in dieser Frage klare Verhältnisse geschaffen und mit Urteil vom 31.03.2010 (Az. I ZR 34/08), das nunmehr im Volltext vorliegt, entschieden, dass fehlerhafte AGB wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig sind.

Konkret betraf die Entscheidung des BGH eine Klausel eines gewerblichen eBay-Händlers, die den Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel gemäß §§ 437 ff. BGB zum Gegenstand hatte. Weiterlesen: ‘BGH: Fehlerhafte AGB sind abmahnfähig’

BGH: Widerrufsbelehrung in Textform bei eBay

Der BGH hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08) klargestellt, dass die bloße Bereithaltung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung auf einer eBay-Angebotsseite die Textform nicht wahrt. Da die Belehrung in Textform aufgrund des unmittelbaren Vertragszustandekommens bei eBay-Verkäufen somit erst nach Vertragsschluss erfolgen kann, galt nach der bis einschließlich 10.06.2010 geltenden Rechtslage die verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat (§ 355 BGB Abs. 2 a.F.). Weiter bestand keine Möglichkeit bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Waren Wertersatz zu verlangen (§ 357 Abs. 3 BGB a.F.).

Weiterlesen: ‘BGH: Widerrufsbelehrung in Textform bei eBay’

„Internetrecht“ von Thomas Hoeren aktualisiert

Die neue Fassung (Okotber 2010) des umfassenden kostenlosen Skripts „Internetrecht“ von Professor Dr. Thomas Hoeren aus Münster ist nun verfügbar. In seinem Skript informiert Hoeren ausführlich zu sämtlichen Themen des Internetrechts aus verschiedenen Teilgebieten, insbesondere Domainrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Online-Marketing, E-Commerce, Datenschutzrecht und vieles mehr. Das Skript berücksichtigt auch die relevante aktuelle Rechtsprechung.

Download der Skripten (PDF): Internetrecht
IT-Recht

Abofallen: Ministerin will „Hase-und-Igel-Spiel“ ein Ende setzen

Die Bundesregierung hat den Kostenfallen den Kampf angesagt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einer aktuellen Pressemitteilung angekündigt, in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, um wirksam gegen unseriöse Internetdienstleistungen vorzugehen. Zu diesem Zweck soll die seit längerem in der Diskussion stehende Button-Lösung nun umgesetzt werden. Langfristig peilt die Bundesregierung eine europaweite Umsetzung an. Am Nutzen dieses Modells darf allerdings gezweifelt werden.

Die Button-Lösung soll Verbraucher vor ungewollten Vertragsschlüssen im Internet warnen, indem sie bei kostenpflichtigen Online-Angeboten deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen werden. Mittels eines Buttons soll der Verbraucher dann bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat. Weiterlesen: ‘Abofallen: Ministerin will „Hase-und-Igel-Spiel“ ein Ende setzen’

Opt-Out & co.: E-Mail-Werbung auch ohne ausdrückliche Einwilligung zulässig?

Der Versand von E-Mail-Werbung wirft immer wieder rechtliche Fragen auf. Viele Händler sind unsicher, wann eine Einwilligung des Kunden erforderlich ist bzw. welche Formalien gegebenenfalls zu beachten sind. Oft geht es dabei um die Frage, ob eine Einwilligung auch im Wege einer vorangekreuzten Checkbox (sogenanntes „Opt-Out-Verfahren“) oder mittels einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam eingeholt werden kann. Mit dieser Thematik beschäftigte sich kürzlich das OLG Thüringen und konkretisierte in einer Entscheidung die geltenden Vorgaben (OLG Thüringen, Urteil vom 21.04.2010, Az. 2 U 88/10; das Shopbetreiber-Blog berichtet).

Grundsätzlich gilt: Die Nutzung personenbezogener Daten, zu denen auch die E-Mail-Adresse gehört, steht unter dem Einwilligungsvorbehalt des Betroffenen, es sei denn das Gesetz sieht eine Ausnahme vor. Im Bereich der postalischen Werbung ist eine solche Ausnahme beispielsweise in § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG zu finden (sogenanntes „Listenprivileg“). Im Bereich der E-Mail-Werbung ist das Listenprivileg hingegen nicht anwendbar. Hier enthält § 7 Abs. 3 UWG eine Ausnahme. Danach darf E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen versandt werden, wenn

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Google ändert Adwords-Werberichtlinien für Europa

Laut einer aktuellen Meldung auf Spiegel Online ändert Google seine Richtlinien für sein Keyword-Advertising-System Google Adwords. Demnach wird die Verwendung geschützter Begriffe als Keywords ab dem 14. September 2010 erlaubt sein. Google reagiert damit auf die jüngsten EuGH-Entscheidungen zu Google Adwords. Die neuen Regeln gelten für Europa sowie den gesamten Raum der europäischen Freihandelszone.

Mit den neuen Richtlinien entfällt die Möglichkeit für Markeninhaber weitgehend, direkt bei Google eine Beschwerde einzureichen. In den meisten Fällen werden Markeninhaber ihre Ansprüche daher künftig direkt an den Werbenden richten müssen. Eine Beschwerde soll jedoch weiterhin möglich sein, wenn aus der Anzeige nicht eindeutig hervorgeht, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen und so eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr gegeben ist. Solche Anzeigen wird Google nach wie vor entfernen.

Während Google nach der Rechtsprechung des EuGH nicht selbst für Markenrechtsverletzungen innerhalb des Adwords-Systems haftet, können Adwords-Kunden hierfür jedoch sehr wohl in die Haftung genommen werden. Vor diesem Hintergrund darf die Änderung der Richtlinien keinesfalls als Freibrief für Werbende missverstanden werden.

OLG Hamm: Keine Angabe zu Lieferfristen bedeutet unverzügliche Lieferungsmöglichkeit

Ware, die im Internethandel ohne Angabe einer Lieferzeit angeboten wird, muss unverzüglich versandfertig sein. So entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 22.04.2010, Az. 4 U 205/09. Steht die Ware dennoch nicht zum Versand bereit, so ist die Werbung ohne entsprechenden Hinweis irreführend und damit wettbewerbswidrig. Ebenso wenig hilft die Angabe einer Lieferfrist über den Irreführungsvorwurf hinweg, wenn ein Hinweis auf die fehlende Verfügbarkeit ausbleibt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Anbieter von Markenmatratzen seine Ware zum Kauf angeboten, ohne diese jedoch tatsächlich in näherer Zukunft liefern zu können bzw. abrufbar bei einem Dritten vorrätig zu haben. Ein Mitbewerber sah darin einen Wettbewerbsverstoß und klagte im Wege einer Widerklage auf Unterlassung, sofern nicht der tatsächliche Liefertermin bzw. Lieferfrist unmissverständlich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot mitgeteilt werde. Das LG Bochum gab der Widerklage statt, das OLG Hamm bestätigte das Urteil. Weiterlesen: ‘OLG Hamm: Keine Angabe zu Lieferfristen bedeutet unverzügliche Lieferungsmöglichkeit’

Abmahnrisiko: M-Commerce über iPhone Apps

Eigentlich hätte es keiner Klarstellung bedurft: Wer über das mobile Internet Waren oder sonstige Leistungen verkauft, hat die gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber seinen Käufern genauso zu erfüllen, wie im “normalen” Online-Shop auch. Das gilt für alle Angebote des sogenannten M-Commerce, also eigene Seiten die für Handy-Browser optimiert sind aber auch für iPhone Apps.

Dennoch sah sich das OLG Hamm im Rahmen eines Urteils (20.05.2010 – I-4 U 225/09) veranlasst, klarzustellen, dass Impressum, Widerrufsbeleherung, AGB etc auch im Rahmen mobiler Anwendungen rechtzeitig, also vor Vertragsschluss dem Kunden bekannt zu geben sind.

Das ist eigentlich selbstverständlich. Weiterlesen: ‘Abmahnrisiko: M-Commerce über iPhone Apps’

Gesetzentwurf: Button-Lösung für Online-Vertragsschlüsse

Politik und Verbraucherschutzverbände drängen auf die Einführung der so genannten „Button-Lösung“: Im Internet geschlossene Verträge würden demnach nur wirksam, wenn der Verbraucher einen gesonderten, grafisch hervorgehobenen Hinweis auf den Preis in Form eines Buttons anklickt und so den Vertragsschluss bestätigt. Hintergrund sind die noch immer zahlreich vorhandenen Abofallen und Kostenfallen, bei denen der Internetnutzer durch versteckte Preisangaben über die Kostenpflicht des Angebots getäuscht wird. Ein solches Gesetz würde jedoch auch seriöse Onlinehändler betreffen.

Nicht nur hierzulande ist die Button-Lösung Diskussionsgegenstand. Auf europäischer Ebene wirbt die Bundesregierung um Zustimmung für dieses Modell, eine Einigung auf eine EU-Richtlinie ist derzeit jedoch noch nicht in Sicht. Die SPD-Fraktion will die Button-Lösung daher bereits jetzt in deutsches Recht implementieren. Weiterlesen: ‘Gesetzentwurf: Button-Lösung für Online-Vertragsschlüsse’

Produktsicherheit nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Die Sicherheit von Produkten ist immer wieder ein aktuelles Thema. Seit 2004 gilt hier das auf EG-Recht basierende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Die dortigen Vorschriften betreffen neben Herstellern, deren Bevollmächtigten sowie Importeuren auch die einzelnen Händler. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des GPSG drohen Bußgeld- bis hin zu Strafverfahren. Außerdem kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Betracht, da ein Großteil der Regelungen des GPSG sowie die darauf basierenden Verordnungen wettbewerbsrechtlich relevant sind (z.B. Regelungen zur CE-Kennzeichnung).

In unserem Themenbereich haben wir eine Übersicht über die Grundregeln der Produktsicherheit nach dem GPSG zusammengestellt, die Ihnen hilft, entsprechende Risiken bzw. Abmahnungen zu vermeiden. Zu der Übersicht gelangen Sie hier.

Fake-Abmahnungen wegen angeblicher Speicherung von IP-Adressen im Umlauf

Webmaster berichten seit kurzem verstärkt von dubiosen Abmahnungen per E-Mail wegen einer angeblichen Speicherung von IP-Adressen. Auch vom Beginn einer neuen Abmahnwelle ist bereits die Rede. Bei diesen Mails handelt es sich allerdings um Scheinabmahnungen, die keiner weiteren Reaktion bedürfen. Davon abgesehen werfen diese Mails einmal mehr die Frage auf, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind und ob Verstöße gegen Datenschutzrecht überhaupt abmahnfähig sind.

In den E-Mails wird pauschal behauptet, der Empfänger habe auf seiner Website IP-Adressen der Benutzer gespeichert. Eine solche Speicherung stelle einen Verstoß gegen das „Datenschutzgesetz“ dar und sei „laut Rechtslage ungültig“, weshalb die Zahlung eines Betrags in Höhe von 128,50 Euro innerhalb einer kurzen Frist von drei Tagen sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wird, andernfalls drohe eine Klage.

Bei diesen in schlechtem Deutsch abgefassten und auch sonst wenig professionell wirkenden Mails handelt es sich offensichtlich um den durchsichtigen Versuch, den Empfänger durch den Anschein einer Abmahnung einzuschüchtern und durch den vergleichsweise niedrig angesetzten Betrag zur Zahlung zu bewegen. Die dort aufgebaute Drohkulisse und der schräg formulierte Verweis auf die angebliche Unzulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen wirkt jedoch wenig überzeugend. Einen Beleg, dass tatsächlich IP-Adressen gespeichert wurden, kann eine in Massen verschickte E-Mail naturgemäß nicht liefern. Weiterlesen: ‘Fake-Abmahnungen wegen angeblicher Speicherung von IP-Adressen im Umlauf’

Ab 11.06.2010 gilt neues Widerrufsrecht – Was ändert sich im Onlinehandel?

Die bereits letztes Jahr beschlossene Änderung des Widerrufs- und Rückgaberechts tritt am 11.06.2010 in Kraft. Die neue Regelung soll bislang ungelöste Missstände, etwa die Ungleichbehandlung zwischen Onlineshops und eBay, beseitigen und mehr Rechtssicherheit schaffen. Da es keine Übergangsregelung gibt, wird dringend empfohlen, die Widerrufs- und Rückgabebelehrungen zum 11.06.2010 zu ändern, andernfalls ist mit Abmahnungen zu rechnen. Wer bereits in der Vergangenheit wegen falscher Widerrufsbelehrung abgemahnt wurde, sollte zudem prüfen, ob die neue Rechtslage gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstößt. Gegebenenfalls ist eine Anpassung erforderlich.

Mit Inkrafttreten der Neuregelung werden die Musterbelehrungstexte ins EGBGB aufgenommen. Dadurch wird ihnen erstmals Gesetzesrang verliehen, sodass sie nun nicht mehr von Gerichten beanstandet werden können. Zudem bestimmt der ebenfalls neu eingeführte § 360 Abs. 3 Satz 1 BGB, dass die Verwendung der neuen Musterbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen genügt. Wer also die neuen Mustertexte verwendet, ist auf der sicheren Seite. Aufgrund der Neuregelung ändern sich innerhalb der Belehrungstexte jedoch auch zahlreiche Formulierungen, da beispielsweise die alte Belehrung auf die BGB-InfoV verweist, die neue hingegen auf das EGBGB. Eine Anpassung ist für Onlinehändler daher unumgänglich. Weiterlesen: ‘Ab 11.06.2010 gilt neues Widerrufsrecht – Was ändert sich im Onlinehandel?’

LG München I: Direct-Sports.de muss in die Löschung der Marke “Hawk” einwilligen

Mit Urteil vom 13.04.2010 hat das Landgericht München I (Az. 9HK O 23557/09) die Direct-Sports.de GmbH, Ruhstorf, zur unwiderruflichen Einwilligung in die Löschung der Marke “Hawk” (DPMA-Registernummer: 30706867) verurteilt.

Die Direct-Sports.de GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Oliver Diwok,  ist ebenso wie die Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH durch Abmahnungen gegenüber Händlern in Erscheinung getreten.

Die Unternehmen bzw. Sandro Oliver Diwok persönlich persönlich haben dabei eine unbekannte Anzahl von Abmahnungen für verschiedene Produkte unter den Marken “Stealth”, “MC” oder “Hawk” gegenüber verschiedensten Händlern ausgesprochen bzw. einstweilige Verfügungen erwirkt.

Das Landgericht München ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Anmeldung der Marke “Hawk” durch den Sandro Oliver Diwok in bösgläubiger Behinderungsabsicht und ohne ernsthaften Benutzungswillen erfolgte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim OLG München anhängig.

Aktualisierung am 13.05.2011:

Über die Berufung wurde mittlerweile durch das OLG München rechtskräftig entschieden. Nähere Informationen finden Sie in meinem neuen Beitrag.