Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Kategorie: Netzpolitik

Kununu: Klarnamenpflicht für Kritiker

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Plattformen wie Kununu im Zweifelsfall dazu verpflichtet sind, die Klarnamen von anonymen Bewertungsschreibern herauszugeben oder die Bewertungen zu löschen. Die Entscheidung kam in einem Fall zustande, in dem eine Arbeitgeberin negative Bewertungen über ihr Unternehmen auf Kununu anzweifelte und deren Löschung forderte.

Umsetzungsfrist für Gatekeeper

Im Frühling diesen Jahres läuft neben der Frist für die nationale Umsetzung des DSA auch die einer weiteren bedeutenden EU-Verordnung aus. Bis zum 06.03.2024 müssen Gatekeeper ihre Pflichten aus dem Digital Market Act (DMA) umgesetzt haben. Dieses Wettbewerbsgesetz stellt sicher, dass  einzelne Unternehmen nicht durch die „Torwächter“ behindert werden. Google informierte seine Nutzer bereits über zukünftige Änderungen.

Fakenews auf X

Mit der Zuspitzung des Nah-Ost-Konflikts stieg auch die Verbreitung von Fakenews auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) stark an. Nun soll die EU-Kommission sogar ein Ermittlungsverfahren gegen X eingeleitet haben. Grund dafür sind Verstöße gegen den Digital Service Act.

Schluss mit Abmahnwellen wegen Datenschutzverstößen?

Im vergangenen Jahr erließ das LG München I ein Urteil, in welchem dem Betroffenen ein Schadensersatzanspruch wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung in Höhe von EUR 100,00 zugesprochen wurde. Die Folge waren massenweise Abmahnungen an Unternehmer. In einem anderen Urteil entschied das LG Oldenburg, dass dem Kläger ein Schadensersatz in Höhe von EUR 10.000,00 zusteht, weil der Beklagte seiner Auskunftserteilungspflicht zu spät nachgekommen ist. In beiden Fällen waren den Betroffenen keine konkreten Schäden entstanden. Nun entschied der EuGH, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO noch keinen Schadensersatzanspruch begründen kann. Es muss darüber hinaus ein Schaden nachgewiesen werden. 

Big Brother is watching you!

Der Kampf um die Überwachung der Online-Kommunikation geht in die nächste Runde! Die EU, Großbritannien und die USA wollen die Online-Kommunikation ihrer Bürger durchleuchten, um sie vor illegalen Inhalten zu schützen. Doch der geplante Einsatz des sogenannten Client-Side-Scannings zur Überprüfung der Nachrichteninhalte stößt auf heftige Kritik. Warum könnte das für die Nutzer gefährlich werden? Welche Ziele verfolgen die Regierungen mit dieser groß angelegten Überwachung? Was muss dabei in Hinblick auf die Grundrechte beachtet werden? 

NetzDG-Pflichten gelten nicht für Meta

In den letzten Jahren hat das NetzDG für viele Diskussionen gesorgt, insbesondere wenn es um die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für Hasskommentare und strafbare Inhalte geht. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren entschieden, dass das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht auf soziale Netzwerke mit Sitz in EU-Ausland anwendbar ist. Doch was genau bedeutet das für Tech-Giganten wie Meta?

Durchsuchungen nach Abmahnwelle wegen Google Fonts

Dieses Jahr war unter anderem geprägt von einer enormen Abmahnwelle wegen der datenschutzwidrigen Einbindung von Google Fonts. Wir hatten in mehreren Berichten bereits darauf hingewiesen, dass die Abmahnungen teilweise rechtsmissbräuchlich erfolgten. Nun scheint sich die Situation mittlerweile etwas beruhigt zu haben. Für einen Anwalt aus Berlin zieht die Abmahnpraxis jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich. Ihm wird Abmahnbetrug und Erpressung vorgeworfen.

Ebay & Co – Was das neue Plattform-Steuertransparenzgesetz bedeutet

Plattformen für den An- und Verkauf von Waren oder Angebote von Dienstleistungen erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Viele Unternehmen, aber auch Privatpersonen nutzen die Plattformen, um Einkünfte zu erzielen. Jedoch gehen die Finanzbehörden davon aus, dass viele dieser Einkünfte nicht oder nur unvollständig an das Finanzamt gemeldet werden. Dem soll das seit 01.01.2023 in Kraft getretene Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG) entgegentreten. Künftig sind Plattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, Nutzerdaten von Verkäufern an das Finanzamt zu übermitteln. Durch die erhöhte Transparenz soll die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug erleichtert werden.

EuGH: Neues Urteil zum Recht auf Vergessenwerden

Im Rahmen des Rechts auf Vergessenwerden müssen Suchmaschinen Inhalte entfernen, wenn nachgewiesen ist, dass diese offensichtlich unrichtig sind. Mit der Frage, welche Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit zu stellen sind, setzte sich nun der EuGH in einem aktuellen Urteil auseinander.

Abmahnung wegen fehlendem Kündigungsbutton

Vier Monate nach der gesetzlichen Einführung des Kündigungsbuttons (§ 312k BGB) scheinen immer noch viele Unternehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Nun prüft die Verbraucherzentrale verstärkt Internetseiten auf solche Mängel und mahnt diese ab.

Schluss mit der Vorratsdatenspeicherung

Heute bestätigte der EuGH in einem Urteil, dass die deutschen Regelungen der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten gegen das Unionsrecht verstoßen. Dabei stellte der Gerichtshof auch Grenzen für Neuregelungen klar.

BGH schafft Klarheit bei Grundpreisen

Die korrekte Angabe des Grundpreises bereitet Online-Shops immer noch Schwierigkeiten. Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben sind deshalb ein Dauerbrenner bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. In einem aktuellen Urteil stellte der BGH (Urteil vom 19.05.2022, Az.: I ZR 69/21) nun klar, dass der Warenpreis und der Grundpreis auf einen Blick wahrgenommen werden müssen. Somit ist klar: eine Angabe des Grundpreises beispielsweise in der Artikelbeschreibung reicht nicht mehr aus.

BGH: Plattformen haften für ihre Nutzer

Früher waren Plattformen im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen nur zur Unterlassung verpflichtet. In einem aktuellen Urteil stellte der BGH nun klar, dass Internetplattformen künftig unter bestimmten Bedingungen für Urheberrechtsverstöße von Nutzern auch selbst zu Schadensersatz und Auskunft über die Identität des Nutzers verpflichtet werden können.

Kein Verkauf mehr über Plattformen ohne Registrierung bei LUCID

Die Rechtslage wird für Online-Händler und Plattformen durch eine neue Änderung des Verpackungsgesetzes  weiter verschärft. Ab dem 01.07.2022 gilt: Händler die nicht bei der Datenbank LUCID registriert sind, werden ihre Waren nicht mehr auf elektronischen Marktplätzen verkaufen dürfen. Ob ein Händler registriert ist, werden die Plattformen selbst überprüfen müssen. Dadurch soll die Beteiligung an Entsorgungskosten sichergestellt werden.

Digital Service Act – Ein Grundgesetz für das Internet?

Am 23.04.2022 einigten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Fassung des Digital Service Act (DSA). Fortan soll nun im gesamten EU-Raum das Prinzip gelten: Was bereits offline illegal ist, soll auch online illegal sein. Ziel ist also die stärkere Regulierung des Internets, damit weniger Hass, Hetze und Desinformation verbreitet werden. Dies soll insbesondere durch strengere Auflagen für Tech-Giganten garantiert werden.

Erweitert der EuGH Prüfpflichten für Google?

Der BGH hat dem EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens (Rechtssache C-460/20) zwei zu klärende Rechtsfragen vorgelegt, die jeweils die Prüfpflichten von Suchmaschinenbetreibern bei Anträgen zur Entfernung von Inhalten betreffen.

OLG München: Mittelbare Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern bei Verlinkung auf gelöschte Beiträge

Mit Entscheidung vom 07.06.2017 klärte das OLG München die Frage, ob Suchmaschinenbetreiber mittelbar auf gelöschte Inhalte verlinken dürfen oder sämtliche Hinweise auf gelöschte Inhalte zu unterlassen haben. In dem Verfahren gab das OLG München der Antragstellerin Recht und verpflichtete den Suchmaschinenbetreiber Google, auch die Verlinkung zu Seiten, auf denen gelöschte Beiträge gespeichert werden, zu unterlassen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 07.06.2017, Az.: 18 W 826/17).

Datenschutz: Safe Harbor eine Farce?

Aktuell berichtet SPON in dem Beitrag  Safe Harbor: US-Konzerne täuschen EU-Bürger beim Datenschutz über die Ergebnisse einer Untersuchung zur Realität des Safe-Harbor-Abkommens. Die Ergebnisse offenbaren – wenig überraschend – eine gravierende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit.

Anonyme Bezahldienste in der EU vor dem Aus?

Bereits im Februar hatte die EU-Kommission einen Entwurf der sog. EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt, welche den Geldverkehr im Internet neu regeln soll. Wie heise online nun berichtet, könnte dies weitreichendere Folgen haben, als zunächst angenommen.

Bisher gilt in Deutschland eine 100-Euro-Grenze, wonach bei der Bezahlung kleinerer Beträge die Benutzung anonymer Dienste wie Prepaid-Kreditkarten zulässig ist. Im europäischen Ausland liegt diese Grenze vereinzelt sogar höher. Diese Möglichkeit könnte mit Umsetzung des Entwurfs in Zukunft komplett wegfallen. Ziel der geplanten Regelung ist, zur Bekämpfung der Geldwäsche beizutragen und das Einschleusen von Geld aus illegalen Geschäften in den Wirtschaftskreislauf zu erschweren.

Off Topic: Das Netz ist links

Wenig überraschend: Erhebung zu Politik und Internet: Das Netz ist links – via Politik | STERN.DE

Auch nicht überraschend:

CDU-Wähler gucken fern

und

Gemeinsam ist den Netzaktiven ein „starkes politisches Interesse“ und ein vergleichsweise hohes Misstrauen in die etablierte Politik.

Ehrlich gesagt, hätte man für diese Ergebnisse keine teuren Umfragen in Auftrag geben müssen. Das hätte ich (nebst einiger persönlicher Anmerklungen zu netzpolitischen Aktivitäten der Reegierung) dem Kanzleramt auch für einen weit geringeren Betrag bescheinigen können. Aber mich fragt ja mal wieder keiner (deswegen ja auch das Misstrauen).

Urheberrechtsdebatte: echte Experten sollen das Urheberrecht auf den Prüfstand stellen

SPON berichtet via Urheberrecht und Filesharing: Viel Meinung, wenig Wissen. über die Intiative der Justizministerin „Zukunftsforum Urheberrecht“ in der Akademie der Künste in Berlin. Anstelle der polarisierenden und wenig faktenbasierten Urheberrechtsdebatte durch selbsternannte Experten (auf beiden Seiten) soll nun ein neuer Ansatz Bewegung und möglicherweise auch eine Lösung zu dem Thema bringen:

Nach der erregten Betroffenheitsprosa des Frühjahrs schlägt nun endlich die Stunde der Experten.

Nach Auffassung des BJM könne es möglicherweise Sinn machen, zunächst unabhängige wissenschaftliche Studien zu den Fragen der Eignung des bestehenden Urheberrechts im Zeitalter des Internets zur Förderung von Kreativen erstellen zu lassen.

Je länger man mit Urheberrechtsforschern spricht, desto stärker drängt sich ein eigenartiges Paradox auf: Die Wissensgesellschaft weiß wenig über sich selbst. Sie sucht nach einem Konsens mit Augenmaß, ist aber blind für die Frage, wie eigentlich Wissen, Innovation, Kultur entsteht und wie sie sich fördern lassen.

Das heisst, nicht Tatortkommissare oder Hacker, Piraten oder CDU-Abgeordnete, sondern Wissenschaftler und Experten sollen die Situation nüchtern empirisch verfassen und damit eine Grundlage für eine sachgerechte Diskussion liefern.- Klingt zu schön, um wahr zu sein.

 

Urheberrecht: ein Schritt in die richtige Richtung

Über futurezone.at erreicht uns die Nachricht: EU-Parlament stimmte über verwaiste Werke ab. Demnach sollen Bildungseinrichtungen zukünftig verwaiste Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken nutzen dürfen.

Unter „verwaisten Werken“ versteht man dabei Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Filme usw., welche zwar urheberrechtlich geschützt sind, für die der Rechteinhaber jedoch nicht ermittelt oder identifiziert werden kann.

Zwar enthält die Entscheidung einige (gewichtige) Einschränkungen wie etwa die nicht-kommerzielle Nutzung (damit ja Google-Books die Dinger nicht scannt). Auch ist die „Verwaisung“ gründlich zu recherchieren, da nachtärglich ermittelte Rechteinhaber noch Nutzungsgebühren beanspruchen können. Dennoch ist mit der Richtlinie ein wichtiger Schritt zum Erhalt von bedrohtem Kulturwissen getan, siehe hierzu auch mein Beitrag zum Spenden von Urheberrechten zugunsten der Allgemeinheit.

 

 

BPM legal unterstützt IGEL

Seit Montag unterstützt auch BPM legal die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, kurz IGEL.

IGEL wurde in erster Linie aufgrund der Erkenntnis initiiert, dass es für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung gibt. Ein solches Recht wird einerseits nicht benötigt und hat andererseits – unabhängig von dessen Ausgestaltung – zwangsläufig sehr bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl

Auch wir vertreten die Auffassung, dass die Argumente, die gegen das LSR in der derzeit geplanten Form sprechen, überwiegen. Deswegen werden wir in Zukunft über das Thema und die Aktivitäten der Initiative berichten.

 

Reveal Day: ICANN veröffentlicht Liste der Bewerber um neue Top-Level-Domains | muepe.de | weblog peter müller | Domainrecht, Markenrecht, UDRP und sonstiger gewerblicher Rechtsschutz

Reveal Day: ICANN veröffentlicht Liste der Bewerber um neue Top-Level-Domains | muepe.de | weblog peter müller | Domainrecht, Markenrecht, UDRP und sonstiger gewerblicher Rechtsschutz.

Fünf Punkte für einen besseren Datenschutz im Netz via Telemedicus

Lesenswert: Fünf Punkte für einen besseren Datenschutz im Netz – Telemedicus von Adrian Schneider.

Sven Regeners Wut-Rede: „Eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, ist nichts wert“ via Zündfunk | Bayern 2 | BR.de

Die Rede von Sven Regner beim Zündfunk ist schon viel zitiert und kopiert worden. Ich verlinke trotzdem nochmal auf das sogenannte „Instant-Pamphlet“, weil ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen möchte, ich würde immer nur die Ideen der Kritiker kommentieren, quasi selektive Einseitigkeit

Sven Regeners Wut-Rede: „Eine Gesellschaft, die so mit ihren Künstlern umgeht, ist nichts wert“ | Zündfunk | Bayern 2 | Radio | BR.de.

Laienprivileg oder Pressefreiheit für Blogger?

Vor dem Bundesverfassungsgericht will ein Blogger die Frage klären lassen, ob für Blogger die gleichen Priviliegien (und Pflichten) wie für Journalisten gelten. Über den Fall berichet Spiegel Online.

Verfassungsbeschwerde: Blogger kämpft fürs Laienprivileg – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

Die Frage ist von einiger Brisanz. Bloggern und Forenbetreibern teure Klageverfahren anzudrohen ist mittlerweile ein gängiges Instrument im Medienrecht geworden. Gerade unliebsame Berichterstattung und Meinungsäusserung soll so unterbunden werden und damit das Netz gesäubert werden. Dabei wird inzident oft die Frage aufgeworfen, welche Pflichten und Rechte einen Blogger treffen.

Bundesinnenminister Friedrich zur informationellen Selbstbestimmung: Das „Recht auf Vergessen“ und die Netzfreiheit via SPIEGEL ONLINE

In einem Gastbeitrag auf Spiegel online plädiert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich für das Post Privacy Modell.

Informationelle Selbstbestimmung: Das „Recht auf Vergessen“ und die Netzfreiheit – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

 

Gesetzentwurf zur Cookie-Richtlinie im Bundestag via Rechtsanwalt Ferner

Der Gesetzentwurf zur EU-Cookie-Richtlinie wurde im Bundestag vorgelegt. Ein Kommentar des Kollegen Ferner

IT-Recht: Cookie-Richtlinie: Gesetzentwurf im Bundestag via Rechtsanwalt Ferner

Passend auch das Fazit des Kollegen:

Die rechtlichen Regelungen zum Datenschutz sind alltagsuntauglicher Murks. Bestenfalls. Das herumgemurkse des Gesetzgebers an diesem Murks wird es unter keinen Umständen besser machen.

Auch am ACTA-Abkommen wächst die Kritik

Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass die EU nun auch das ACTA-Abkommen unterzeichnet hat, wächst auch in Deutschalnd wieder die Kritik. Marcus Beckedahl von netzpolitik.org und Vorstitzender der digitalen Gesellschaft bezieht bei Spiegel Online ganz klar Stellung gegen das ACTA-Abkommen.

Hauptpunkte der Kritik sind vor allem die fehlende Transparenz und die fehlende Einbeziehung der Mitgliedsstaaten. Bereits die Entstehung des Entwurfs war von viel Geheimniskrämerei und verdächtigen Beschwichtigungsversuchen seitens der Initiatoren des Abkommens begleitet worden.

Einige Gedanken zu Megaupload aus der Sicht eines Künstlers via Jonathan Coulton

Schon mal vorab Entschuldigung, weil der nachstehende Link zu einem englischen Beitrag weiterleitet. Zusätzlich Entschuldigung, dass ich schon wieder auf anderer Leute Beiträge verweise und keine eigenen Gedanken zum Besten gebe. Aber was soll man machen? Der nachstehende Beitrag ist erstens hochinteressant und trifft zweitens den wirklich zu diskutierenden Kern der Diskussion um die Plattform Megauplaod und/ oder illegales Filesharing exakt auf den Punkt – und stammt zudem noch von einem Künstler, also einem vermeintlich Geschädigten.

… making money from art is not a human right. It so happens that technological and societal blahbity bloos have conspired to create a situation where selling songs about monkeys and robots is a viable business, but for most of human history people have NOT paid for art.

Jonathan Coulton on Megaupload

Besser hätte ich es selbst nicht sagen können. Aber aus dem Mund eines Künstlers klingt es wenigstens nicht so anarchisch (oder anarchistisch?), wie aus der Feder eines Anwalts.

Lesetipp: Was Urheberrecht und Datenschutz gemein haben: fehlende Akzeptanz

Ein absolut lesenswerter Aufsatz des Kollegen Sebastian Dosch. Der Blogger von kLAWtext bringt auf den Punkt, was viele Spezialisten, insbesondere uns Rechtsanwälte, schon lange beschäftigt. Nicht nur, dass die derzeitigen Vorschriften im Urheberrecht und Datenschutz auf die Anforderungen der neuen Medien und der Informationsgesellschaft nicht mehr passen. Ihnen fehlt zunehmend auch die Akzeptanz derer, die sie beachten sollen: den Bürgern.

Was Urheberrecht und Datenschutz gemein haben: fehlende Akzeptanz via kLAWtext

Kritik an der geplanten EU-Datenschutz-Verordnung nimmt zu

Die Kritik an der geplanten EU-Datenschutz-Verordnung nimmt zu. Mehr und mehr Experten kritisieren die vorab bekannt gewordenen Entwürfe.

5 Thesen zur Datenschutz-Verordnung via telemedicus

Es lässt sich schlecht abschätzen, wie diese Diskussion weitergehen wird. Ich halte es aber für sehr gut möglich, dass wir in einigen Jahren ein neues, moderneres und effektiveres Datenschutzrecht bekommen werden. Vielleicht in einer ähnlichen Form, wie Schneider und Härting es vorgeschlagen haben. Wenn die EU nun ihre Datenschutz-Verordnung durchsetzt, ist diese Diskussion weitgehend Makulatur. Denn die Verordnung nimmt die berechtige Kritik, die in Deutschland formuliert worden ist, nicht auf – im Gegenteil. Wenn sie in Kraft tritt, ist mit einem Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht für die nächste Zeit nicht zu rechnen.

Abschied von den deutschen grundrechten via Internet Law

Der Verfassungsrichter zeichnet das Bild einer weitreichenden Verordnung, die die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts in wesentlichen Teilen ausschaltet. Masing bezieht sich insoweit nicht nur auf den Bereich des Datenschutzes, sondern ausdrücklich auch auf den Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit.


Spende von Urheberrechten zugunsten der Allgemeinheit via Rechtsanwalt Martin Steiger

Der Beitrag knüpft an die Diskussion zur Reformbedürftigkeit des Urheberrechts an. Ich persönlich vertrete ja die Auffassung, dass das derzeit geltende Urheberrecht nicht zur modernen Informationsgesellschaft passt und hatte auch gelegentlich auf die global geführte Diskussion verwiesen.

Im Ergebnis (und stark vereinfacht ausgedrückt) verhindern die bestehenden weltweiten Urhebergesetze den freien Zugang zu Wissen und Kultur und vor allem den Erhalt von wichtigen Kulturgütern. Ein Teilaspekt dabei ist unter anderem, dass Millionen Werke nicht digitalisiert und damit für die Nachwelt konverviert werden können, weil Autoren oder Künstler verstorben sind und die rechtmässigen Inhaber vererbter Urheberrechte oft nicht ermittelt werden können. Am Beispiel des von ihm so bezeichneten „Guggenheim-Effekt“ erläutert Lawrence Lessing, welche Schwierigkeit die Rechteklärung für Dokumentarfilme mit sich bringt.

Aber es ist das Unglück unserer Kulturgeschichte, dass wir jederzeit berechtigt sind zu lesen, aber nicht gleichermaßen berechtigt sind zu sehen. Verursacht haben dies Anwälte, die wie James Boyle, Rechtswissenschaftler an der Duke University, sagt, nicht über die «Auswirkungen auf die kulturelle Umwelt» nachdenken, die ihre Verträge zeitigen.

SPON zum Netz-Streik

US-Internetgesetze: Fünf Gründe für den Netz-Streik – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

LG Aschaffenburg: Impressumspflicht bei Facebook

Facebook User, die Ihr Profil zumindest teilweise auch geschäftsmässig (z.B. für Marketing) nutzen, sind verpflichtet ein Impressum im Sinne des § 5 Telemediengesetz (TMG) vorzuhalten. So hat  das LG Aschaffenburg in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az: 2 HK O 54/11) entschieden.

Auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Aktz.: 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Aktz.: I-20 U 17/07).

Internetanschlüsse: keine flächendeckende Versorgung in Deutschland

 

Deutschland ist noch immer geteilt. In manchen Gegenden ist es für die Bürger unmöglich, einen DSL-Zugang zu bekommen.

Das ist insofern bedenklich, als Deutschland im EU-Vergleich bei der Versorgung mit Internetanschlüssen ohnehin bestenfalls im Mittelfeld  rangiert. Eigentlich sollte die flächendeckende Versorgung mit (Breitband-)Internetanschlüssen in einem Land wie Deutschland im vielbeschworenen Informationszeitalter so selbstverständlich sein, wie die Versorgung mit Strom und Wasser. Aber eine entsprechende Grundversorgungspflicht gibt es eben noch nicht – und wird es so schnell auch nicht geben.

 

nymwars: Das Ende der Anonymität im Netz?

Immer wenn es um die wirklich wichtigen Fragen des Internets geht, tritt Deutschland bzw. die deutsche Politik als ganz besonderer Diskussionspartner in Erscheinung. Deutsche Beiträge in Form von politischer Sommerloch-Plauderei oder Gesetzgebungsvorstössen zeichnen sich meistens aus durch

  • Verspätung (siehe beispielsweise die Diskussion zu Google Streetview)
  • technische und sachliche Unkenntnis (siehe beispielsweise die Diskussion zu Netzsperren)
  • Widersprüchlichkeit (siehe beispielsweise die Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung)
  • Lobbyhörigkeit (siehe beispielsweise Reformen von Datenschutz und Urheberrechten)

Bei der Diskussion zum neuesten Thema zeichnet sich der deutsche Beitrag durch sämtliche dieser Mermale aus. Alleine aus diesem Grund ist die Verfolgung der Diskussion zu den nymwars ausgesprochen kurzweilig. Kurz gesagt geht es um die Frage, ob es zukünftig noch erlaubt sein soll, Internetdienste unter Pseudonymen, sprich anonym, zu nutzen.

Internet-Enquete-Kommission trifft halbherzige Entscheidungen

Der Spiegel berichtet über die letzte Sitzung der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags. Die Enquete-Kommission soll die Richtlinien für die Zukunft-Fragen des Internets für den Bundestag prüfen und passende Wege bzw. Vorgaben für die Gesetzgebung aufzeigen.

Positiv ist, dass die Enquete-Kommission sich schon mal für eine grundlegende Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft ausgesprochen hat.

Digitale Gesellschaft: Mobilisierung 2.0 oder nur ein Hype?

Eigentlich wollte ich (erst mal) nicht über die Gründung der Digitalen Gesellschaft berichten. Zu viel wurde über die Gründungsankündigung auf der re: publica durch die üblichen Verdächtigen (Spiegel, FAZ etc.) schon berichtet. Aber ausser Ankündigungen und frommen Wünschen konnte ich dort nicht viel lesen. Zu frisch ist noch die Erinnerung an die Piratenpartei, die mit viel Getöse startete, beachtliche Anfangs-Erfolge erzielte und mittlerweile nur noch mit sich selbst beschäftigt ist. Aber jetzt konnte ich es mir doch nicht verkneifen (oder mich dem Druck der Konkurrenz nicht entziehen). Tatsächlich habe ich aber ernsthafte Bedenken, dass die bekannten Instrumentarien der Meinungsabildung und politischen Aktivität geeignet sind, dass unbestrittene Mobiliserungspotential des Internets und der Netzgemeinde gezielt einzusetzen.

Immerhin scheint es, dass die Digitale Gesellschaft allein wegen Ihres Initiators Markus Beckedahl (netzpolitik.org) den richtigen Ansatz verfolgen könnte. Dass Herr Beckedahl etwas von Meinungsbildung und Mobilisierung versteht, steht ausser Frage.

Post Privacy: Das Datenschutzmodell der Generation Facebook

Immer wieder werde ich in meiner Eigenschaft als „jung-dynamischer Internetanwalt“ 😉 von meinen Bekannten auf das vermeintlich fehlende Datenschutzschutzbewusstsein der jungen Leute beim Umgang mit Facebook & Co angesprochen. Diese Bekannten sind meistens ältere Kollegen, denen die neuen Technologien naturgemäß bereits deshalb suspekt sind, weil es sich um etwas Neues handelt. Ich sehe mich dann immer veranlasst, für die jungen Leute (und das junge Medium) eine Lanze zu brechen und eine Erklärung zu liefern. Meistens fehlen mir aber die richtigen Worte. Ich beginne zu stammeln und verwende Begriffe wie „neue Kategorie von Privatsphäre“ und „bewusste informationelle Selbstbestimmung“. Ich fasele etwas von Paradigmenwechsel und neue soziale und private Dimensionen. Meine älteren Kollegen lächeln dann immer höflich. Insgeheim denken sie aber, dass ich Schwachsinn rede. Sie denken, es gibt nur eine Privatsphäre und sie denken, wozu sind sie denn in den 80’er Jahren gegen die Volkszählung auf die Strasse gegangen. Am Ende gebe ich auf und behaupte, es hätte irgendetwas mit Philosohpie zu tun. Nach solchen Diskussionen frage ich mich immer, ob ich eigentlich mit meiner Meinung alleine stehe.

Facebook will Datenschutz transparenter gestalten

Facebook gilt bekanntlich nicht gerade als Vorzeigebeispiel in puncto Datenschutz. Zu viele Datenschutzeskapaden aus der Vergangenheit zeugen von einer bedenklich laxen Handhabung des Schutzes personenbezogener Daten beim Social Network Nr. 1 – erinnert sei nur beispielhaft an das Sammeln von E-Mail-Adressen nicht registrierter Personen mittels des so genannten „Freundefinders“. Auch die mangelnde Transparenz steht in der Kritik: Die Datenschutzhinweise seien nur schwer verständlich und die Privatsphäre-Einstellungen zu weit verstreut, so die Argumente der Datenschützer, die bereits seit einiger Zeit besser verständliche Datenschutzrichtlinien einfordern.

Diese Kritik greift Facebook nun auf, indem es an einer vereinfachten Datenschutzerklärung arbeitet. Ein erster Entwurf ist bereits online. Sämtliche datenschutzrelevanten Informationen werden fortan auf einer einzigen Seite gebündelt. Die neuen Richtlinien sollen einfach verständlich sowie „optisch ansprechend und interaktiv“ sein, so Facebook.

Netzsperren: Gegenwind für Hardliner – Umdenken in der Union?

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte einjährige Aussetzungsfrist für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist am 28.02.2011 ausgelaufen. Anlass genug für den einen oder anderen Hardliner, sich mit der Forderung nach Internetsperren zurückzumelden. Bemerkenswert sind jedoch die überraschend kritischen Töne aus den eigenen Reihen: Während der Innenminister den Vorstoß umgehend zurückweist, distanziert sich twitternd Dorothee Bär, ihres Zeichens Vorsitzende des CSU-Netzrats. Deutliche Worte findet Union-Fraktionsvize Michael Kretschmer, der den Netzsperren-Befürwortern gar „viel Unkenntnis“ attestiert. Anzeichen eines Umdenkens innerhalb der Union?

Es bedurfte keines Blickes in die Kristallkugel, dass gewisse Kräfte nach Ablauf der Aussetzungsfrist lautstark – und vor allem publikumswirksam – erneut die Einführung von Internetsperren fordern würden – lieber gestern als heute. Es überrascht auch nicht, dass der angeblich mangelnde Erfolg des Grundsatzes „Löschen statt Sperren“ zur Begründung vorgeschoben wird.

IP-Adressen im Kreuzfeuer der Datenschützer

Endlich ist es soweit: die öffentlich-rechtlichen Datenschützer haben verstanden, dass IP-Adressen von Website-Besuchern nicht nur bei den „Datenkraken“ Facebook und Google landen können, sondern auch von vielen anderen, v. a. Werbeanbietern fleissig genutzt werden (siehe Beitrag in heise online: Datenschutz im Internet: Harte Linie gegen Website-Betreiber). Leider haben die Datensheriffs nicht verstanden, dass das heutige Internet ohne den Austausch von IP-Adressen und ohne die Inanspruchnahme von Service und Hosting Providern nicht funktionieren kann. Entsprechend skurril muten nun auch die vermeintlichen Datenschutzmassnahmen an.

EU-Parlament spricht sich gegen verpflichtende Internetsperren aus

Löschen vor sperren – so könnte bald europaweit die Devise lauten. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments beschloss am 14.02.2011 eine Empfehlung, nach der das Löschen problematischer Seiten Priorität vor einer Sperre haben soll. Ein durchaus bemerkenswerter Zwischenschritt auf dem Weg zur geplanten Kinderschutz-Richtlinie, denn im Gegensatz zu den Abgeordneten des EP hatte sich die EU-Innenkommissarin zuvor lautstark und vehement für Netzsperren ausgesprochen. Da sie dies auch weiterhin zu tun gedenkt, bleibt die Debatte spannend.

Obligatorische Netzsperren für die EU-Mitgliedstaaten, wie zunächst angedacht, sind damit vorerst vom Tisch. Oberstes Ziel muss nach Ansicht der Abgeordneten die vollständige Entfernung des problematischen Materials direkt an der Quelle sein. Ein generelles Verbot von Netzsperren wollen die Parlamentarier indes nicht bewirken.

JMStV gescheitert

Nun ist es offiziell: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird definitiv nicht in Kraft treten. Überraschend hat die Landesregierung von NRW das Projekt zu Fall gebracht. Damit bleibt es vorerst beim alten JMStV. Zuvor liefen Webseitenbetreiber, allen voran Blogger, gegen die geplante Novellierung Sturm. Der Internetrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren lieferte eine geradezu vernichtende Kritik. Einige Blogs kapitulierten bereits im Vorfeld vor der drohenden Rechtsunsicherheit und stellten ihre Tätigkeit ein.

Telemedicus setzt sich in einem aktuellen Beitrag mit den Folgen des Scheiterns ausein­ander und erklärt, warum der Verzicht auf den neuen JMStV möglicherweise weitaus weniger vorteilhaft ist als angenommen.

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