Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Autor: Leila Bereket

Vertragsannahme im Onlinehandel: LG Hamburg verlangt kurze Frist von maximal 2 Tagen

Zahlreiche Onlinehändler legen in ihren AGB fest, dass ein verbindlicher Vertrag erst dann zustande kommt, wenn der Händler die Bestellung des Kunden annimmt, z.B. mittels einer gesonderten Versand- oder Auftragsbestätigung. Für die Annahme durch den Händler wird dabei in der Regel eine bestimmte Frist festgelegt. Das Landgericht Hamburg hat sich nun erstmals zur Frage der Länge einer solchen Annahmefrist geäußert (LG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 315 O 422/12).

AG Augsburg zum Widerrufsrecht: Für 40-Euro-Klausel Einzelwert und nicht Gesamtwert der zurückgesandten Waren maßgeblich

Das Amtsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.12.2012, Az. 17 C 4362/12, entschieden, dass es bei der Rücksendung von Waren im Rahmen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs für die Anwendung der so genannten 40-Euro Klausel jeweils auf den einzelnen Warenwert ankommt – auch wenn mehrere Artikel zurückgesandt werden. Die Gesamtsumme sei insoweit nicht entscheidend. Dies ergebe sich aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung sowie auch aus deren Sinn und Zweck. Denn anderenfalls könnten Bestellungen allein zu dem Zweck vorgenommen werden, die gesetzlichen Wertungen zu unterlaufen, und bestünde eine erhebliche Missbrauchsgefahr.

OLG Köln: Irreführung durch vorzeitigen Abbruch einer Rabattaktion

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 10.08.2012, Az. 6 U 27/12, entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer Sonderverkaufsaktion unzulässig ist, sofern in den Bedingungen auf eine mögliche Verkürzung des Aktionszeitraumes nicht hingewiesen wurde.

Im zu entscheidenden Fall hatten die Kunden einer Einzelhandelskette Gelegenheit erhalten, innerhalb eines festgelegten Zeitraums „Treuepunkte“ zu erwerben. Bei Erreichen einer bestimmten Anzahl konnten diese Treuepunkte sodann zum Kauf von Messern einer bestimmten Marke zu stark herabgesetzten Preisen eingesetzt werden. In den Teilnahmebedingungen wurde das Enddatum der Aktion ausgewiesen. Ca. zwei Monate vor dem genannten Endtermin musste die Aktion jedoch vorzeitig beendet werden, da die Kapazität des Messerherstellers aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft war. Das OLG Köln sah hierin eine Irreführung der Verbraucher begründet, da keinerlei Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Verkürzung der Aktion bestanden und die Erwartung der angesprochenen Verkehrskreise somit enttäuscht worden sei.

Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, da zur Frage der Irreführung durch den vorzeitigen Abbruch einer Rabattaktion bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege.

BGH: Wettbewerbsrechtliche Abmahnfähigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 45/11, über die Frage, ob es sich bei den Vorschriften der §§ 307 bis 309 BGB um Marktverhaltensregelungen handelt, und damit zur Frage, ob unwirksame AGB wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind, entschieden. Der BGH stellte hierzu fest:

BGH: blickfangmäßige Werbung „Der beste Preis der Stadt“ mit Sternchenhinweis

Der BGH hat entschieden (Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZR 173/11), dass die blickfangmäßige Werbung mit dem Slogan

“DER BESTE PREIS DER STADT*”

mit einem aufklärenden Sternchenhinweis

„Billiger als M. ? Gibt’s nicht! Wenn Sie doch eines unserer Angebote innerhalb von 14 Tagen bei gleicher Leistung günstiger sehen, geben wir Ihnen bar auf die Hand zurück, was Sie zuviel bezahlt haben. Garantiert.“

unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann, auch wenn der aufklärende Sternchentext nicht als Fußnote in der Fußzeile der Werbung eingebunden ist.

Onlinehändler aufgepasst: Button-Lösung gilt ab 1. August 2012

Zum Schutz der Verbraucher vor Abo-Fallen im Internet hat der Bundestag am 02.03.2012 ein neues Gesetz, die so genannte „Button-Lösung“, verabschiedet. Neben den Vorgaben für Bestellbuttons in Onlineshops bringt das Gesetz einige weitere Informationspflichten mit sich, die von Onlinehändlern bei der Gestaltung des Bestellablaufs zu berücksichtigen sind. Das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Das Gesetz gilt – da es in diesem Monat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde – somit ab dem 1. August 2012. Ab diesem Datum müssen sämtliche Onlinehändler (auch wenn sie keinen Abo-Dienst oder ein ähnliches Angebot betreiben) die Neuregelung beachten. Händler, die ihren Bestellbutton dann beispielsweise noch immer mit den Worten “bestellen” o.ä. beschriftet haben, schließen keine wirksamen Verträge mehr und riskieren, hierfür Abmahnungen zu erhalten.

Europäische Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz – Was ändert sich?

Die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung EU Nr. 1007/2011) wird ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen. Die Neuregelung bringt einige Änderungen für die Textilkennzeichnung mit sich. Auf die entsprechenden Neuerungen müssen sich auch Online-Händler einstellen. Zwar werden bestimmte Pflichtkennzeichnungen ab dem genannten Stichtag entfallen. Andere Pflichtkennzeichnungen kommen hingegen neu hinzu. Auch hinsichtlich der Art und Weise der Textilkennzeichnung ergeben sich Änderungen.

An relevanten Neuerungen sind beispielsweise zu nennen:

Abmahnung wegen fremdem Foto auf Facebook-Pinnwand

Wer unerlaubt fremde Fotos auf der eigenen Facebook-Seite veröffentlicht, muss mit Abmahnungen rechnen. Dies ist inzwischen allgemein bekannt. Wie die Kölner Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum kürzlich berichtete, wurde ein Facebook-Nutzer nunmehr jedoch nicht wegen eines eigens eingestellten Bildes abgemahnt, sondern wegen eines Fotos, das ein Dritter auf seiner Pinnwand gepostet hatte.

OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden

Seit einiger Zeit wird vor den Gerichten über die Frage gestritten, ob es ausreicht, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist. Einige Oberlandesgerichte entschieden insoweit bereits zu Lasten der Händler: Die bloße Wiedergabe der Belehrung in den AGB genüge nicht, die Klausel müsse ein zweites Mal – mithin “doppelt” – in den AGB aufgeführt werden (so z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10). Wir berichteten.

Urteil im Kino.to Prozess: Streaming illegaler Angebote strafbar?

Im Sommer 2011 wurde das Video-Portal kino.to vom Netz genommen. Die Betreiber des illegalen Streaming-Angebots wurden verhaftet und verurteilt, teilweise zu Haftstrafen von mehreren Jahren. Eines der Urteile, das jüngst ergangene Urteil des Amtsgericht Leipzig vom 21.12.2011, sorgte nun für besonderes Aufsehen.

Datenschutzbehörden nehmen Stellung zu Social Plugins

Der ”Düsseldorfer Kreis”, ein informeller Zusammenschluss der obersten Datenschutzbehörden der Länder, hat in einem aktuellen Beschluss vom 08.12.2011 Stellung bezogen zum Thema Datenschutz in sozialen Netzwerken einschließlich Verwendung von Social Plugins.

BGH: Werbung bei AdWords mit Angabe zur Lieferung „innerhalb 24 Stunden“ trotz Einschränkungen zulässig

Mit Urteil vom 12.05.2011, Az. I ZR 119/10, hat der BGH entschieden, dass die schlagwortartige Lieferangabe „innerhalb 24 Stunden“ in einer AdWords Anzeige auch dann zulässig sein kann, wenn diese Lieferzeit an Bedingungen geknüpft ist, die sich erst bei einem Klick auf das Angebot ergeben. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Einschränkungen im Rahmen dessen halten, womit der durchschnittliche Verbraucher rechnet.

EU-Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt das Textilkennzeichnungsgesetz

Internethändler, die Textilprodukte anbieten, sind verpflichtet, bereits im Internetangebot über die Rohstoffzusammensetzung der Textilien zu informieren. Bisher ergab sich diese Informationspflicht aus dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG). Ab dem 08.05.2012 wird das Textilkennzeichnungsgesetz jedoch von der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) abgelöst werden, die am 07.11.2011 in Kraft getreten ist.

OLG Hamburg: Plattformbetreiber trifft erhöhte Prüfpflicht bei Werbung für Kundeninserate

Unterstützt der Betreiber eines Internetauktionshauses die Angebote seiner Teilnehmer gezielt mit eigenen Werbemaßnahmen, wie z.B. durch so genannte AdWords-Anzeigen, ist er verpflichtet, die Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen hin zu prüfen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem gegen die Betreiberin der Internethandelsplattform eBay geführten Rechtsstreit am 04.11.2011 entschieden, Az. 5 U 45/07.

Verwendung von Social Plugins wie Facebook „Gefällt-mir-Button“ laut Datenschützern unzulässig

Ende September wurde im Rahmen der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten festgestellt, dass die Einbindung so genannter Social Plugins (z.B. von Facebook, Google+ oder Twitter) ohne hinreichende Information der Nutzer, insbesondere ohne Einräumung eines Wahlrechtes, nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards vereinbar und somit unzulässig sein soll. Zur Pressemitteilung des Konferenzvorsitzenden vom 29. September 2011 zu den Ergebnissen der 82. Datenschutzkonferenz gelangen Sie hier. Empfehlungen zur rechtskonformen Einbindung von Social-Plugins wurden dabei – anders als hinsichtlich der Verwendung von Analyse-Tools – bisher noch nicht abgegeben.

Cross-Border-Vertrieb: Informationspflichten bei grenzüberschreitendem Onlinehandel

Viele deutsche Online-Händler verkaufen gezielt auch ins Ausland. Häufig wird dabei verkannt, dass insoweit nicht nur deutsche Gesetze zu beachten sind, sondern auch die Gesetze derjenigen Länder eine Rolle spielen können, auf die das Angebot mit ausgerichtet ist. Schnell kann es dabei passieren, dass Informationspflichten, denen die Händler in diesen Ländern unterliegen, nicht eingehalten sind. Die Sanktionen bei Verstößen können schwerwiegend sein.

OLG Köln: 500 EUR Vertragsstrafe für Spam-Mail durch Versicherung

Mit Urteil vom 01.06.2011, Az. 6 U 4/11 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden:

„Das wiederholte Zusenden von Spam-E-Mails an Kunden durch eine Versicherung löst eine Vertragsstrafe von 500,- EUR aus. Dies ist eine ausreichende aber angemessene Summe, um den immateriellen Schaden, welcher dem Kunden aufgrund der Werbe-E-Mails entstanden ist, auszugleichen.“ (Leitsatz)

Geklagt hatte ein Steuerberater, der von seiner ehemaligen Versicherung Werbung per Email bekam, obwohl sich seine Versicherung in der Vergangenheit bereits zur Unterlassung verpflichtet hatte. Die Unterlassungserklärung war mit einem Vertragsstrafeversprechen nach dem Hamburger Brauch bewehrt. Die Höhe der Strafe war somit in das Ermessen des Steuerberaters gestellt, wobei im Streitfall eine Überprüfung durch die Gerichte vorbehalten war.

Der Steuerberater verlangte zunächst die Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.000,- EUR. Nachdem er seine Forderung in der ersten Instanz bereits reduziert hatte, verringerte er diese in der Berufung nochmals und forderte schließlich nur noch 3.000,- EUR. Das Berufungsgericht bestätigte den Anspruch des Klägers zwar dem Grunde nach, sprach ihm jedoch nicht die geforderten 3.000,- EUR, sondern lediglich 500,- EUR zu. Diese Summe sei im konkreten Fall angemessen und ausreichend.

Datenschutzkonformer Einsatz von Google Analytics

Ergänzung zu unserem Artikel Google Analytics: Einigung beim Datenschutz.

Für einen datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics sollten nach den aktuellen Vorgaben der Aufsichtsbehörden folgende Punkte eingehalten werden:

  1. Es muss ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google geschlossen werden (§ 11 BDSG);
  2. Es dürfen nur gekürzte und somit anonymisierte IP-Adressen erfasst werden;
  3. Es muss ein ausführlicher Datenschutzhinweis bereit gehalten werden;
  4. In dem Datenschutzhinweis muss auch auf die Anonymisierung sowie das jederzeitige Widerspruchsrecht bzw. die Möglichkeit zur Deaktivierung hingewiesen werden;
  5. Altdaten, die unter Nichteinhaltung der vorstehend genannten Vorgaben gesammelt wurden, müssen gelöscht werden.

Für den schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung hat Google einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung gestellt, siehe Einleitung der Google Analytics Bedingungen.

Damit die IP-Adressen nicht vollständig verarbeitet und somit lediglich anonymisiert erfasst werden, muss die Erweiterung „anonymizeIP“ im Tracking-Code eingebunden werden. Eine Anleitung zur Einbindung der Erweiterung hält Google hier bereit.

In der Datenschutzerklärung muss ein ausführlicher Datenschutzhinweis ergänzt werden. Hierzu gibt Google in seinen Bedingungen eine entsprechende Formulierung vor, siehe Ziffer 8.1 der Google Analytics Bedingungen. Der dort genannte Text muss jedoch unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben noch um einen Hinweis auf die Anonymisierungsfunktion ergänzt werden. Die Ergänzung könnte beispielsweise lauten:

„Wir verwenden Google Analytics mit der Erweiterung „_gat._anonymizeIp()“. Die IP-Adressen werden daher nur gekürzt weiterverarbeitet und gespeichert, so dass eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.“

Bitte um Rücksendung in Originalverpackung

Wird bei Rücksendung von Waren die Originalverpackung nicht mit gesandt, erschwert dies dem Händler den Wiederverkauf. Häufig sind daher Formulierungen in AGB oder Kundeninformationen zu finden, in denen um Rücksendung der Ware in Originalverpackung gebeten wird. Das LG Hamburg entschied nunmehr, dass eine solche Bitte zulässig ist (Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10).

Groupon & Co.: Wettbewerbszentrale mahnt Gutscheinwerbung ab

Die Wettbewerbszentrale geht derzeit im Wege der Abmahnung gegen unlautere Werbung bei Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen vor. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 05.09.2011 hervor.

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Gesichtserkennung von Facebook verstößt gegen Datenschutzrecht

Wie sich aus einer aktuellen Pressemeldung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar vom 02.08.2011 ergibt, hat dieser Facebook aufgefordert, die zum Zwecke der Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Facebook-Nutzer zu löschen.

Neues Widerrufsrecht 2011 tritt in Kraft

Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten morgen, am 04.08.2011, die Änderungen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht in Kraft.

Achtung: Neue Widerrufsbelehrung 2011

Am 26.05.2011 wurde im Bundestag das bereits erwartete Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge beschlossen (siehe Gesetzes-Historie beim Deutschen Bundestag). Dieses Gesetz bringt erneut eine Änderung der Widerrufsbelehrung (bzw. Rückgabebelehrung) mit sich. Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen ist ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2009, demzufolge die deutschen Regelungen zum Wertersatz teilweise gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen.

Neue EU-Richtlinie: Verbraucher trägt Rücksendekosten

Am 23.06.2011 hat das Europäische Parlament eine neue Verbraucherschutzrichtlinie verabschiedet, die zu einer Vollharmonisierung der Regelungen im Fernabsatz für alle Mitgliedstaaten führt. Zahlreiche rechtliche Hürden, die bislang mit einem grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU verbunden waren, werden durch die Neuerungen beseitigt und der europaweite Onlinehandel somit gestärkt. Nunmehr muss noch der Rat die Novelle annehmen. Der Gesetzgeber hat nach der Annahme sodann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Urheberrechtsschutz von suchmaschinen-optimiertem Web-Content

Bereits mit Urteil vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07, hat das OLG Rostock entschieden, dass der urheberrechtliche Schutz einer Webseite sich im Einzelfall auch aus der zielführenden Verwendung der Sprache zum Zwecke der Suchmaschinen-Optimierung ergeben kann, insbesondere wenn hierdurch die Webseite bei einer Suchmaschinenanfrage unter den ersten Suchergebnissen erscheint.

Wie die Kollegen Dr. Damm & Partner berichten, hat nunmehr das LG Köln unter Bezugnahme auf diese Entscheidung gleichermaßen für Produktbeschreibungen entschieden, dass diese insbesondere dann urheberrechtlich geschützt sein können, wenn aufgrund sprachlicher Optimierung die Webseite bei einer Suchanfrage unter den ersten Suchergebnissen gelistet wird (LG Köln, Urteil vom 06.04.2011, Az. 28 O 900/10). Mit Beschluss vom 02.05.2011, Az. 33 O 267/11, hat das LG Köln diese Rechtssprechung fortgesetzt.

BGH: Opt-In auch bei Telefonwerbung

Der BGH hat mit Beschluss vom 14.04.2011, Az. 1 ZR 38/10, entschieden, dass – ebenso wie die Werbung per Email und SMS – auch die telefonische Werbung nach § 7 Abs. 2 UWG einer gesonderten, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogenen Zustimmungserklärung des Betroffenen bedarf (sog. Opt-In-Erklärung).

OLG Hamm: „Auslandsversandkosten auf Anfrage“ wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10, entschieden, dass Onlineshops gemäß § 1 Abs. 2 PAngV vor Einleitung des Bestellvorganges auch zwingend angeben müssen, in welcher konkreten Höhe Liefer- und Versandkosten für einen Versand auf deutsche Inseln oder in das Ausland anfallen.

Pflicht zur Verbraucherunterrichtung auch auf bloßer Informationsseite?

Das LG München hat mit Urteil vom 15.04.2009, Az. 1 HK O 2632/09, entschieden, dass auch der Betreiber einer bloßen “Informationsseite” gemäß § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 BGB-lnfoV (nunmehr geregelt in Art. 246 § 1 Abs. 1 EGBGB) zur Bereithaltung der vorvertraglichen Informationen z.B. über das Widerrufsrecht verpflichtet ist, wenn er Fernabsatzverträge anbietet.

Anmeldung mit Name und Anschrift bei Gewinnspiel ist kein Beweis für Einwilligung in Werbeanruf

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 11.11.2010, Az. 2 U 29/10 entschieden, dass die Anmeldung mit Name, Anschrift und Telefonnummer bei einem Gewinnspiel im Internet nicht zwingend eine Einwilligung in Werbeanrufe darstellt, auch dann nicht wenn der Anmeldende zur Erteilung der Einwilligung ein Häkchen setzen muss (Opt-In).

Datenschutzrechtliche Einwilligung ohne Opt-In?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Kollege Thomas Schwenke in einem lesenswerten Beitrag. Dabei geht es allerdings nicht um die Frage, ob für Werbezusendungen, wie z.B. Newsletter, ein (Double-) Opt-In erforderlich ist, denn diese Frage ist durch die Gerichte bereits weitreichend geklärt, siehe hierzu beispielsweise unseren Beitrag vom 17.09.2010. Der Beitrag des Kollegen Schwenke beschäftigt sich mit der interessanten Frage, ob auch außerhalb des Bereichs der Übermittlung von Werbung, eine datenschutzrechtliche Einwilligung nur unter Verwendung einer Checkbox wirksam eingeholt werden kann.

Kein Wettbewerbsverstoß durch Facebook „Gefällt-mir-Button“

Die erste Entscheidung zur Verwendung des Facebook Like-Buttons liegt nun vor. Das Landgericht Berlin (Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11) hatte sich kürzlich sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Einsatz des Facebook Gefällt-mir-Buttons einen Wettbewerbsverstoß darstellen und somit Abmahnungen von Mitbewerbern nach sich ziehen kann. Im konkreten Fall hatte ein Händler einen entsprechenden Button in seinem Onlineshop eingebunden, jedoch nicht über die hiermit verbundene Datenerhebung auf seiner Seite informiert.

Social Media – Stolperfalle Schleichwerbung

Viele Unternehmer haben für sich die Werbung in Social Media Plattformen, wie beispielsweise auf Facebook oder Twitter, entdeckt. Diese Art des viralen Marketing hat sich in einigen Unternehmensbereichen als äußerst effektiv erwiesen. Vielen der Unternehmer ist hierbei jedoch nicht bewusst, dass Social Media Werbung als sogenannte Schleichwerbung schnell unzulässig sein kann.

Kino.to & Co.: Für legal erklärt?

Immer wieder finden sich im Netz Beiträge und Meldungen, dass Kino.to von Rechtsanwälten für legal befunden worden sei. Doch viele Leser fragen sich, ob dies tatsächlich so einfach zu beantworten ist.

BGH: Produktbilder im Onlinehandel sind verbindlich

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2011, Az. VIII ZR 346/09, sind Produktbilder im Onlinehandel für den Kaufvertrag ebenso bindend, wie eine Produktbeschreibung.

BGH: Widerrufsbelehrung ohne Überschriften unwirksam

Der BGH hat mit Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10, entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, auch wenn sie inhaltlich weitgehend dem gesetzlichen Muster entspricht, bereits dann unwirksam sein kann, wenn die im Muster vorgesehenen (Zwischen-) Überschriften fehlen.

Google Analytics: vorerst doch keine Bußgelder?

Erst kürzlich hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in der FAZ bekannt gegeben, dass die Verhandlungen mit Google über Google Analytics gescheitert seien. Webseiten-Betreiber, die das Analyse-Tool weiterhin einsetzen würden, müssten mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Wir berichteten. Einer Mitteilung von Google Analytics zufolge kann nun jedoch – jedenfalls was die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde anbelangt – Entwarnung gegeben werden.

Aufregung um Facebook-Anwendung „Umgehende Personalisierung“

Seit ein paar Tagen kursieren Meldungen, dass nun auch bei einigen der deutschen Facebook-Nutzer die in den USA umstrittene Funktion „Instant Personalization“ bzw. „Umgehende Personalisierung“ aktiviert worden sei. Verifiziert werden konnte diese Meldung bislang nicht. Freigeschaltet ist die Funktion zwar in anderen Ländern. Bei den deutschen Facebook-Nutzern erscheint – so weit bekannt – jedoch nach wie vor der Hinweis: „Die umgehende Personalisierung steht dir noch nicht zur Verfügung“.

Tracking-Tool „Google Analytics“ im Visier der Datenschützer

Seit November 2009 verhandelte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar mit Google über Google Analytics, nachdem die Verwendung dieses Tools vom sogenannten „Düsseldorfer Kreis“ weitgehend für unzulässig befunden worden war (wir berichteten). Nun gab Caspar in der FAZ bekannt, dass die Verhandlungen gescheitert seien. Gleichzeitig kündigte er an, dass Unternehmen, die die Tracking-Software weiterhin einsetzen würden, mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssten. Auch ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen würde in Erwägung gezogen.

AGB: Zahlung vor Vertragsschluss?

Viele Händler sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass der Vertrag erst mit gesonderter Annahmeerklärung (z.B. Versandbestätigung) bzw. Lieferung der Ware zustande kommen soll. Die meisten dieser Händler möchten jedoch gleichzeitig die Möglichkeit der Vorkasse nutzen. Hierbei wird häufig übersehen,

BGH: Widerrufsbelehrung in Textform bei eBay

Der BGH hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08) klargestellt, dass die bloße Bereithaltung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung auf einer eBay-Angebotsseite die Textform nicht wahrt. Da die Belehrung in Textform aufgrund des unmittelbaren Vertragszustandekommens bei eBay-Verkäufen somit erst nach Vertragsschluss erfolgen kann, galt nach der bis einschließlich 10.06.2010 geltenden Rechtslage die verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat (§ 355 BGB Abs. 2 a.F.). Weiter bestand keine Möglichkeit bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Waren Wertersatz zu verlangen (§ 357 Abs. 3 BGB a.F.).

Opt-Out & co.: E-Mail-Werbung auch ohne ausdrückliche Einwilligung zulässig?

Der Versand von E-Mail-Werbung wirft immer wieder rechtliche Fragen auf. Viele Händler sind unsicher, wann eine Einwilligung des Kunden erforderlich ist bzw. welche Formalien gegebenenfalls zu beachten sind. Oft geht es dabei um die Frage, ob eine Einwilligung auch im Wege einer vorangekreuzten Checkbox (sogenanntes „Opt-Out-Verfahren“) oder mittels einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam eingeholt werden kann. Mit dieser Thematik beschäftigte sich kürzlich das OLG Thüringen und konkretisierte in einer Entscheidung die geltenden Vorgaben (OLG Thüringen, Urteil vom 21.04.2010, Az. 2 U 88/10; das Shopbetreiber-Blog berichtet).

Grundsätzlich gilt: Die Nutzung personenbezogener Daten, zu denen auch die E-Mail-Adresse gehört, steht unter dem Einwilligungsvorbehalt des Betroffenen, es sei denn das Gesetz sieht eine Ausnahme vor. Im Bereich der postalischen Werbung ist eine solche Ausnahme beispielsweise in § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG zu finden (sogenanntes „Listenprivileg“). Im Bereich der E-Mail-Werbung ist das Listenprivileg hingegen nicht anwendbar. Hier enthält § 7 Abs. 3 UWG eine Ausnahme. Danach darf E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen versandt werden, wenn

Produktsicherheit nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Die Sicherheit von Produkten ist immer wieder ein aktuelles Thema. Seit 2004 gilt hier das auf EG-Recht basierende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Die dortigen Vorschriften betreffen neben Herstellern, deren Bevollmächtigten sowie Importeuren auch die einzelnen Händler. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des GPSG drohen Bußgeld- bis hin zu Strafverfahren. Außerdem kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Betracht, da ein Großteil der Regelungen des GPSG sowie die darauf basierenden Verordnungen wettbewerbsrechtlich relevant sind (z.B. Regelungen zur CE-Kennzeichnung).

In unserem Themenbereich haben wir eine Übersicht über die Grundregeln der Produktsicherheit nach dem GPSG zusammengestellt, die Ihnen hilft, entsprechende Risiken bzw. Abmahnungen zu vermeiden. Zu der Übersicht gelangen Sie hier.

Abmahngrund „Fehlerhafte Textilkennzeichnung“

Update: Dieser Artikel ist überholt. Ab dem 08.05.2012 wurde das Textilkennzeichnungsgesetz von der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) abgelöst. Die Textilkenzeichnung richtet sich nun nach dieser Verordnung und nicht mehr nach dem Textilkennzeichnungsgesetz.

Hier finden sie die, mit dem Inkrafttreten der Verordnung verbundenen, Änderungen, sowie unser aktualisiertes Merkblatt zur Textilkennzeichnung nach der Textilkennzeichnungsverordnung.

Die Textilkennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) ist schon häufig Gegenstand von Abmahnungen gewesen und nach wie vor ein aktuelles Thema. Nur die wenigsten Online-Händler kennen die Regeln der Textilkennzeichnung. Viele sind sich über bestehende Kennzeichnungspflichten nicht einmal bewusst, so dass es immer wieder zu Abmahnungen kommt.

Insbesondere sind viele Händler sich nicht bewusst, dass die Verpflichtung zur Textilkennzeichnung nicht nur Kleidung betrifft. Kennzeichnungspflichtig sind unter anderem auch Bezugsstoffe auf Möbeln, Möbelteilen und Schirmen, Teile von Matratzen und Campingartikeln, Futterstoffe von Schuhen und Handschuhen sowie bestimmte Fußbodenbeläge.

Zu diesem Thema haben wir eine ausführliche Übersicht über die Grundregeln der Textilkennzeichnung nach dem TextilKennzG zusammengestellt, die Ihnen helfen soll, entsprechende Abmahnungen zu vermeiden. Die Übersicht befindet sich in unserem Themenbereich.

Affiliate-Betrug durch Fake-Bestellungen

In letzter Zeit häufen sich im Onlinehandel Berichte über Bestellungen unter Angabe falscher Daten (sogenannte Fake-Bestellungen, siehe auch hier). Als Zahlungsart wird dabei die Versandart „Nachnahme“ ausgewählt. Aufgrund der falschen Adresse kann die Ware nicht ausgeliefert werden, sodass der Händler auf den Versandkosten sitzen bleibt.

Anhand eines konkreten Falls wurde nun deutlich, dass es sich bei den Fake-Bestellungen keinesfalls um einen schlechten Scherz handelt, sondern mit dieser Methode im großen Stil Geld verdient wird: Dem betroffenen Onlinehändler fiel auf, dass ein Großteil der Fake-Bestellungen über ein so genanntes Affiliate-Partnerprogramm (Werbepartner-Programm) eingegangen ist. Die Bestellungen konnten in großen Teilen ein und demselben Affiliate-Referrer zugeordnet werden.

Fake Bestellungen – Nachnahmekosten zum Schaden der Onlinehändler

Betrügerische Bestellungen unter Angabe falscher Daten sind im Onlinehandel leider keine Seltenheit. Eine neuere Variante scheinen hierbei sogenannte Fake- bzw. Spaß-Bestellungen geworden zu sein, die den Händlern teils massive Probleme verursachen. Dabei werden unter falschem Namen und falscher Adresse Waren bestellt und nach Möglichkeit die Zahlart Nachnahme ausgewählt. Die Folge: Die Ware kann nicht ausgeliefert werden und dem Händler entstehen hohe Logistikkosten, insbesondere Nachnahmegebühren, auf denen er sitzen bleibt.

Für den Händler stellt sich daher die Frage, wie er sich schützen kann.

BGH: Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, kann wegen Irreführung in Anspruch genommen werden, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Dem Händler sei zuzumuten, seine Preise für Produkte, die er in einer Preissuchmaschine bewerbe, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird. Dies hat der BGH mit Urteil vom 11.03.2010 (I ZR 123/08) entschieden.

Konkret ging es in der Entscheidung um das Angebot einer Espressomaschine der Marke Saeco, das über die Preissuchmaschine idealo.de beworben wurde. Bei idealo.de und vergleichbaren Diensten übermitteln die Versandhändler dem Betreiber der Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben dann in Preisranglisten ein. Die Preisgünstigkeit der Angebote bestimmt die Reihenfolge, in der die Anbieter in den Ranglisten genannt werden. Der beklagte Händler stand mit dem von ihm geforderten Preis neben anderen Anbietern im Suchergebnis zunächst an erster Stelle. Obwohl er den Preis sodann wesentlich heraufgesetzt hatte, stand sein Angebot Stunden später mit dem inzwischen überholten Preis noch immer an erster Stelle. Der Händler hatte idealo.de die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hatte. Derartige Änderungen werden in der Preissuchmaschine aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt.

Kino.to & Co.: Videoinhalte kostenlos per Streaming ansehen – zulässig oder nicht?

Über Video-Stream-Portale wie YouTube, kino.to und ähnliche Seiten kann man sich kostenlos die verschiedensten digitalen Videoinhalte, darunter teilweise auch zahlreiche aktuelle Kinofilme und TV-Serien per Streaming ansehen. Aber – ist eine solche Nutzung überhaupt erlaubt?

Diese Frage kann derzeit nicht pauschal beantwortet werden. Die rechtliche Einordnung und Bewertung des bloßen Ansehens von Filmen mittels Streaming hängt von verschiedenen, juristisch umstrittenen Faktoren ab, hinsichtlich derer eine abschließende Klärung durch die Gerichte bislang noch nicht erfolgt ist. (Eine ausführlichere Erörterung der juristischen Fragen finden Sie hier). Im Ergebnis spricht jedoch einiges dafür, dass die Nutzung von kino.to & Co. illegal ist.

Unabhängig von der Frage der grundsätzlichen rechtlichen Zulässigkeit des Streaming stehen jedoch weitere Fragen in Bezug auf die Verfolgbarkeit etwaiger Verstöße im Raum.

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