Das Bundeskartellamt hat ein Ermittlungsverfahren gegen Facebook eröffnet. Es bestehe der Verdacht auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße.

Das Bundeskartellamt teilt in seiner Pressemitteilung vom 02.03.2016 mit, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg eröffnet hat.

Die Behörde geht dem Verdacht, Facebook missbrauche, durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten, seine Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke, nach. In diesem Zusammenhang werde das Bundeskartellamt auch prüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Dieser Ansicht wurde bereits mehrmals gefolgt. So nahm 2013 das LG Berlin einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften durch die Nutzungsbedingungen von Google (15 O 402/12) an. Zwar sei nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook könnte jedoch einen so genannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Ein solcher liegt vor, wenn ein Unternehmen seine Markstellung ausnutzt, um seinen Nutzern besondere Bedingungen, für die Nutzung seiner Dienstleistungen, aufzuerlegen. Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass wenn Facebook auf dem Markt der sozialen Netzwerke nicht eine solch dominante Stellung hätte, seine Nutzer eventuell nicht bereit wären der Datennutzung zuzustimmen.

Facebook erhebe von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen. Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermögliche das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, müsse der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung sei für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Laut Bundeskartellamt bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung bestehe, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts) hat dazu erklärt:

Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.

Geführt wird das Verfahren in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.

Auf die Vorwürfe des Bundeskartellamt antwortete eine Facebook-Sprecherin:

„Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten.“

Fazit

Ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Erhebung von Nutzerdaten stellt für das Bundeskartellamt eine absolute Neuerung dar. Bislang ermittelte das Bundeskartellamt zumeist, um eine Preisregulierung durch große Kartelle zu unterbinden. Ob sich der Verdacht des Bundeskartellamts bestätigt, bleibt abzuwarten.