Eine gründliche Nachbearbeitung des Lehrstoffes gilt für Studenten als Basis für ein erfolgreiches Studium. Aktuell werden Studenten dabei von ihren Professoren in Form von digitalen Skripten unterstützt. Diese Form der Unterstützung weiterhin zu gewährleisten könnte sich jedoch in Zukunft, aufgrund der Neuregelung der Verwertungsgesellschaft Wort, als sehr schwierig gestalten.

1. Aktuelle Regelung

Bislang können Universitäten und Hochschulen, urheberrechtlich geschützte, Zitate oder Quellen, die in digital bereitgestellten Skripten verwendet werden,  mit geringem Aufwand pauschal bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) abrechnen. Es ist Professoren von Universitäten und Hochschulen damit ohne großen Aufwand möglich, Skripten für Studierende zur Verfügung zu stellen.

2. Die Neuerungen

Die VG Wort will ein neues Erfassungssystem einführen. Sie ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und an die Urheber weitergibt. Durch die Einführung des neuen Erfassungssystems wird es erforderlich, jede Seite eines Skripts einzeln zu melden und zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Skript vom Dozenten passwortgeschützt wird.

Grund für diese Änderung wäre laut VG Wort zunächst die Möglichkeit sicherzustellen, dass auch in Zukunft Texte nach § 52a UrhG in den Universitäten genutzt werden können. Gleichzeitig müssten jedoch auch Urheber und Verlage in angemessener Weise vergütet werden können.

In der Praxis hätte die Neuregelung zur Folge, dass alle digital verfügbaren Skripte nach Quellen durchforstet und an die VG Wort gemeldet werden müssten. Zusätzlich müsste zu jeder Quelle recherchiert werden, ob diese den Studierenden auch anderweitig zugängig sein könnte. Sollte dies der Fall sein, müsste die Quelle aus dem Skript entfernt werden. Lediglich ein Link der zu dieser Quelle führt dürfte eingefügt werden.

Dies hätte zur Folge, dass viele Skripten durch die Neuregelung unübersichtlicher werden könnten, da anstatt Diagrammen oder Bildern lediglich Links eingefügt werden dürften. Den Dozenten könnte der Aufwand für die Erstellung von Skripten zu groß sein. Für sie wäre es einfacher, statt ausführlicher Skripten lediglich noch Literaturlisten zur Verfügung zu stellen. Dies könnte das Aus für Skripten bedeuten.

3. Pilotprojekt

An der Universität Osnabrück wurde im Wintersemester 2014/2015 in einem Pilotprojekt das Verfahren für die Einzelmeldungen von Sprachwerknutzungen nach § 52a UrhG getestet. Im Ergebnis äußerten sich die betroffenen Lehrenden jedoch kritisch. Die Pflicht zur Einzelmeldung wurde als „bürokratische Belastung empfunden, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht“.

4. Reaktion auf das Pilotprojekt

Nach Absprache zwischen der VG Wort und der Kulturministerkonferenz der Länder (KMK) wurde bekannt gegeben, dass das Erfassungssystem nicht wie geplant zu Beginn von 2016 einzuführen (Pressemitteilung vom 08.12.2015). Demnach dürfen Universitäten im Jahr 2016 Skripten nochmals über eine „angemessene Pauschalzahlung vergüten“. Es werde versucht das Meldeverfahren für Universitäten und Hochschulen zu vereinfachen. Mit einer Veröffentlichung sei demnach nicht vor dem 1. Januar 2017 zu rechnen.

5. Fazit

Obwohl dieses Thema bis vor wenigen Tagen hoch aktuell war, hat es bislang bei den Studierenden kaum Anklang gefunden. Die aktuell geplante Neuregelung würde für digital bereitgestellte Sktipten, in der uns bekannten Form, tatsächlich das Aus bedeuten. Jedoch wurde die Einführung des Erfassungssystems aufgrund des Pilotprojekt in Osnabrück auf frühestens Anfang 2017 verschoben. Über die weitere Entwicklung werden wir natürlich berichten.