Unser Kollege Peter Müller beantwortet im Interview der heutigen Legal Tribune Online Fragen zu den neuen Top-Level-Domains und erläutert das Trademark Clearinghouse.

Das Trademark Clearinghouse ist eine zentrale Clearingstelle, die im Zuge der Vergabe neuer Top-Level-Domainnamen (ICANN’s New gTLD Program) geschaffen wurde. Markeninhaber können dort ihre Marken hinterlegen und verifizieren lassen und auf diese Daten in den Sunrise-Phasen der neuen Top-Level-Domains zurückgreifen. Darüber hinaus werden Markeninhaber informiert, sobald unter einer der neuen Top-Level-Domains ein Domainname registriert wurde, der mit ihrer Marke identisch übereinstimmt.

BPM legal begleitet Markeninhaber von der Hinterlegung ihrer Marke im Trademark Clearinghouse bis zur Teilnahme an den Sunrise-Phasen der für sie relevanten Top-Level-Domains.