Kurz vor der CES berichteten SPON und Ars Technica, dass der Unterhaltungskonzern Sony bereits im September 2012 ein Patent für eine Technik angemeldet hat, mit deren Hilfe der Verkauf von gebrauchten Konsolenspielen, unterbunden werden kann. Die Spielewelt spekuliert nun, dass diese Technik bereits bei der in Kürze erwarteten Playstation 4 zum Einsatz kommen könnte. Die Einführung dieser Technologie hätte weitreichende Konsequenzen. Für mich stellt sich die Frage, ob eine solche Vorrichtung rechtlich zulässig wäre.

Mit der neuen Technik könnten Spiele und Konsolen mit einem eigenen Nutzungsberechtigungssystem versehen werden. Die Authentifizierung zwischen Datenträger (DVD) und Lesegerät (Playstation) erfolgt vermutlich über die Funktechnik Near Field Communication (NFC) – das heisst die Spiele-DVD enthält wohl zusätzlich einen RFID Chip, der direkt mit der Konsole kommunizieren kann. Eine Internetverbindung (z.B. zur Online-Registrierung) ist zur Authentifizierung nicht erforderlich. Hat sich eine Konsole erstmalig mit einem Spiel verbunden, ist eine weitere Verbindung des Spiels mit einer anderen Konsole nicht mehr möglich. Die Weitergabe bzw. der Verkauf von gebrauchten Spielen wäre demnach nicht mehr möglich.

Die Patentanmeldung der Sony Computer Entertainment Inc (SCEI) vom 12.09.2012 wurde vom User gofreak auf dem Forum NeoGAF am 03.01.2013 gepostet. In der Zusammenfassung der Patentanmeldung erläutert Sony etwas umständlich:

A game playing system includes a use permission tag provided for use in a game disk for a user of a game, a disk drive, and a reproduction device for reproducing the game. The disk drive reads out a disk ID from the game disk. When the game is to be played, the reproduction device conveys the disk ID and a player ID to the use permission tag. The use permission tag stores the terms of use of the game and determines whether a combination of the disk ID and the player ID conveyed from the reproduction device fulfills the terms of use or not.

Damit aber auch keine Zweifel aufkommen, nimmt Sony seine unheilvolle Absicht ausdrücklich in den Patentantrag auf:

Hence, use of game APs bought and sold in the second-hand market can be eliminated. [sic!]

Die Spielewelt ist konsterniert. Während sich sich einige Spieler ernsthaft Sorgen machen, was denn mit den Spielen passiert, wenn die Konsole mal kaputt gehen sollte,

What if your console dies or for some other reason you decide to get a new console?
…  gibt es andere Diskussionsteilnehmer, welche die Dimension des Problems durchaus erkannt haben.

I still can’t believe they’re even considering something like this. The backlash from retailers alone would be huge, not to mention all the bad press they would get. I only buy games new but this is still indefensible. Not even being able to borrow a game from a friend is insane.

If a system prevents me from selling or buying used games, I will not buy that system.

(Quelle der Zitate: NeoGAF.com)

Darum geht es also – um eine unzumutbare Beschränkung des Eigentums. Ich kann mich noch einigermassen motivieren, zu akzeptieren, dass Oracle ein Problem damit hat, wenn gebrauchte Datenbanklizenzen gehandelt werden. Aber Kids zu verbieten, ihre Spiele zu tauschen oder auf eBay zu verkaufen (vermeintlich, um damit wiederum neue Spiele zu kaufen)? Geht das nicht irgendwie zu weit?

Selbstredend könnte diese Technologie nicht nur bei Spielen sondern praktisch bei allen digitalen Daten eingesetzt werden, sprich Software, Musik und Filme, sofern sie nur auf Datenträgern (CD’s, DVD’s, USB-Sticks oder Flash Drives) verkörpert sind. Praktisch, dass damit auch gleich ein Kopierschutz verbunden ist. Somit wäre ein Haufen Probleme der Unterhaltungsindustrie zumindest aus technischer Sicht vom Tisch. Eierlegende Wollmilchsau quasi.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Industrie in rechtlicher Hinsicht Steine in den Weg gelegt werden. Die U.S.-Amerikaner haben die Frage für ihre Jurisdiktion noch nicht abschliessend geklärt.

The case law regarding the subject is a bit unsettled, but the trend seems to be going in a decidedly consumer-unfriendly direction.

(Quelle: Ars Technica)

Gleiches gilt für Deutschland und Europa. Zwar geht man nach einem Urteil des EuGH aus 2012 davon aus, dass mit dem erstmaligen Verkauf von Software Erschöpfung gemäß § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG  eingetreten ist. Demnach darf der Rechteinhaber (Verkäufer) dem Käufer nicht verbieten, seine rechtmäßig erworbene Software (Spiele-DVD etc.) weiterzuveräussern. Allerdings hat der BGH im Rahmen seiner Half-Life 2 Entscheidung bereits im Jahr 2010 festgehalten, dass der Verkäufer unabhängig von der eintretenden Erschöpfung nicht gehindert ist, Systeme zu erfinden, wie beispielsweise die Online-Registrierung, die eine Weitergabe gebrauchter Software „praktisch“ unmöglich machen.

Es ist urheberrechtlich unbedenklich, wenn der Urheber sein Werk oder Werkstücke, die sein Werk verkörpern, so gestaltet, dass diese nur auf  bestimmte Art und Weise genutzt werden können, und die Weiterveräußerung des Originals des Werks oder von ihm in Verkehr gebrachter Werkstücke durch den Ersterwerber infolge ihrer konkreten Ausgestaltung eingeschränkt ist oder faktisch ganz ausscheidet, weil wegen der beschränkten Nutzungsmöglichkeiten ein nennenswertes Interesse nachfolgender Erwerber nicht besteht.

Einfach ausgedrückt: Du darfst dem Käufer rechtlich nicht verbieten, sein Spiel zu verkaufen, du darfst es ihm aber praktisch unmöglich machen. (Ich werde hier keinen Kommentar über die Stringenz  höchstrichterlicher Rechtsprechung abgeben, aber „Farbe bekennen“ geht anders) Interessanterweise wurde derselbe Grundsatz zuvor auch in den USA aufgestellt. Ob diese BGH-Entscheidung im Lichte, der jüngeren EuGH-Entscheidung noch Bestand haben kann, bleibt abzuwarten. Ich könnte mir auch vorstellen und wünsche mir, dass bei der Beurteilung des neuen Sony-Systems durch die Gerichte die Karten neu gemischt werden. (Eine  ausführlichere Übersicht zum Thema und zum Stand der Rechtsprechung findet sich auf Wikipedia).

Um die Bedeutung dieser Rechtsentwicklung besser einordnen zu können, muss man sie nur in die analoge Welt übertragen. Man muss sich einfach nur vorstellen, es gäbe keine gebrauchten Autos mehr zu erwerben. Diejenigen, die es sich leisten können, kaufen alle paar Jahre ein neues Auto und lassen die alten Autos im Garten verrotten. Die übrigen haben Pech gehabt und fahren Bus. Undenkbar. Und doch ist es in der digitalen Welt möglich. Das Eigentum am geistigen Eigentum wird abgeschafft. Nach dem Willen der Unterhaltungsindustrie gibt es in wenigen Jahren nur noch Nutzungsberechtigungsaccounts, mit denen man zeitlich und inhaltlich begrenzten Zugang zu Musik, Filmen oder Spielen erhält. Du kaufst also nicht den Apfel, du kaufst nur das Recht, den Apfel persönlich zu essen. Du darfst den Apfel nicht verschenken, auch nicht an Deine Freunde. Du darfst den Apfel nicht einmal gegen eine Karotte tauschen.

Unter patentrechtlichen Gesichtspunkten wundere ich mich, dass diese Technologie erst jetzt erfunden worden sein soll. Die Idee ist so simpel und einleuchtend. Die zum Einsatz kommenden Systeme wie NFC und RFID sind in technolgischer Hinsicht schon fast steinzeitlich alt. Und die gefühlte Not der Unterhaltungsindustrie, wirksame Mittel gegen jegliche Störung ihrer Wertschöpfungskette zu finden, so gross. Unter diesen Voraussetzungen ist kaum zu glauben, dass nicht schon früher jemand auf die Idee gekommen ist. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es bereits eine Reihe älterer vergleichbarer Erfindungen bzw. entgegenstehende Patente gibt. Es bleibt somit abzuwarten, ob aus der Anmeldung überhaupt ein eingetragenes Patent wird. Bis dahin könnten auch Jahre vergehen. Allerdings ist die Frage der Patentierfähigkeit des Systems eine rein rechtliche. Sie wird Sony sicherlich nicht davon abhalten, ihre Playstations der nächsten Generation mit dem neuen System zu versehen, wenn Sony das für gewinnbringend hält.

Hält Sony diese Technologie für gewinnbringend? Oder anders formuliert, wird Sony diese Technologie zum Einsatz bringen?

Im Mai 2012 hat ein wichtiger Vertreter von Sony noch erklärt, dass er eine Einschränkung des Marktes für gebrauchte Spiele für nicht sinnvol hält.

SCEA president Tretton told analyst that blocking used games is „anti-consumer“

(Quelle: gamesindustry.biz)

Allerdings sprechen genügend Zeichen dafür, dass er seine Meinung inzwischen geändert haben könnte. Es gibt ausreichend Hinweise, dass auch Microsoft plant, bereits für die ebenfalls erwartete xbox 720, ein vergleichbares System einzusetzen. Weiterentwicklungen der Systeme zur Online-Registrierung, beispielsweise bei der Wii U von Nintendo, sind ebenfalls klare Zeichen dafür, dass die grossen Hersteller gemeinsam auf das Ziel hinarbeiten, den Markt für gebrauchte Spiele zu eliminieren. Nicht zuletzt bestätigt Sony dieses Ziel wortwörtlich im Patentantrag.

Nach deren Logik wäre die Einführung des Systems auch nur konsequent. Für die Spiele- und Konsolen-Hersteller endet deren Wertschöpfungskette mit dem Verkauf neuer Spiele und Geräte an den Endverbraucher. Von dem mehrere Milliarden Dollar umfassenden Markt für gebrauchte Spiele profitieren Konsolen- und Spielehersteller ihrer Ansicht nach nicht. Die Rechnung von Sony & Co. geht folglich so: Können die Spieler kein Geld mehr für gebrauchte Spiele ausgeben, wird eben dieses Geld in neue Spiele investiert. Es ist kein Geheimnis, dass es sich hierbei um eine Milchmädchenrechnung handeln könnte. Analysten haben ausgerechnet, dass ein Grossteil der Einnahmen aus dem Verkauf von gebrauchten Spielen direkt wieder in den Erwerb neuer Spiele investiert wird.

After all, you’re much more likely to shell out $60 on a game the day it’s released if you know you can get $20 to $30 back if and when you plow through it in a week.

Insofern profitieren Sony & Co. indirekt doch vom Handel mit gebrauchten Spielen. Auf der anderen Seite kann allenfalls orakelt werden, ob die Inhaber kleiner Geldbeutel, die bisher neue Konsolen aber gebrauchte Spiele kauften, in Zukunft neue Konsolen und neue Spiele kaufen werden. Sony weiss das. Deswegen vermutet Ars Technica, dass Sony seine Entscheidung sehr genau abwägen wird.

In the end, Sony’s decision of whether or not to implement the idea outlined in this patent application will probably come down to the collective weight of two countervailing forces. On one side, there are the developers and publishers lobbying for tighter controls to protect their markets. On the other, there are players who might not be too keen on buying a system that can’t play secondhand games (or on buying games that they’ll never be able to resell).

Folglich werden nicht die Gerichte die Entscheidung treffen, ob dieses System zulässig ist, sondern der Markt. Dass mit der Einführung des Systems nebenbei auch der Tausch von Spielen unter Kindern wegfallen dürfte, fällt übrigens nicht ins Gewicht. Als quasi moralisches Gegenargument führen die Hersteller an, dass mit den Mehreinnahmen endlich auch die Spieleentwickler besser von der Vermarktung der Spiele profitieren würden. Aha! Dieses Argument ist überhaupt zur Zeit Totschlagargument Nr. 1. Nicht die Verlage, nicht die Produzenten, nicht die Studios, sondern die armen Urheber sollen von den Mehreinnahmen profitieren.

Ausserdem, argumentiert Sony, sollen von den höheren Verkaufzahlen auch die Spieler in Form von günstigeren Preisen profitieren. Aha! Aha! Allein wegen dieser unverschämten Behauptung, kann ich nur hoffen, dass der Markt Sony die Entscheidung nicht überlässt. Sony hat schon in der Vergangenheit gezeigt, dass die Preise nur eine Richtung kennen. Vielleicht können sich einige Leser noch daran erinnern, dass sich der Preis für dieselbe Musik quasi über Nacht verdoppelt hatte, nur weil diese jetzt auf CD’s und nicht mehr auf Platten verkauft wurde. Angesichts solcher Argumente verstärkt sich meine Vermutung, dass Sony & Co. ihre Entscheidung längst getroffen haben. Und dabei ist nicht davon auszugehen, dass die Hersteller etwas geben auf die Bedenken der Anlaysten oder auf den erwarteten Entrüstungssturm der Spieler. Die Unterhaltungskonzerne haben schon oft neue Standards unter dem Deckmantel der Innovation in den Markt gepresst, wenn sie sich davon nur höhere Profite versprochen haben.

Würde sich hingegen die Spieler-Community weltweit dazu entschliessen, solch restriktive Systeme konsequent zu boykottieren, würden Sony und Co. innerhalb weniger Wochen einknicken. Kaum ein Konzern kann es sich heute noch leisten, die enormen Investitionen in Entwicklung und Marketing, die mit der Einführung eines neuen Produkts verbunden sind, zu verlieren. Sony & Co. würden ihre Schnapsidee schnell wieder begraben. Das Mobilisierungspotential für eine solche Aktion ist heute da.