Über futurezone.at erreicht uns die Nachricht: EU-Parlament stimmte über verwaiste Werke ab. Demnach sollen Bildungseinrichtungen zukünftig verwaiste Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken nutzen dürfen.

Unter „verwaisten Werken“ versteht man dabei Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Filme usw., welche zwar urheberrechtlich geschützt sind, für die der Rechteinhaber jedoch nicht ermittelt oder identifiziert werden kann.

Zwar enthält die Entscheidung einige (gewichtige) Einschränkungen wie etwa die nicht-kommerzielle Nutzung (damit ja Google-Books die Dinger nicht scannt). Auch ist die „Verwaisung“ gründlich zu recherchieren, da nachtärglich ermittelte Rechteinhaber noch Nutzungsgebühren beanspruchen können. Dennoch ist mit der Richtlinie ein wichtiger Schritt zum Erhalt von bedrohtem Kulturwissen getan, siehe hierzu auch mein Beitrag zum Spenden von Urheberrechten zugunsten der Allgemeinheit.