Am 23.06.2011 hat das Europäische Parlament eine neue Verbraucherschutzrichtlinie verabschiedet, die zu einer Vollharmonisierung der Regelungen im Fernabsatz für alle Mitgliedstaaten führt. Zahlreiche rechtliche Hürden, die bislang mit einem grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU verbunden waren, werden durch die Neuerungen beseitigt und der europaweite Onlinehandel somit gestärkt. Nunmehr muss noch der Rat die Novelle annehmen. Der Gesetzgeber hat nach der Annahme sodann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Zu den für die Händler wohl interessantesten Neuerungen gehört dabei, dass die sogenannte 40-Euro-Klausel gestrichen wird und die Rücksendekosten bei Einhaltung bestimmter Informationspflichten künftig stets dem Verbraucher auferlegt werden können. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört ebenso, dass die Widerrufsfrist für alle Mitgliedstaaten künftig auf 14 Kalendertage ab Erhalt der Ware vereinheitlicht wird. Zudem wird es neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht geben, beispielsweise betreffend Artikel, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind. Für die Widerrufsrechtsbelehrung der Verbraucher wird es außerdem eine einheitliche europäische Musterbelehrung geben.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung der sogenannten Buttonlösung, die die Verbraucher vor sogenannten Abo-Fallen schützen soll. Demnach müssen Verbraucher künftig ausdrücklich per Knopfdruck bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Dienstleistung oder Ware bestellen möchten. Hierzu muss der Bestell-Button mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein. Anderenfalls ist der Verbraucher nicht an seine Bestellung gebunden.

Hat der Händler eine Telefonleitung eingerichtet, über die der Verbraucher mit ihm im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufnehmen kann (z.B. im Gewährleistungsfall), dürfen dem Verbraucher zukünftig für einen Anruf unter dieser Nummer keine über den Grundtarif hinausgehenden Gebühren abverlangt werden. Kostenpflichtige Kundenhotlines (z.B. 0180- oder 0900-Nummern) werden für solche Kontaktaufnahmen dementsprechend unzulässig sein.

Fazit: Die neue Richtlinie bringt aus Händlersicht zwar nicht nur vorteilhafte Änderungen mit sich. Sie führt jedoch zu einer erheblichen Erleichterung für den grenzüberschreitenden Onlinehandel.  Zwar bleibt noch abzuwarten, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Richtlinie jeweils umsetzen. Da insoweit jedoch nur wenig Spielraum für nationale Alleingänge bleibt, dürfte einem europaweiten Onlinehandel mit nur einem Shop künftig endlich nichts mehr im Wege stehen.