
Spezialisten für Parteiverrat bei anwalt.de
Der Treffer erscheint bei Google auf der ersten Seite, wenn man das KeyWord “Parteiverrat” eingibt. Ein schönes Beispiel dafür, was man bei SEO alles falsch machen kann. Versteht sich von selbst, dass dieser Treffer +1 bekommt.
Vielen Dank an den Kollegen Lober vom gamelawblog.de, der dieses Fundstück ausgegraben hat.
Aus aktuellem Anlass verweise ich auf das Blog meines Kollegen Peter Müller www.muepe.de, das umfassend zum Thema Adwords / Keyword Advertising bei Google und Co. berichtet. Der BGH hat jüngst auch den zweiten Fall Bananabay entschieden und mittlerweile liegen auch die Entscheidungsgründe vor.
Die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer fremden Marke im als Keyword im Rahmen des AdWords-Programm von Google ist beendet.
und
Danach ist eine Nutzung einer fremden Marke zulässig, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält und der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Harkunft hinweist.
Nach meiner Auffassung profitiert von dieser Rechtssprechung in erster Linie Google, da nun die SEM Aktivitäten vieler Werbekunden um ein Vielfaches ausgeweitet werden können. In zweiter Linie proftiert die deutsche Anwaltschaft, da neue Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich des Brandbidding entstehen werden. Andererseits ist diese Rechtssprechung meiner Auffassung nach richtig. Ich zitiere hier regelmässig den Vergleich eines McDonald-Werbeplakats in direkter Nähe zu einem Burger King Restaurant. Auch hier kommt keiner auf die Idee der Irreführung, da der (aufgeklärte) Verbraucher durchaus in der Lage ist, ein Werbeplakat von einem Restaurant zu unterscheiden.
Ein wichtiges Urteil für alle Amazon Marketplace Händler hat das LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 04.02.2011, Az: 4 HK O 9301/10) im Februar diesen Jahres erlassen. Demnach darf Amazon die von den Marketplace-Händlern eingestellten Produktbilder und – texte nicht selbst verweden und auch nicht anderen Marketplace-Teilnehmern zur Verfügung stellen. Folgerichtig dürfen auch die angeschlossenen Marketplace-Händler die von Amazon bereitgestellten Bilder und Texte anderer Händler nicht verwenden.
Die Begründung des Gerichts ist relativ einfach (und plausibel). Die entsprechende Marketplace AGB Klausel:
„5. Lizenz für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen. … Hiermit gewähren Sie A., seinen verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern die weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen.“
ist überraschend und deshalb gemäß §§ 305c Abs. 1, 307 BGB unwirksam.
Also ist Vorsicht für alle Marketplace Händler angebracht. Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen, wenn die von Amazon bereitgestellten Inhalte (anderer Anbieter) genutzt werden. Eine aktuelle Stellungnahme von Amazon zu diesem Therma ist mir noch nicht bekannt. Ich hatte Amazon bereits vor meheren Jahren auf die meiner Ansicht nach unwirksame AGB-Regelung hingewiesen. Diesen Vorwurf hat Amazon damals noch zurück gewiesen.
Am 26.05.2011 wurde im Bundestag das bereits erwartete Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge beschlossen (siehe Gesetzes-Historie beim Deutschen Bundestag). Dieses Gesetz bringt erneut eine Änderung der Widerrufsbelehrung (bzw. Rückgabebelehrung) mit sich. Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen ist ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2009, demzufolge die deutschen Regelungen zum Wertersatz teilweise gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Weiterlesen: ‘Achtung: Neue Widerrufsbelehrung 2011′
So ein bisschen auch in eigener Sache: United Domains lädt zum Domain Lunch am 28.07.2011 in Starnberg bei München. Mit von der Partie als Referent wird unser neuer Kollege Peter Müller (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) zum Thema “Domains – Begründung von Rechten – Verletzung von Rechten” sein.
Das Programm im einzelnen: Weiterlesen: ‘Domain Lunch mit Rechtsanwalt Peter Müller von BPM | legal’
Der Spiegel berichtet über die letzte Sitzung der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags. Die Enquete-Kommission soll die Richtlinien für die Zukunft-Fragen des Internets für den Bundestag prüfen und passende Wege bzw. Vorgaben für die Gesetzgebung aufzeigen.
Positiv ist, dass die Enquete-Kommission sich schon mal für eine grundlegende Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft ausgesprochen hat. Weiterlesen: ‘Internet-Enquete-Kommission trifft halbherzige Entscheidungen’
Am 23.06.2011 hat das Europäische Parlament eine neue Verbraucherschutzrichtlinie verabschiedet, die zu einer Vollharmonisierung der Regelungen im Fernabsatz für alle Mitgliedstaaten führt. Zahlreiche rechtliche Hürden, die bislang mit einem grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU verbunden waren, werden durch die Neuerungen beseitigt und der europaweite Onlinehandel somit gestärkt. Der Gesetzgeber hat nunmehr zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Weiterlesen: ‘Neue EU-Richtlinie: Verbraucher trägt Rücksendekosten’