Bereits mit Urteil vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07, hat das OLG Rostock entschieden, dass der urheberrechtliche Schutz einer Webseite sich im Einzelfall auch aus der zielführenden Verwendung der Sprache zum Zwecke der Suchmaschinen-Optimierung ergeben kann, insbesondere wenn hierdurch die Webseite bei einer Suchmaschinenanfrage unter den ersten Suchergebnissen erscheint.

Wie die Kollegen Dr. Damm & Partner berichten, hat nunmehr das LG Köln unter Bezugnahme auf diese Entscheidung gleichermaßen für Produktbeschreibungen entschieden, dass diese insbesondere dann urheberrechtlich geschützt sein können, wenn aufgrund sprachlicher Optimierung die Webseite bei einer Suchanfrage unter den ersten Suchergebnissen gelistet wird (LG Köln, Urteil vom 06.04.2011, Az. 28 O 900/10). Mit Beschluss vom 02.05.2011, Az. 33 O 267/11, hat das LG Köln diese Rechtssprechung fortgesetzt.

Webseitenbetreiber, die suchmaschinen-optimierten Content, wie beispielsweise Produktbeschreibungen, verwenden und hierdurch ein gutes Ranking erzielen, können ihren so gewonnenen Traffic dementsprechend schützen und unberechtigte Vervielfältigungen rechtlich unterbinden. ?Zwar ist beispielsweise Google bereits in der Lage, sogenannten duplizierten bzw. Duplicate Content zu erkennen und abhängig vom Erstellungsdatum lediglich das (vermeintliche) Original zu listen. Allerdings funktioniert diese Erkennung nicht immer einwandfrei, so dass duplizierter Content nach wie vor zu erheblichen Verlusten im Suchmaschinenranking führen kann.

Zur Prüfung, ob Content von der eigenen Seite unberechtigt übernommen wurde, können beispielsweise Onlinedienste oder Programme, wie Copyscape und Plagiarism-Finder, verwendet werden.

Im Falle der unberechtigten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten kann der Rechteinhaber gegen den Verletzer zunächst im Wege der Abmahnung vorgehen und seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen.

Unabhängig hiervon bietet Google zudem die Möglichkeit, einen sogenannten DMCA-Antrag zu stellen mit dem Ziel, eine Entfernung der verletzenden Inhalte bzw. der betreffenden Webseite aus dem Google-Index zu erreichen.