ACTA steht kurz vor dem Abschluss. Im Namen aller Verhandlungspartner teilte die Europäische Kommission am 15.11.2010 mit, das Anti-Piraterie-Abkommen sei unterschriftsreif. Auf einem Treffen in Sydney arbeiten die Unterzeichnerstaaten aktuell an letzten juristischen Feinheiten. Nun hat auch das Europäische Parlament in einem Entschließungsantrag das Abkommen gebilligt und die Bedingungen für eine Ratifizierung festgelegt – ein wesentlicher Schritt in Richtung Umsetzung der nicht unumstrittenen Übereinkunft.

In seiner Entschließung weist das Parlament darauf hin, dass „die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie eine Priorität seiner internen und internationalen politischen Strategie ist und dass die internationale Zusammenarbeit entscheidend dazu beiträgt, dieses Ziel zu erreichen.“ Die Parlamentarier sind sich darüber im Klaren, dass ACTA die Probleme der Produkt- und Markenpiraterie nicht lösen wird. Als ein „Schritt in die richtige Richtung“ wird ACTA dennoch begrüßt.

Entscheidend ist die Feststellung, dass das Abkommen nicht über die bestehende EU-Gesetzgebung hinausgehen werde, da das EU-Recht im Bereich des geistigen Eigentums bereits deutlich weiter entwickelt sei als die gegenwärtigen internationalen Normen. Gleichzeitig aber wird die Kommission zur Bestätigung aufgefordert, dass ACTA keine Auswirkungen auf die Grundrechte und die EU-Gesetzgebung haben wird. Kritiker hatten dies in der Vergangenheit wiederholt befürchtet.

Tatsächlich ist der aktuelle Vertragstext um einige heiß diskutierte Regelungsgegenstände ärmer, so wurde beispielsweise das so genannte „Three-Strikes“-Verfahren gestrichen. Auch die ursprünglich vorgesehene Einschränkung des Haftungsprivilegs findet sich in der gegenwärtigen Fassung nicht wieder. In unmittelbar nächster Zeit soll der Vertragstext allgemein zugänglich sein, dann wird auch eine abschließende Beurteilung von ACTA möglich sein.